…Jahr 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. | Die Umsatzsteuer für das jahr 1997 wird gem. § 200 Abs. 2 BAO endgültig festgesetzt mit: | 18.284,12 € | Berechnung in Schilling: | | Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen für Lieferungen und sonstige Leistungen | 2…
…oder ob die Organisation der Golfturniere eine einheitliche Veranstaltungsleistung darstellt; in jedem Fall befindet sich der Ort der sonstigen Leistung in Österreich (§§ 3a Abs 6 ff) und ist einer Umsatzbesteuerung zu unterwerfen. Das Finanzamt ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Berufungswerber die strittigen Umsätze…
…im vorliegenden Fall um eine sog. ,sonstige Leistung' gem. § 3a UStG 1994 mit Subsumierung unter Abs. 10 Z. 6 (Überlassung von Informationen). Der Ort der sonstigen Leistung richtet sich in diesem Fall nach den Ausführungen im Sinne des Abs. 9 und befindet sich dieser demnach…
…Dienstleistungen) wurde beworben? Welche konkreten Absatzziele wurden damit verfolgt? Wurden an Ort und Stelle Geschäfte abgeschlossen?" In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 6. Februar 2012 mit: "Die Leistungen von Herrn Bw. bestehen darin, Unternehmen und mögliche Kunden in Kontakt zu bringen…
…Juli 2008 machte (Niederschrift BP-AB 34): "Betreffend Rechnung 08/001 der Fa. D... Bau wurden lt. Hrn. C... folgende Arbeiten geleistet: Ort der Leistung: Backstube Art der Leistung: - Boden neu verfliest - Wände und Decken neu verkleidet (Kunststoff) Für das verwendete Material (Isotherm - Platten) gibt…
…Lieferung von Gegenständen vorliegt. Auch hier dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden. Es zeigt sich also zunächst, dass auch diese Ausnahmebestimmung, die ebenfalls im Bereiche der Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) bzw. des nach österreichischer Diktion Eigenverbrauchs zuzuordnen ist, einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich hat. Auch wird vom…
…Lieferung von Gegenständen vorliegt. Auch hier dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen ausgelöst werden. Es zeigt sich also zunächst, dass auch diese Ausnahmebestimmung, die ebenfalls im Bereiche der Leistungen (Lieferungen oder Dienstleistungen) bzw. des nach österreichischer Diktion Eigenverbrauchs zuzuordnen ist, einen sehr eingeschränkten Anwendungsbereich hat. Auch wird vom…
…aus der Unternehmer seine Tätigkeit anbietet, somit der Ort der Geschäftsleitung. Das ist im vorliegenden Fall die T-Gasse in W. Die für die Einreichung von Aufenthaltstiteln erzielten Umsätze sind daher in Österreich steuerpflichtig. Bereitstellung von Künstlern: Dabei handelt es sich um eine sonstige Leistung…
…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Verordnung des Bundesministers (BGBl. 102/1997) für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten Auf…
…an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz ausgeführt wird. Dies gilt nicht für die unter Abs. 10 Z. 11 fallenden Vermittlungsleistungen. In den übrigen Fällen wird nach Abs. 12 leg.cit eine sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer…
…I 2009/52 wird eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 1 und 2 ausgeführt wird, vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Für die…
…verbucht. Seitens der Betriebsprüfung wird festgestellt, dass die Honorarnoten sowohl von Herrn PP als auch von Herrn P seitens des geprüften Unternehmens erstellt worden sein dürften. Dies ergibt sich daraus, dass beide Rechnungen bis auf den Rechnungsaussteller völlig ident sind. Als Leistungsbeschreibung wird auf den…
…Transfer der Mitarbeiter der Leistungsempfängerin mit Charterflügen, Bussen, Taxis etc., den Hotelaufenthalt einschließlich Verpflegung, die Anmietung des Vortragssaales, das Rahmenprogramm wie Stadtführung, Museums- und Heurigenbesuche und vieles mehr besorgte. Diese Leistungen wurden über ein Incoming- Büro in Wien bezogen, das die Leistungen vor Ort bei…
…Leistung genutzt oder ausgewertet wird. Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden." Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung…
…im Drittland ansässigen Unternehmers an seine im Drittland ansässigen Abnehmer und wäre der Ort dieser Leistungen nur nach der insoweit gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckten Verordnung BGBL. II Nr. 102/1997 als im Inland gelegen anzusehen. Dass die Leistungen der Beschwerdeführerin (=Bw.) an ihre Abnehmer im Drittland-…
…im Drittland ansässigen Unternehmers an seine im Drittland ansässigen Abnehmer und wäre der Ort dieser Leistungen nur nach der insoweit gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckten Verordnung BGBL. II Nr. 102/1997 als im Inland gelegen anzusehen. Dass die Leistungen der Beschwerdeführerin (=Bw.) an ihre Abnehmer im Drittland-…
…wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend; b) ist der Empfänger kein Unternehmer und hat er keinen Wohnsitz oder Sitz im Gemeinschaftsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem…
…Transfer der Mitarbeiter der Leistungsempfängerin mit Charterflügen, Bussen, Taxis etc., den Hotelaufenthalt einschließlich Verpflegung, die Anmietung des Vortragssaales, das Rahmenprogramm wie Stadtführung, Museums- und Heurigenbesuche und vieles mehr besorgte. Diese Leistungen wurden über ein Incoming- Büro in Wien bezogen, das die Leistungen vor Ort bei…
…Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, nicht zur Anwendung gelangen. Sollte nun im Übrigen die Bw. die Ansicht vertreten, sie habe gegenüber den Privatpersonen, die den Mehrwertdienst in Anspruch nehmen, "Telekommunikationsdienste" im Sinne dieses § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 ausgeführt, so würde sich der Ort…
…Ort der Vortragstätigkeit, Anzahl der Leistungstage genauestens aufgeschlüsselt" seien. Nichts deutet jedoch darauf hin, dass dieses Beilagenkonvolut schon den Prüfern vorlag; welche Unterlagen im Einzelnen daher "stets eine Identifizierung der Leistung" ermöglicht hätten, bleibt daher selbst unter Bezugnahme auf das im Verwaltungsverfahren erstattete Vorbringen der…