Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Patentanwalt, geb. xx.xxxx.19xx, 1xxx Wien, D-Gasse, vertreten durch Friedrich Burggasser, Steuerberater, 1020 Wien, Praterstraße 12/8, vom 24. November 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk, vertreten durch Franz…
…auf § 67 Abs. 1 EStG 1988 sowie auf § 38 Abs. 1 EStG 1988. Der Bw. legte in der Folge ein Gutachten eines Patentanwaltes betreffend die Frage, welchem Zeitraum die Vergütungsansprüche aus dem Patent Nr. xx. zuzuordnen seien. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der…
…Wertpapieren, einem PKW, mit dem (anteiligen) Einheitswert bewertete Grundstücke, der Geschäftsanteil an der Patentanwaltskanzlei H sowie diversen anderen Beteiligungen die im Berufungsverfahren strittige Termingeldeinlage-Nr. 1 bei der Allgemeinen Sparkasse OÖ Bank AG, lautend auf DI JH und DI HH, mit 50 % von 3,976…
…Bf. erfülle weder die Wissenskomponente noch die Wollenskomponente für eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung. Sowohl der Patentanwalt als auch der damalige Steuerberater und Bilanzersteller hätten die Beschuldigte über die Anwendungsmöglichkeit des begünstigten Steuersatzes informiert. Dass die Verwertung der Erfindung durch die mit geringem Materialaufwand durchführbare Erzeugung der…
…aus Folgeschäden im Zusammenhang mit der Patentanmeldung zur Phosphatfällung. Der längste Zivilprozess, der je am Bezirksgericht in P. abgewickelt wurde, sei ein Rechtsstreit mit dem eigenen Patentanwalt gewesen. Der Bw. habe versucht, durch Strafanzeigen und Gegenforderungen bzw. beantragte Voruntersuchungen beim Landesgericht darauf aufmerksam zu machen…
…und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben müsse. Eine auf Dauer angelegte Leistungserbringung spräche noch nicht für eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus eines Betriebes. Ansonsten wären bei exzessiver Interpretation | - | Beratungsverträge über unbestimmte Zeit, die Unternehmen mit Rechtsanwälten, Patentanwälten, Consultingfirmen, Wirtschaftstreuhändern, usw…
…1994). I) Leistungen aus der Tätigkeit als Steuerberater sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer Gemäß § 3a Abs. 14 Z 3 UStG 1994 würden die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,...sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer als Leistung im Sinne des § 3a Abs…
…die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. Nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 in der im Streitjahr geltenden Fassung sind sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur…
…Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; 2. die Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen; 3. die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer; 4…
…Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; 2. die Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen; 3. die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer; 4…
…nicht steuerbar iSd § 1 Abs 1 UStG. Beratung iSd § 3a Abs 10 Z 4 UStG ist die Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen zur Lösung konkreter Probleme. Es fallen darunter Beratungsleistungen, die nicht von den Angehörigen der Katalogberufe in Z 3 (Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied…
…1998 Honorare für Patentüberlassung zugeflossen. Er habe am 4. Feber 2000 die Abgabenerklärungen für 1998 beim Finanzamt eingereicht. In Erfüllung des Ergänzungsansuchens vom 20. Juni 2000 habe er den aufrechten Patentschutz durch die Bestätigung der Patentanwälte DI M. B. und DI R. H. am 1…
…Unternehmen stammen aus den Bereichen Bank, Versicherung, Fluglinie, Kammer, Patentanwalt und EDV. In einer E-Mail an die Mitarbeiter vom 26. Juli 2000 (Beilage 7) teilte die Mitarbeiterin, die am bereits genannten "Marketing Konzept Merger X - Y" beteiligt war, mit: "Liebe Kollegen, am [Montag] September…
…1: Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Z 2: die Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen; Z 3: die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie…
…erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip…
…erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip…
…erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip…
…erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer unterlägen dem Empfängerort- bzw. dem Unternehmerortprinzip…
…Rechtsanwälte und Steuerberater komme - sofern wie beschrieben keine Zuordnung zu einem vorgereihten Leistungsort zu erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied…
…Rechtsanwälte und Steuerberater komme - sofern wie beschrieben keine Zuordnung zu einem vorgereihten Leistungsort zu erfolgen habe - vor allem § 3a Abs. 9 UStG 1994 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Betracht. Die Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied…