… 214 BAO zukommt. Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen…
…Anwendung, die von der Abtretungserklärung erfasst seien (d.h. auf den pfändbaren Teil der Forderungen auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion). Die gegenständliche Passivforderung (Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2004) falle nicht darunter. Im Übrigen sei eine auf § 215 Abs. 1…
…Die sich aus den §§ 19 und 20 KO (IO) ergebenden Aufrechnungsbeschränkungen sind jedoch für den Berufungsfall unbeachtlich, weil diese Bestimmungen nur für die Aufrechnung mit der Forderung eines Konkursgläubigers (Aktivforderung) gegen eine zur Konkursmasse gehörige Forderung (Passivforderung) gelten (vgl. z. B. Schubert in Konecny/Schubert…
… 214 BAO zukommt. Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen…
…der Rückzahlungsanspruch des Abgabepflichtigen die Umkehrung des Abgabenanspruches. Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht…
… 214 BAO zukommt. Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemein-(Ausgleichs-)Schuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sogenannte Passivforderung, so hat dieser nach dem zuvor genannten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen…
…wurde zuletzt im Bericht des Masseverwalters vom 8.1.2004 bestätigt. Besitzt ein Gemeinschuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine so genannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten, da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre…
…1993, 92/15/0012). Besitzt - wie im vorliegenden Fall - ein Gemeinschuldner schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine sog. Passivforderung, so hat dieser Gläubiger eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in diesem Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollzahlung zu…
…obwohl die maßgeblichen Ausgangsumsätze in der Zeit vor Konkurseröffnung stattgefunden haben. Besitzt ein Gemeinschuldner - schon bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger, eine so genannte Passivforderung, so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten, da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre…
Vermittlungsleistung nachweislich erhalten - und es muss eine Passivpost einstellen. Dann ist die Frage, was ist mit dem Aufwand aus der Passivpost. Nach dem Handelsrecht habe ich Herstellungskosten oder einen Aufwand. Im Steuerrecht gibt es keine davon abweichende Norm, die mir sagen würde, dass diese Passivpost…
Wann bzw ab wann eine solche Schaffung einer neuen wirtschaftlichen Einheit im Bereich des Folgeeigentümers als gegeben anzunehmen ist, wird in der Literatur nicht beantwortet. Bei Beantwortung dieser Frage wird dem Zweck der Mantelkaufregelung wesentliche Bedeutung zukommen. Nach der Absicht des historischen Gesetzgebers soll mit…
Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen diese Autoren offensichtlich darauf ab, ob der Eintritt der Bedingung einseitig vom Gläubiger herbeigeführt werden kann und nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ausweis als Rückstellung angenommen. Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/S, vertreten durch X-VerbandOÖ reg. Genossenschaft m. b. H., Revisions- und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Franz Anderl, Robert Hauser und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer am 26. November 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Hübner & Hübner…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Bank/Sch, vertreten durch X-Verband Oberösterreich reg. Gen. m.b.H., 4021 Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Appellator Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 1010 Wien, Schenkenstraße 4/6. Stock, vom 15. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg vom 11. März 2009 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2003…
Ungewissenheit der Höhe nach bedeutet grundsätzlich, dass die Belastung, die auf den Kaufmann zukommt, nicht genau feststeht, sondern im Bilanzerstellungszeitpunkt geschätzt werden muss, was der Fall sein kann, wenn über den Umfang der Verpflichtung Streit besteht, der exakte Betrag erst errechnet werden muss oder von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Oberrätin Mag. Helga Preyer, Mag. Gertraud Lunzer und Ing. Helmut Jörg über die Berufung der C.u.TKEG, Handel mit F.G., R., vertreten durch Hans Baumgartner WTH GmbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der EB, Adr., vom 29. November 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 18. September 2006 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend…