…anderen als den in Art. 203 genannten (hier nicht zutreffenden) Fällen entweder eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer eingangsabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist (hier: Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung gem. Art.4 Zi.16…
…...das Datum der Ausreise des Fahrzeuges aus Österreich....". Wird diesen Anordnungen Folge geleistet, ist jedes Fahrzeug, welches zu Kabotagetätigkeit verwendet wird, individuell bestimmbar (identifiziert) und steht allein schon nach dem Wortlaut der zitierten Bestimmungen außer Zweifel, dass die (zeitlichen) Verwendungsbeschränkungen bei Kabotagetätigkeiten sich nur auf…
…Pflichten aus der bezüglich des in Rede stehenden drittländischen Sattelzugfahrzeuges erfolgten Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung nach Art.718 ZK-DVO zu erfüllen hatte und demgemäß sie diese auch nicht verletzen konnte. Wenn das Hauptzollamt Wien in seinem Eingangsabgabenbescheid dazu auf die "Haftungsnorm" des…
…der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben, es sei denn, dass sich diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des…
…Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden sind, ergeben. Infolge der Nichterfüllung der Pflichten, die sich für das Beförderungsmittel aus dessen vorübergehenden Verwendung nach Art. 558 ZK-DVO ergeben haben, entstand durch das Zusteigen der beiden…
…ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens ergeben. Da der Bf. das Verfahren beantragt hat (das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung ist ein Antragsverfahren), das Zollamt ihm…
…Zollschuld aufgrund des behaupteten Verhaltens für die Bf. als Spediteur entstehe, wo doch gem. Art. 204 ZK diejenige Person Zollschuldner ist, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergebe…
…aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, in das die Ware am 10. November 2000 übergeführt worden ist, ergeben. Die Zollschuld ist am 10. Jänner 2001 entstanden, weil Art. 204 Abs. 2 ZK anordnet, dass die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die Pflicht…
…worden sind und alle Pflichten erfüllt wurden, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung für das verfahrensgegenständliche Beförderungsmittel ergaben, war der Betrag (Zoll und Abgabenerhöhung) laut Bescheid vom 23. Februar 2004, Zahl: 400/00000/00/2004, im Zeitpunkt der Zahlung nicht gesetzlich…
…verfahrensgegenständlichen Waren innerhalb der gemäß Art. 140 Abs.1 ZK i.V.m. Art. 89 Abs.1 ZK gesetzten Frist wiederausgeführt worden sind oder eine andere zollrechtliche Bestimmung erhalten haben, wurde eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben…
…diese Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben: Im vorliegenden Fall liegt eine derartige (objektive) Pflichtverletzung durch unzulässige Kabotage vor, da mit dem in Rede stehenden, unter Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung nach Art.558 ZK-DVO in…
…etwaige Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Zollverfahren gem. § 90 ZK nicht in Betracht, da die übernehmende Person (der Bf.) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung nicht erfüllt. Die unzulässige Weitergabe des Fahrzeuges stellt aber, im Gegensatz zur Rechtsansicht des Hauptzollamtes Wien…
…des Beteiligten zurückzuführen ist. Gemäß Art. 204 Absatz 1 ZK entsteht eine Zollschuld, wenn in anderen als den in Art. 203 genannten Fällen eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens…
…eingebracht hat, kann aus folgenden Überlegungen nicht zugestimmt werden: Nach Art. 204 Abs. 1 lit. a ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das…
…der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Art. 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…privat gebraucht, wodurch die Einfuhrzollschuld hinsichtlich des Motorrades gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a der VO (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex, ZK) entstand, weil Pflichten nicht erfüllt wurden, die sich bei der einfuhrabgabepflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung, in das…
…eine der sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergebenden Pflichten nicht erfüllt worden seien: Es stehe nämlich fest, dass die betreffenden Beförderungsmittel im Zuge des in Rede stehenden Warentransportes nicht im grenzüberschreitenden Verkehr (d.h. die Beförderung der Waren müsse außerhalb des…
…der Verwendung der Ware zu besonderen Zwecken nicht wirklich erfüllt war. Gemäß Abs. 3 des Art. 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens…
…2005 habe der Bf Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergaben, verletzt. Dadurch sei für ihn die Einfuhrzollschuld nach Art 204 Abs 1 Buchst a und Abs 3 Zollkodex (ZK) entstanden. Hintergrund der Abgabenvorschreibung war die Zurverfügungstellung des oben näher…
…Zollgebiet der Gemeinschaft eingebrachten Beförderungsmittels eine der Pflichten nicht erfüllt hat, die sich bei einer einfuhrabgabepflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwendung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben. Das Zollamt begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der Kraftfahrer…