…Unterhaltsleistung des Bw. aufgrund der Vorschreibung des Amtes der Kärntner Landesregierung bzw. Berücksichtigung pauschaler Kosten (2006 und 2007): In den Einkommensteuerbescheiden 2006 und 2007 brachte das Finanzamt für die Pflegekosten der Mutter beim Bw. die laut Bestätigung des Amtes der Kärntner Landesregierung vom Bw. "aus…
…beantrage in offener Frist die Vorlage meiner Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Zur Bescheidbegründung nehme ich ergänzend wie folgt Stellung: Pflegekosten für die Mutter: Da von Seiten des Finanzamtes Wels nur das Nichtvorhandensein eines Zahlungsflusses an ausländische Pflegerinnen als ablehnende Begründung in dem Bescheid…
…weil Krankheits- oder Pflegekosten selbst dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn deren Übernahme nur auf einer sittlichen Verpflichtung beruht (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG, Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 8, Tz 4). Die vom Finanzamt als Grund für die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2003 vom…
…können, im § 34 Abs. 6 EStG 1988 taxativ aufgezählt sind. Da die Zahlung von Heimkosten für einen Elternteil in dieser Bestimmung nicht angeführt ist, kommt nur die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt in Betracht. Da diese im konkreten Fall den Selbstbehalt nicht übersteigen, bleiben…
…dass die vom gesetzlichen Vertreter behaupteten Zahlungen der Pflegekosten in Höhe von € 14.038,18 tatsächlich geleistet wurden. Von diesem Aufwand muss die Haushaltsersparnis für die Verpflegung in Höhe von monatlich € 156,96 (8/10 des Wertes der vollen freien Station gemäß der…
…außer Streit gestellt, dass die von der Bw. für ihre unterhaltsberechtigte Mutter verausgabten Krankheits- und Pflegekosten des Jahres 1999 in Höhe von € 8.495,40 (80 %iger Anteil der Telefonkosten € 259,70, Medikamente € 564,70, Windel € 141,20, Diätkosten der Mutter…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. 7.) Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits- oder Pflegekosten eines Kindes, des (Ehe) Partners oder eines Elternteils. Alters- und Pflegeheimkosten sind dann abzugsfähig, wenn besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit…
…nun endgültig zu übergeben. Er selbst bewohne das Haus seit 1955 und habe seine Eltern bei der Instandhaltung der Liegenschaft auch vor der Übergabe stets unterstützt. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Übergabe der Hälfte der Liegenschaft und den Aufwendungen für die Pflegekosten, die Jahre später…
…wäre. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Pflegekosten als Gegenleistung sei hingegen im Übergabsvertrag dezidiert ausgeschlossen worden. Da Kinder nach § 143 ABGB einem Elternteil, soweit dieser nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten, den Unterhalt schulden, wäre die anteilige Übernahme der Pflegeheimkosten für die Bw. zwangsläufig…
…leg. cit. mindert sich der Unterhaltsanspruch eines Elternteils insoweit, als ihm die Heranziehung des Stammes eigenen Vermögens zumutbar ist. Strittig ist: Stellen die Heimkosten in Höhe von 26.054,43 €, die er für seinen Vater übernommen hat, beim Berufungswerber eine außergewöhnliche Belastung iS des …
…Verpflichtung des Sohnes gegeben, seiner Mutter beizustehen, die hinsichtlich der nicht gedeckten Krankheits- und Pflegekosten auch eine außergewöhnliche Belastung beim Sohn darstellt. Strittig ist - wie bereits im Verfahren betreffend das Jahr 2010 - wie hoch die für die Ermittlung der nach § 34 Abs. 7 Z 4…
…den Sozialarbeiter nicht in der Wohnung seiner Mutter oder seines Vaters? Und warum erfolgte diese Betreuung nicht gemeinsam mit zumindest einem Elternteil? d) War die Vorgangsweise, für D ab April 2004 eine separate Wohnung bereitzustellen, in der damaligen Situation die einzig mögliche und gangbare Vorgangsweise…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. 2.) Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits- oder Pflegekosten eines Kindes, des (Ehe) Partners oder eines Elternteils. Alters- und Pflegeheimkosten sind dann abzugsfähig, wenn besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit…
…steuerlichen Auswirkungen führt, wenn bei grundsätzlichem Anspruch auf die Berücksichtigung von Aufwendungen der Selbstbehalt überschritten wird. Die Übernahme der Kosten für die Unterbringung eines über kein ausreichendes Einkommen verfügenden Elternteiles in einem Pflegeheim stellt auf Grund der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung eine außergewöhnliche Belastung dar. Die übernommenen…
…Enkelin nicht gesichert gewesen wäre. Weiters wurde eine Aufstellung der im Jahre 2001 von der Tochter geleisteten Aufwendungen für Medikamente usw und Kopien der dazugehörigen Belege übermittelt. Betreffend die Pflegekosten heißt es in diesem Schreiben, dass leider keine Bestätigungen für das Jahr 2001 vorliegen würden…
…Krankheits- oder Pflegekosten zurückzuführen ist, als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Laut Aktenlage verfügt ihre Mutter über ein ausreichendes Einkommen (Nettopension und Pflegegeld) in Höhe von 26.264,73, um die Krankheits- und Pflegebetreuungskosten in Höhe von 21.835,97 abzudecken. Das Existenzminimum ist für die Feststellung…
…sich im Rahmen der Vereinbarung eines Ausgedinges ua. dazu verpflichtet, die Pflegekosten in gesunden und in kranken Tagen sowie überhaupt alle Kosten zu tragen, die im Rahmen der gesundheitlichen Betreuung der Eltern anfallen können (jeweils Punkt Drittens Ziffer 1 lit. c der Übergabsverträge). Eine vom…
…gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Abzugsfähig sind nach § 34 Abs. 7 Z. 4 EStG vor allem Krankheits- oder Pflegekosten eines Kindes, des (Ehe) Partners oder eines Elternteils. Alters- und . Pflegeheimkosten sind dann abzugsfähig, wenn besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch…
…öffentlicher Notar, 3910 Zwettl, Sparkassenplatz 1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 3. Februar 2007 wurde zwischen dem Bw., als Übernehmer und dessen Eltern F.W…
…wonach bei Alleinstehenden die Absetzbarkeit der Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung mit etwa sechs Monaten befristet sei, in Ausnahmefällen (zB wenn am Familienwohnsitz ein pflegebedürftiger Elternteil vorhanden sei) aber auch ein längerer Zeitraum gerechtfertigt sein könne. Bezüglich der Heimkosten in Höhe von 13.395,50 €…