11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…
…der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seitens der beschwerdeführenden Partei wurden keine Einwände gegen eine Veröffentlichung erhoben, auch von Amts wegen sind wesentliche entgegenstehende Parteiinteressen nicht erkennbar. Die Entscheidung ist daher gemäß § 23 Abs. 1 BFGG (anonymisiert) zu veröffentlichen. Stattgabe Da die bescheinigte voraussichtliche dauernde Erwerbsunfähigkeit…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen gewesen. Im Rahmen des Auswahlermessens erfolge die Vorschreibung der Tabaksteuer an die primäre Abgabenschuldnerin…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen gewesen. Im Rahmen des Auswahlermessens erfolge die Vorschreibung der Tabaksteuer an die primäre Abgabenschuldnerin…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen gewesen. Im Rahmen des Auswahlermessens erfolge die Vorschreibung der Alkoholsteuer und des Säumniszuschlages an…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen gewesen. Im Rahmen des Auswahlermessens erfolge die Vorschreibung der Alkoholsteuer und des Säumniszuschlages an…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen gewesen. Im Rahmen des Auswahlermessens erfolge die Vorschreibung der Alkoholsteuer und des Säumniszuschlages an…
…an der Einbringung der Abgaben mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden der Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den (berechtigten) Parteiinteressen der Vorrang einzuräumen. Da somit die Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO gegeben seien…
…an der Einbringung der Abgaben mit allen gesetzlich vorgesehenen Mitteln und Möglichkeiten" beizumessen. Da der Abgabenausfall auf ein Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen ist, ist den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den (berechtigten) Parteiinteressen der Vorrang einzuräumen. Da somit die Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO gegeben sind…
…gegenständlichen Fall - zu 50 % betreffe und dessen Ausgang somit nicht von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Beschwerde sei, weil die Rechtsfrage in beiden Fällen nicht die gleiche sei und weil aufgrund einer Beeinträchtigung in Rechtsschutzinteressen überwiegende Parteiinteressen der Aussetzung entgegenstehen würden. Die Bf…
…Fall, zu 50 % betreffe und dessen Ausgang somit nicht von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Beschwerde sei, weil die Rechtsfrage in beiden Fällen nicht die gleiche sei und weil aufgrund einer Beeinträchtigung in Rechtsschutzinteressen überwiegende Parteiinteressen der Aussetzung entgegenstehen würden. Der Bf. sprach…
…Fall, zu 50 % betreffe und dessen Ausgang somit nicht von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Beschwerde sei, weil die Rechtsfrage in beiden Fällen nicht die gleiche sei und weil aufgrund einer Beeinträchtigung in Rechtsschutzinteressen überwiegende Parteiinteressen der Aussetzung entgegenstehen würden. Der Bf. sprach…
…Fall, zu 50 % betreffe und dessen Ausgang somit nicht von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung über die Beschwerde sei, weil die Rechtsfrage in beiden Fällen nicht die gleiche sei und weil aufgrund einer Beeinträchtigung in Rechtsschutzinteressen überwiegende Parteiinteressen der Aussetzung entgegenstehen würden. Der Bf. sprach…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Rechtskraft) einzuräumen.“ In der Niederschrift vom 27.03.2012 ist Tz 1 inhaltsgleich angeführt. Weitere Aussagen bzw. Feststellungen…
…Empfänger vorgeschrieben worden. Begründend führt die belangte Behörde aus, die Direktvorschreibung liege in ihrem Ermessen. Zu beachten seien dabei Billigkeit (Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen) und Zweckmäßigkeit (öffentliches Interesse, insbesondere an der Einbringung der Abgaben). In der dagegen erhobenen Berufung (nunmehr Beschwerde, § 323 Abs…
…Bei der Interessensabwägung im Sinne des § 20 BAO sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) Vorrang vor dem Prinzip der Beständigkeit (Parteiinteressen an der Rechtskraft) einzuräumen. Die Tz. 1 des Außenprüfungsberichtes verweist inhaltlich auf die Niederschrift über die Schlussbesprechung der Außenprüfung. Darin erläutert die…
…Erlassung eines rechtswirksamen Bescheides betreffend Kommunalsteuer 2020 weiterhin im Rahmen einer neuerlichen Beschwerde die Möglichkeit der Erörterung der Sache im Rahmen einer mündlichen Verhandlung offensteht. Da nach der Auffassung des Bundesfinanzgerichtes durch das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung somit auch keine (berechtigten) Parteiinteressen verletzt werden können…
…d.h. unter Berücksichtigung der Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen und des öffentlichen Interesses an der Abgabenerhebung. Die belangte Behörde hat den Bf vorrangig zur Entrichtung der Zollschuld herangezogen, da er als Nutznießer der Verwendung des Beförderungsmittels das größere Naheverhältnis zum Entstehungsgrund der Eingangsabgabenschuld…
…Mit seinen Beschwerdeausführungen zeigt der Bf. nicht auf, dass berechtigte Parteiinteressen das öffentliche Interesse an der Einhebung der Abgaben überwiegen würden. Jedenfalls kann keine Unbilligkeit darin erblickt werden, dass ein entgegen der Rechtslage gewährter Teuerungsabsetzbetrag zeitnah rückgefordert wird. Dass durch die Auszahlung des Teuerungsbonus (ao…
…Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dabei ist dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit" in Bezug auf berechtigte Parteiinteressen und dem Begriff "Zweckmäßigkeit" das öffentliche In-teresse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizulegen. Bei einer derartigen im Rah-men der Ermessensübung…