…bei raschem Zugriff der Abgabenbehörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Ritz, BAO³, § 232 Tz 5 mit Judikaturnachweisen). Vom Abgabenschuldner selbst gesetzte Gefährdungshandlungen sind zwar nicht erforderlich, umgekehrt ist aber aus solchen Handlungen eines Abgabepflichtigen die Annahme einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung von Abgaben…
…Ausbildung des Sohnes aus zweiter Ehe als Tischler bzw. Gas- und Wasserleitungsinstallateur an diesem Ort sein sollte und eine Übersiedlung an den Beschäftigungsort des BW aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar sein solle. Was die Betreuungspflicht der beiden Kinder aus dritter Ehe betrifft, so ist dazu…
…die ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide bzw Berufungen die jeweiligen Rückscheine heranzuziehen sind und vom Finanzamt auch herangezogen worden sind. Nach Ansicht des UFS können daher auch keine Datumsmanipulationen vorliegen, weil allein aufgrund der Rückscheine die Fristenberechnung für die Prüfung der Rechtzeitigkeit der Einbringung einer Berufung…
…werden kann, sondern dass es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes) entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (z.B. VwGH 31.1.2002, 96…
…Oktober 2009 hat der Antragsteller den gegenständlichen Devolutionsantrag betreffend den oben genannten Antrag vom 19. Februar 2009 beim Finanzamt mit dem Hinweis eingebracht, dass seit der Einbringung am 19. Februar 2009 mehr als ein halbes Jahr vergangen sei, und den Übergang der Entscheidungszuständigkeit auf die…
…der Einbringung beabsichtigt gewesen, den Omnibus für eine Beförderung zu verwenden, die in Paris beginnen, das Zollgebiet niemals verlassen und in Rom enden werde. Dazu sei von S. V. das Beförderungsmittel von Ungarn aus über eine nicht mehr bestimmbare österreichische Grenzzollstelle formlos im Verfahren der…
…die Rechtssphäre nunmehr konkret Betroffener die Einhaltung des Zollrechtes sicherstellen sollen. Da Entziehungshandlungen reine Tathandlungen sind, ist eine innere Einstellung bereits im Zuge der Einbringung im Hinblick auf den Charakter der unzulässigen Kabotage als reines Erfolgsdelikt unerheblich. Eine innere Einstellung ist kein Tun oder Unterlassen…
…der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Dabei ist es unbedeutend ob demjenigen ein Verschulden daran zuzurechnen ist. Gemäß Art. 215 Abs. 1 ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der die…
…zu untersuchen, in welchem Sinn - nach technischen Kriterien oder als geografischer Ort - das Gebührengesetz die Begriffe "Inland" und Ausland" - im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG, - im Grundtatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ("im Inland abgeschlossene Wetten") - und in der Fiktion des §…
…zu untersuchen, in welchem Sinn - nach technischen Kriterien oder als geografischer Ort - das Gebührengesetz die Begriffe "Inland" und Ausland" - im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG, - im Grundtatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ("im Inland abgeschlossene Wetten") - und in der Fiktion des §…
…zu untersuchen, in welchem Sinn - nach technischen Kriterien oder als geografischer Ort - das Gebührengesetz die Begriffe "Inland" und Ausland" - im allgemeinen Gebührenauslösetatbestand des § 16 GebG, - im Grundtatbestand des § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG ("im Inland abgeschlossene Wetten") - und in der Fiktion des §…
…0047). Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (VwGH vom 17.12.1996, 95/14/0130, oder vom…
…Anlass mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit (sog. Nahbereich um den Ort der Betriebsstätte, bzw. Dienststelle) entfernt und eine Reisedauer von mehr als drei Stunden bei Inlandsreisen und mehr als fünf Stunden bei Auslandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Ort, vom 4. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel Wien vom 26. November 2012 betreffend Gebühren (Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Gebührengesetz GebG, Beilagengebühr gemäß § 14 TP 5 GebG…
…Z 2 NoVAG bei der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung in das Inland. Zur Überprüfung des angeführten Gegenbeweises sind Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges…
…Frühverkehrs rechtzeitig vor Ort anzukommen, habe er sein Haus bereits um 7.30 Uhr verlassen. Als er schon auf der A 2 Richtung Wien unterwegs gewesen sei, habe er aus dem Verkehrsfunk erfahren, dass sich im Bereich zwischen Guntramsdorf und Inzersdorf auf der A 2…
…Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. § 40 KFG 1967 ist für die Feststellung einer Zulassungsverpflichtung ohne jede Bedeutung und regelt nur die Behördenzuständigkeit bei feststehender Zulassungspflicht. Für die Frage…
…daher beschuldigt, im Zeitraum von 2007 bis 2010 als Einzelunternehmer das Vergehen der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung iSd § 33 Abs. 1 und 2 FinStrG iVm § 38a Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. Daraus wäre unmittelbar abzuleiten, dass die Einbringung der Abgaben gefährdet wäre. Dies gelte…
…von 1.267,50 € storniert wurde; an dessen Stelle wurde das Pendlerpauschale - antrags- und erklärungsgemäß - mit 297 € berücksichtigt. Gegen diesen Bescheid erhob der Abgabepflichtige am "10.2.2009" (richtig wohl: 10. April 2009; Datum der Einbringung beim Finanzamt: 16. April 2009) fristgerecht Berufung…
…demgegenüber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Bw erfolgte CD-Einspielungen von einer freundschaftlichen Verbundenheit mit diesem Orchester zeugen sollten, ist nicht ersichtlich. Ein gutes Verhältnis zu seinen Mitarbeitern und Arbeitskollegen gibt jedenfalls nicht Anlass dazu, stärkere persönliche Beziehungen nicht zum Ort des gemeinsamen Wohnsitzes…