…bzw. als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch der Bund als Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind. So lange also noch ein Abgabenverfahren durchzuführen ist und/oder noch Bescheide zugestellt werden müssen - bleibt die Parteifähigkeit einer solchen Personengesellschaft trotz ihrer Löschung im Firmenbuch erhalten. Somit…
…bzw. als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch der Bund als Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind. So lange also noch ein Abgabenverfahren durchzuführen ist und/oder noch Bescheide zugestellt werden müssen - bleibt die Parteifähigkeit einer solchen Personengesellschaft trotz ihrer Löschung im Firmenbuch erhalten. Somit…
…eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, enden Personenhandelsgesellschaften nicht mit ihrer Auflösung und Löschung im Firmenbuch, sondern erst mit der Liquidation des gesamten Firmenvermögens (vergleiche Fröhlich, Der verhängnisvolle Bescheidadressat, SWK 1997, 44). Dazu vertritt der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur die Auffassung, dass Vollbeendigung und Verlust der Parteifähigkeit…
…Die Fa. A sei in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft tätig gewesen. Personengesellschaften des Handelsrechts würden ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung verlieren. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch würden nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Parteifähigkeit so lange nicht beeinträchtigen, als ihre…
…Eine Personengesellschaft des Handelsrechts verliert ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer (Voll)beendigung. Dabei hat auch die Auflösung und Löschung ihrer Firma im Firmenbuch nur deklarativen Charakter. Die Parteifähigkeit der Gesellschaft besteht solange fort, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht…
…bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung, weshalb die Gesellschaft auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält, solange nicht eine Abwicklung ihrer Rechtsverhältnisse u.a. zum Abgabengläubiger erfolgt ist. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet…
…bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung, weshalb die Gesellschaft auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält, solange nicht eine Abwicklung ihrer Rechtsverhältnisse u.a. zum Abgabengläubiger erfolgt ist. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet…
…Abgabenbehörde (Vorlage der Buchhaltung und Belege) nachzukommen. Laut Feststellung der Abgabenbehörde beeinträchtigt die Auflösung einer Personengesellschaft (Verkauf) und ihre Löschung im Firmenbuch so lange ihre Parteifähigkeit nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (also auch gegenüber dem Finanzamt) noch nicht abgewickelt sind (VwGH 17.11.2004…
…handelsrechtlich um eine Personengesellschaft. Personengesellschaften des Handelsrechts verlieren ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Beendigung. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt nach der Judikatur des VwGH ihre Parteifähigkeit solange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht…
…1). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verlieren Personengesellschaften des Handelsrechts ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigen ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind…
…Abgabenbehörde ermächtigt, als nicht eine andere Person als Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird (Abs. 2 leg cit). Personenhandelsgesellschaften verlieren ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung. Ihre Auflösung und die Löschung der Firma im Firmenbuch beeinträchtigt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als…
…offenem Firmenbuch wurde die W-KEG am 19. Jänner 2008 über einen bei Gericht am 17. Jänner 2008 eingelangten Antrag gelöscht. 2. Rechtliche Beurteilung Die Löschung im Firmenbuch allein beeinträchtigt nicht die Parteifähigkeit einer Personengesellschaft des Handelsrechts, solange Rechtsverhältnisse zu Dritten - auch Abgabengläubigern - noch nicht…
…Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechtes und ihre Löschung im Firmenbuch jedenfalls solange ihre Parteifähigkeit nicht beeinträchtigt, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählt auch der Bund als Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind (VwGH 24.2.1998, 95/13/0269). Geht man daher von einer rechtswirksamen…
…in der Rechtsform einer OEG geführt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beeinträchtigt die Auflösung einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) und ihre Löschung im Firmenbuch jedenfalls so lange ihre Parteifähigkeit nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählt auch der Bund als Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind…
…der weit nach diesen Datum liege, eine Geschäftsführerhaftung sei daher ausgeschlossen. Dem ist entgegen zu halten, dass Personengesellschaften des Handelsrechtes ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung verlieren. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Parteifähigkeit solange…
…der weit nach diesen Datum liege, eine Geschäftsführerhaftung sei daher ausgeschlossen. Dem ist entgegen zu halten, dass Personengesellschaften des Handelsrechtes ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Vollbeendigung verlieren. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigen nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ihre Parteifähigkeit solange…
…Die Parteifähigkeit einer OHG, KG, OEG, KEG (ab 2007: einer OG, KG) erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB zu Abgabengläubigern) noch nicht…
…0184; 17.11.2004, 2000/14/0142 u.a.) wonach Personengesellschaften des Handelsrechts durch die Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch die Parteifähigkeit solange nicht verlieren, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht vollständig abgewickelt sind (vgl. Ritz…
…Dr. L an dieser Adresse seit 28.9.1982 (nach wie vor) seinen Hauptwohnsitz hat. Personengesellschaften des Handelsrechts verlieren ihre Parteifähigkeit erst mit ihrer Beendigung. Ihre Auflösung und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ihre Parteifähigkeit solange nicht, als…
…Nach der Rsp des VwGH beeinträchtigt die Löschung der Firma die Parteifähigkeit von Personengesellschaften des Handelsrechtes solange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - wozu auch der Abgabengläubiger zählt - nicht abgewickelt sind (Ritz, BAO3, § 79 Tz 10). Ein solches, abzuwickelndes Rechtsverhältnis der Bw ist etwa im…