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UFSF RV/0508-F/10Sitz und Ort der Geschäftsleitung einer nach österreichischem Recht errichteten GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen, ähnlichen Merkmales steuerpflichtig ist. Ist nach Art. 4 Abs. 1 DBA-Deutschland eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet…

UFSW RV/0758-W/08Mindestkörperschaftsteuer trotz Einstellung der Geschäftstätigkeit in Österreich und behaupteter Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung nach Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. Gemäß Artikel 23 Abs. 1 DBA besteht Einverständnis darüber, dass die Doppelbesteuerung nach Maßgabe der folgenden Absätze dieses Artikels beseitigt wird. Gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA darf Italien…

UFSL RV/0612-L/05Vorabentscheidungsersuchen wegen Auslegung des Art. 4 Abs. 1 lit. g, des Art. 4 Abs. 3 sowie des Art 7 Abs 2 der Kapitalansammlungsrichtlinie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)31.05.2006

…wohnhaft in L. 10, NB. Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung war in der Bundesrepublik Deutschland. Am 16. September 1999 erfolgte ein Zuschuss in Höhe von 102.000.000,00 ATS der Fa. N. Aktiengesellschaft. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 erfolgte die Übernahme des Betriebes des…

UFSL RV/1343-L/071) Gesellschaftsteuerpflicht bei Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung von Deutschland nach Österreich 2) Missbrauch von Gestaltungen 3) Sache des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2008

…Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung von B. GmbH war in Deutschland. Am 16. September 1999 leistete N. AG an B. einen Zuschuss in Höhe von 102 Millionen ATS. Mit Einbringungsvertrag vom 22. September 1999 wurde der Betrieb des nicht protokollierten Einzelunternehmens "A.'" mit Standort in…

UFSF RV/0001-F/05Ort des Sitzes einer Hausgemeinschaft im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2006

…Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht. (vgl. Ritz, BAO³, § 28, Rz 2 bis 4 sowie VwGH 6.4.1995, 94/15/0026). Nach Stoll, BAO-Kommentar, 350, erster Absatz am Ende, gilt va für kleinere Unternehmen dann, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht…

UFSW RV/1097-W/03Behauptet der Abgabepflichtige die Geschäftsleitung einer juristischen Person mit Sitz im Inland befinde sich im Ausland, hat er dies im Rahmen der ihn treffenden Beweisvorsorgepflicht für Auslandssachverhalte entsprechend nachzuweisen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2007

…gilt sie als in dem Vetragstaat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung befindet. § 167 Abs. 2 BAO lautet: Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist…

UFSL FSRV/0047-L/10Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung einer britischen Limited mit Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)29.09.2011

…nicht anerkannte Firmenkonstruktion vom Bf. allein aus Zwecken der Steuervermeidung gewählt wurde, die im Alleineigentum und alleinigen Einflussbereich des Bf. stehende SW Ltd. einerseits über einen Sitz in London, Großbritannien, und andererseits über einen Ort der (tatsächlichen) Geschäftsleitung in Österreich (= Wohnsitz des Bf.), verfügt…

UFSF RV/0498-F/08Besteuerungsrecht an Einkünften eines im Inland ansässigen Fernfahrers, der von seinem liechtensteinischen Arbeitgeber in die Schweiz entsendet wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2010

…dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Artikel 23 (1) Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte…

UFSL RV/0646-L/09Bei einem (Welt-) Einkommen unter 10.000,00 € kann mangels österreichischer Einkommensteuer keine Schweizer Quellensteuer für in der Schweiz erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA-Schweiz) angerechnet und damit erstattet werden (Art. 23 Abs. 2 DBA-Schweiz).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels dürfen Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt wird, in dem Vertragstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 1/2

…59). Während das Kriterium der "Angehörigkeit eines Vertragstaates" bei einer juristischen Person durch die Begründung eines satzungsmäßigen Sitzes erfüllt wird, kann vom Vorliegen der Ansässigkeit nur dann gesprochen werden, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in diesem Staat befindet. Mangels Vorliegens entsprechender Ansässigkeitsbescheinigungen konnte…

UFSW RV/2294-W/02Strittig ist, ob die Differenz zwischen dem (niedrigeren) Konzernverrechnungszinssatz und den von einem verbundenen Unternehmen (einer luxemburgischen Basisgesellschaft) verrechneten (höheren) Darlehenszinsen den Gewinn der Bw. mindern kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005Teil 1/2

…In der BMF Erledigung EAS vom 31.10.1997 (1155) werde ausgeführt, dass sich eine Besteuerung der Einkünfte, die durch eine in Luxemburg errichtete 100%ige Tochtergesellschaft erzielt werden, in Österreich dann ergeben könne, wenn nachgewiesen sei, dass: 1. der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in…

UFSW RV/4333-W/09Anerkennung von Aufwendungen an einen ausländischen Vertragspartner - Empfängerbenennung iSd § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2011

…der I-Ltd in Großbritannien befänden sich zwei weitere Firmen, welche für Dritte Gesellschaften gründeten und verwalteten. Herr F. habe keine englischen Steuer- und Sozialversicherungsbescheide vorlegen können, ebenso wenig eine Buchhaltung oder Belege. Seitens der Betriebsprüfung sei angenommen worden, dass der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…

UFSF RV/0497-F/08Entsendung eines im Inland ansässigen Fernfahrers durch seinen liechtensteinischen Arbeitgeber in die Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2010

…dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Artikel 23 (1) Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte…

UFSW RV/0756-W/06Besteuerung von in Deutschland (lediglich) im Wege des Progressionsvorbehaltes berücksichtigten Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2006

…gelegenen Betriebsstätten einschließlich entsprechender Veräußerungsgewinne; c) Einkünfte aus dem Betrieb eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr und aus dem Betrieb eines Binnenschiffes, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens in Österreich befindet; d) Einkünfte aus selbständiger Arbeit, soweit sie einer in Österreich…

UFSW RV/1557-W/12Mindestkörperschaftsteuerpflicht bei Fehlen steuerrelevanter Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

… 303 BAO Stornierung der KSt-VZ ab 2011". In der Begründung wies die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland…

UFSW RV/1553-W/12Mindestkörperschaftsteuerpflicht bei Fehlen steuerrelevanter Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2013

… 299 BAO Stornierung der KSt-VZ ab 2011". In der Begründung wies die Bw. darauf hin, dass sie zwar ihren Sitz gemäß Firmenbuch im Inland habe, jedoch über keine feste Einrichtung in Österreich verfüge. Der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinde sich über den in Deutschland…

UFSF RV/0009-F/06Nichtanerkennung beantragter Absetzungen auf Grund mangelnder Empfängerbenennung, österreichisches Besteuerungsrecht, doppelt ansässige Kapitalgesellschaft, Briefkastengesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.06.2009

…der Mittelpunkt) der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht in Österreich befindet und damit Österreich durch Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens seinen Besteuerungsanspruch teilweise oder (mangels Betriebsstätte) vollständig verlieren würde, ist Folgendes zu sagen: Die Doppelansässigkeit von Kapitalgesellschaften ist typischerweise durch ein Auseinanderfallen von Sitz und Ort der Geschäftsleitung gekennzeichnet…

UFSI RV/0609-I/09Besteuerung eines inländischen Piloten einer deutschen Fluggesellschaft Aufhebung nach § 289 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2013

…Artikel 15 Abs. 5 geregelt, dass das Besteuerungsrecht dem Vertragsstaat zustehe, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befinde. Seine Arbeitgeberin sei die C-Flugdienst GmbH in K in Deutschland. Daher werde auch sein Arbeitslohn in Deutschland dem Lohnabzug unterworfen. Artikel 15…

UFSW RV/2142-W/12Ausstellung eines Befreiungsbescheides nach § 5 Abs. 3 DBA-Entlastungsverordnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid16.01.2013

…wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung, ein ausländischer Trust oder ein ausländischer Investmentfonds ist, 6. wenn der Einkünfteempfänger eine juristische Person ist, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich nicht im Gründungsstaat befindet, 7. wenn Kapitalerträge im Zeitpunkt der Fälligkeit oder anlässlich der Veräußerung von Wertpapieren…

UFSW RV/3263-W/02DBA Russische Föderation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.05.2004

…Behörden der Vertragsstaaten gemäß Artikel 18 dieses Abkommens vor. 4. Ist nach den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels eine andere als eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt sie als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung…