BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Ing. Franz Junger und Dipl.Ing. Dr. Christoph Aigner als weitere Mitglieder des…
2000 genehmigt wurde (siehe diesbezügl. ZE-Ansuchen im Veranlagungsakt, Ausdruck vom 15. bzw. 21. November 2000). Die erste Rate von S 70.000,-- wäre am 25. November 2000 fällig gewesen, wurde jedoch erst am 29. November 2000 entrichtet, sodass Terminverlust eingetreten ist (Ausdruck 11. Jänner…
widerlegen, weil sich zwar diesbezüglich im Arbeitsbogen zu ABNr. 205069/01 kein Hinweis findet, die Zeugin aber bei ihren Einvernahme am 4. Juli 2003 erklärte, sie habe die Rubrik "Selbstanzeige" angekreuzt (falsch), wobei dies (diese) ihrer Erinnerung nach telefonisch erfolgte. Wie diese genau formuliert wurde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer KR Manfred Grubauer und Ing. Günter Reitinger als weitere Mitglieder des…
…sein, dass die genannten Leistungen durch andere Unternehmungen erbracht worden seien. Aufgrund der Mangelhaftigkeit der Unterlagen und der gegebenen Erhebungsmöglichkeiten sei der tatsächliche Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar gewesen, weshalb mangels Personenbenennung durch die Bw. dieser die Lohnsteuer im Haftungswege vorgeschrieben worden sei. Gemäß § 289 Abs…