… 185 Abs.1 lit.a) FinStrG ist dem Bestraften als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens ein Pauschalkostenbeitrag in Höhe von 10% der verhängten Geldstrafe aufzuerlegen. Nach dem sich aus den zollstrafrechtlichen Ermittlungen ergebenden Inhalt des Zollstrafaktes sowie auf Grund der Ergebnisse der durchgeführten mündlichen…
Was die in diesem Zusammenhang getätigten widersprüchlichen Aussagen des RK (lt. Niederschrift vom 16.5.2001 "....Über weitere Modalitäten hatten wir uns nicht unterhalten, außer dass ich sagte, dass ich es selbst bringen werde oder ihm per Post zuschicke....Ich habe mich mit dem Verantwortlichen…
…Unabhängigen Finanzsenates kein Erschwerungsumstand gegenüber. 5. Verfahrenskosten: Gem. § 185 Abs.1 lit.a) FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 % der verhängten Geldstrafe zu bemessen; .... . In Anwendung dieser Bestimmungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, st.Vertretung, vom 15. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14. September 2009, StNr/ErfNr, betreffend Gebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Gebühr…
… 185 Abs.1 lit.a FinStrG vom Bestraften zu ersetzenden Kosten des Strafverfahrens betragen € 363,00 (in Worten: Euro dreihundertdreiundsechzig) (Pauschalkostenbeitrag)." II. Bezüglich des im Bescheid des Hauptzollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 23.Oktober 2001 zu Str.Nr.500/2001/00000-001…
…dies nicht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses auf Grund der Verfahrensergebnisse. § 185 FinStrG (auszugsweise): (1) Die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten umfassen: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v.H…
…die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe. Die gemäß § 185 FinStrG festgesetzten Kosten betreffen den Pauschalkostenbeitrag (10 % der verhängten Geldstrafe). In der fristgerechten Berufung vom 25. September 2012 zur Strafnummer 001 bestreitet der Beschuldigte nicht die Richtigkeit der im Erkenntnis aufgeführten Punkte und auch nicht sein Vergehen, das zur…
…von einem Neuerungsgrund nachholt, daher war der diesbezügliche Antrag abzuweisen. 3) Kosten: Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe…
…und Ersatzfreiheitsstrafe das Auslangen gefunden werden kann und sieht diese als tätergerecht und schuldangemessen an. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H…
…den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe von elf auf zehn Tage zu reduzieren. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H…
…als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen (§ 185 Abs.1 lit.a) FinStrG). Im vorliegenden Fall beträgt die verhängte Geldstrafe € 400,00, sohin war der Pauschalkostenbeitrag mit € 40,00 festzusetzen. …
…eine Verbrauchsteuer, so ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. ... § 185 (1) Die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten umfassen: a) einen Pauschalbeitrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v.H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen ... ; der…
…Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. § 185. (1) Die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten umfassen: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H…
…bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden." .... § 185 lautet: "(1) Die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten umfassen: a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H…
…treffenden Vorwurf außer Verhältnis, so ist von seiner Auferlegung ganz oder teilweise abzusehen. § 185 FinStrG: (1) Die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten umfassen : a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v.H. der verhängten Geldstrafe zu…
…strafbar. Der Vollständigkeit halber ist noch anzumerken, dass Barauslagen der Finanzstrafbehörde für Beweisaufnahmen wie beispielsweise zu leistende Zeugengebühren gemäß § 185 Abs.1 FinStrG vom Bestraften nur insoweit zu ersetzen sind, als sie den Pauschalkostenbeitrag übersteigen. Gemäß §§ 125 Abs.3, 157 FinStrG kann der Berufungssenat von…
…S.GesmbH mit dem Bw. für die Entrichtung der Geldstrafe. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H. der verhängten Geldstrafe zu bemessen…
…Tage Ersatzfreiheitsstrafe, das Auslangen gefunden werden. Der verhängte Wertersatz besteht in der festgesetzten Höhe zu Recht. Die Kostenentscheidung gründet sich als Pauschalkostenbeitrag auf § 185 FinStrG. Die übrigen Entscheidungen gründen sich zu Recht auf die bezogenen Gesetzesstellen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 26…
…ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe tat- und schuldangemessen und den Erfordernissen der Spezial- und Generalprävention gerecht. Gemäß § 185 Abs. 1 FinStrG umfassen die vom Bestraften zu ersetzenden Kosten a) einen Pauschalbetrag als Beitrag zu den Kosten des Finanzstrafverfahrens (Pauschalkostenbeitrag); dieser Beitrag ist mit 10 v. H…
…von € 5.000,00, im Nichteinbringungsfall 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, das Auslangen gefunden werden. Der verhängte teilweise Wertersatz besteht in der festgesetzten Höhe zu Recht. Die Kostenentscheidung gründet sich als Pauschalkostenbeitrag auf § 185 FinStrG. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 16.Oktober 2008