…Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen, ähnlichen Merkmales steuerpflichtig ist. Ist nach Art. 4 Abs. 1 DBA-Deutschland eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet…
…gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA besteht Einverständnis darüber, dass die Doppelbesteuerung nach Maßgabe der folgenden Absätze dieses Artikels beseitigt wird. Gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA darf Italien…
…wohnhaft in L. 10, NB. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung war in der Bundesrepublik Deutschland. Am 16. September 1999 erfolgte ein Zuschuss in Höhe von 102.000.000,00 ATS der Fa. N. Aktiengesellschaft. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 erfolgte die Übernahme des Betriebes des…
…Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von B. GmbH war in Deutschland. Am 16. September 1999 leistete N. AG an B. einen Zuschuss in Höhe von 102 Millionen ATS. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 wurde der Betrieb des nicht protokollierten Einzelunternehmens "A.'" mit Standort in…
…Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht. (vgl. Ritz, BAO³, § 28, Rz 2 bis 4 sowie VwGH 6.4.1995, 94/15/0026). Nach Stoll, BAO-Kommentar, 350, erster Absatz am Ende, gilt va für kleinere Unternehmen dann, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht…
…gilt sie als in dem Vetragstaat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. § 167 Abs. 2 BAO lautet: Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist…
…nicht anerkannte Firmenkonstruktion vom Bf. allein aus Zwecken der Steuervermeidung gewählt wurde, die im Alleineigentum und alleinigen Einflussbereich des Bf. stehende SW Ltd. einerseits über einen Sitz in London, Großbritannien, und andererseits über einen Ort der (tatsächlichen) Geschäftsleitung in Österreich (= Wohnsitz des Bf.), verfügt…
…dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Artikel 23 (1) Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte…
…Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…
…59). Während das Kriterium der "Angehörigkeit eines Vertragstaates" bei einer juristischen Person durch die Begründung eines satzungsmäßigen Sitzes erfüllt wird, kann vom Vorliegen der Ansässigkeit nur dann gesprochen werden, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in diesem Staat befindet. Mangels Vorliegens entsprechender Ansässigkeitsbescheinigungen konnte…
…In der BMF Erledigung EAS vom 31.10.1997 (1155) werde ausgeführt, dass sich eine Besteuerung der Einkünfte, die durch eine in Luxemburg errichtete 100%ige Tochtergesellschaft erzielt werden, in Österreich dann ergeben könne, wenn nachgewiesen sei, dass: 1. der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in…
…der I-Ltd in Großbritannien befänden sich zwei weitere Firmen, welche für Dritte Gesellschaften gründeten und verwalteten. Herr F. habe keine englischen Steuer- und Sozialversicherungsbescheide vorlegen können, ebenso wenig eine Buchhaltung oder Belege. Seitens der Betriebsprüfung sei angenommen worden, dass der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…
…dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Artikel 23 (1) Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte…
…gelegenen Betriebsstätten einschließlich entsprechender Veräußerungsgewinne; c) Einkünfte aus dem Betrieb eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr und aus dem Betrieb eines Binnenschiffes, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens in Österreich befindet; d) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, soweit sie einer in Österreich…
… 303 BAO Stornierung der KSt-VZ ab 2011". In der Begründung wies die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland…
… 299 BAO Stornierung der KSt-VZ ab 2011". In der Begründung wies die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland…
…der Mittelpunkt) der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht in Österreich befindet und damit Österreich durch Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens seinen Besteuerungsanspruch teilweise oder (mangels Betriebsstätte) vollständig verlieren würde, ist Folgendes zu sagen: Die Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften ist typischerweise durch ein Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung gekennzeichnet…
…Artikel 15 Abs. 5 geregelt, dass das Besteuerungsrecht dem Vertragsstaat zustehe, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befinde. Seine Arbeitgeberin sei die C-Flugdienst GmbH in K in Deutschland. Daher werde auch sein Arbeitslohn in Deutschland dem Lohnabzug unterworfen. Artikel 15…
…wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung, ein ausländischer Trust oder ein ausländischer Investmentfonds ist, 6. wenn der Einkünfteempfänger eine juristische Person ist, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich nicht im Gründungsstaat befindet, 7. wenn Kapitalerträge im Zeitpunkt der Fälligkeit oder anlässlich der Veräußerung von Wertpapieren…
…Behörden der Vertragsstaaten gemäß Artikel 18 dieses Abkommens vor. 4. Ist nach den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung…