…Bei der Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) Vorrang vor dem Prinzip der Beständigkeit (Parteiinteressen an der Rechtskraft) einzuräumen. Die Tz. 1 des Außenprüfungsberichtes verweist inhaltlich auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung der Außenprüfung. Darin erläutert die…
…beschlagnahmt wurden, liegt kein Grund mehr vor, die Frist für die Vorhaltsbeantwortung weiter zu erstrecken. Zur Wahrung der Parteiinteressen wird dem Berufungsführer zur Beantwortung des Vorhalts vom 28. Juli 2009 eine Nachfrist bis zum 31. Dezember 2012 eingeräumt." In der Stellungnahme vom 31. Dezember 2012…
…über das Zahlungserleichterungsansuchen zu treffende Ermessensentscheidung Feststellungen zur Billigkeit einer derartigen Maßnahme, im Sinne einer Angemessenheit in Bezug auf berechtigte, etwa das steuerliche Verhalten und die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigende, Parteiinteressen, und zur Zweckmäßigkeit, im Sinne des öffentlichen Interesses, beispielsweise an der geordneten Einbringung der Abgaben…
…1 BAO (im Sinne des FinStrG) gegeben, so sind für die über das Zahlungserleichterungsansuchen zu treffende Ermessensentscheidung Feststellungen über die Billigkeit einer derartigen Maßnahme, im Sinne einer Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen, und über deren Zweckmäßigkeit, im Sinne des ebenfalls zu beachtenden öffentlichen Interesses…
…Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Verfahrensmaßnahme mit dem Ziel der Herbeiführung eines insgesamt rechtmäßigen Ergebnisses. Da mit ihr in rechtskräftige Bescheide eingegriffen wird und damit regelmäßig auch Parteiinteressen berührt werden, ist eine solche Maßnahme nur unter den im Abs…
…des FinStrG) gegeben, so sind für die über das Zahlungserleichterungsansuchen zu treffende Ermessensentscheidung die Billigkeit einer derartigen Maßnahme, im Sinne einer Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen an einer möglichst "schonenden" Einhebung der aus dem Strafverfahren resultierenden Abgabeschuld, und die Zweckmäßigkeit, im Sinne des öffentlichen…
… 212 Abs. 1 BAO (im Sinne des FinStrG) gegeben, so sind für die über das Zahlungserleichterungsansuchen zu treffende Ermessensentscheidung die Billigkeit einer derartigen Maßnahme, im Sinne einer Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen, und die Zweckmäßigkeit, im Sinne des öffentlichen Interesses, festzustellen und gegeneinander abzuwägen…
…Zahlungserleichterungsansuchen im Finanzstrafverfahren nach dem Sinn des FinStrG bzw. nach den gegeneinander abzuwägenden Kriterien von Billigkeit (im Sinne einer Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen) und Zweckmäßigkeit (im Sinne des öffentlichen Interesses) zu erfolgen. Anhand der Aktenlage zur StNr. 34 lässt sich zur aktuellen (wirtschaftlichen)…
…den entscheidungswesentlichen Sachverhalt zu ermitteln und einer Beurteilung zu unterziehen. Da das Finanzamt somit Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte ergehen können und eine allfällige Verletzung berechtigter Parteiinteressen nicht erkennbar ist, waren im vorliegenden Fall der angefochtene Bescheid vom 16…
… 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung sei dem Prinzip der Rechtrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen gewesen. Im Schlussbesprechungsprogramm finden sich zu den streitgegenständlichen Punkten folgende Ausführungen: Pauschalierung 2002: Im Jahr 2002 sei der Gewinn gemäß der…
… 281 BAO zustimmen. Sollte einer Aussetzung nicht zugestimmt werden, seien die überwiegenden Parteiinteressen darzulegen, die einer Aussetzung entgegenstehen. Mit E-Mail vom 11. August 2010 übermittelte der Berufungswerber diesbezüglich folgende Informationen: < Der Berufungswerber sei von DO bis SA auf (Kurz-)Urlaub gewesen und hätte…
…ganzjähriges Urlaubsziel handelt. Da das Finanzamt eine Reihe von Ermittlungen unterlassen hat, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können und eine allfällige Verletzung berechtigter Parteiinteressen nicht erkennbar ist, waren im vorliegenden Fall die mit Berufung angefochtenen Bescheide aufzuheben und die Sache…
…Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei bei der Ermessensübung den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber (berechtigten) Parteiinteressen der Vorrang einzuräumen. Es habe weder im Zeitpunkt der Fälligkeiten noch danach eine höchstgerichtliche Judikatur gegeben, die eine Befreiung der genannten Abgaben für wesentlich beteiligte Geschäftsführer…
…Abgaben mit allen vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen wäre, wäre den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den (berechtigten) Parteiinteressen der Vorrang einzuräumen. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 19. Mai 2009 die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch…
…allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Da mit ihr in rechtskräftige Bescheide eingegriffen wird, und damit regelmäßig auch Parteiinteressen berührt werden, ist eine solche Maßnahme nur unter den im Absatz 4 leg.cit…
…vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschulden auch bei ihm uneinbringlich sein werden. Da der Abgabenausfall zudem durch vorsätzliches Verhalten des Bw. verursacht wurde, war den Zweckmäßigkeitsüberlegungen Vorrang vor den Parteiinteressen einzuräumen. Aus den dargestellten Überlegungen war spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 12. Jänner 2010
…das Ermessen der Behörde gestellt ist. Diese Differenzierung dürfte ihre sachliche Rechtfertigung in der beabsichtigten Bedachtnahme auf die Parteiinteressen bzw. im verfassungsrechtlichen Gebot der Verwaltungsökonomie haben. Sind die Parteiinteressen bei einer beantragten Wiederaufnahme bereits Voraussetzung für eine positive Erledigung, so können diese bei der amtswegigen…
…hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Verfahrensmaßnahme mit dem Ziel der Herbeiführung eines insgesamt rechtmäßigen Ergebnisses. Da mit ihr in rechtskräftige Bescheide eingegriffen wird, und damit regelmäßig auch Parteiinteressen berührt werden, ist eine solche Maßnahme nur unter den im Absatz 4 leg. cit. umschriebenen…
…am 9. September 2008 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung erklärte der Bw. zunächst über Befragen durch den Vorsitzenden, dass einer Veröffentlichung der anoymisierten Entscheidung in der Findok keine wesentlichen Parteiinteressen (§ 10 Abs. 4b USFG) entgegenstehen. Zur Frage des historischen Zusammenhanges zwischen dem Betrieb des Bw. und dem…
…Tz. 10 mit weiteren Nachweisen) Das FA hat die Ermessensentscheidung zur Festsetzung der Zwangsstrafe mit dem gesetzlichen Verfahrensziel der Anhaltung von Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Abgabe von Steuererklärungen begründet und damit dem öffentlichen Interesse den Vorrang vor Parteiinteressen eingeräumt. Betrachtet man den zuvor dargestellten Verfahrensgang, so…