…1981 und zwar auf freiwilliger Basis erfolgt. Seit Inkrafttreten des Schweizerischen Bundesgesetzes vom 25.6.1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) mit Wirkung vom 1.1.1985 seien die Beitragsleistungen obligatorisch erfolgt. Es werde daher beantragt, dass die Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, SR 831.49) vorgesehene (obligatorische) Minimum überstiegen. Weiters wertete es die von der Arbeitgeberin des Bw "überobligatorisch-freiwillig bezahlten" Beiträge als zu versteuernder Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Gegen die Nichtberücksichtigung der als Werbungskosten geltend gemachten Beiträge zur beruflichen Altersvorsorge wandte sich der…
…Ebenso verhalte es sich mit der Zurechnung der Rente seiner Gattin zu seinem Einkommen. Zudem müsse das sogenannte (Vor)Obligatorium Berücksichtigung finden, da die Einzahlungen in die zweite Säule bis zu einem gewissen Zeitpunkt keine Pflichtbeiträge gewesen seien und somit dieser Teil der nunmehrigen Pensionsauszahlung…
…Bw. (Jahrgang YYY) 7% betragen, wobei gemäß Art 66 BVG zumindest 50% vom Arbeitgeber einzubezahlen seien. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beiträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. h…
…gemäß Art. 8 BVG (Anm.: Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sei nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch, sondern "überobligatorisch" und damit keine Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1…
…ausgeführt: Gemäß Art. 8 BVG (Anm.: Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) sei nur der koordinierte Arbeitslohn zwingend zu versichern. Die im Rahmen des Pensionskassenreglements höher einbezahlten Beträge seien laut Gesetz nicht obligatorisch, sondern überobligatorisch und damit keine Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs…
…Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt die Säule 2a dar. Für diesen Bereich geben die Gesetze neben Gestaltungsmöglichkeiten relativ strenge Minimalanforderungen vor. Das sogenannte "Überobligatorium" bildet die Säule 2b…
…Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt die Säule 2a dar. Für diesen Bereich geben die Gesetze neben Gestaltungsmöglichkeiten relativ strenge Minimalanforderungen vor. Das sogenannte "Überobligatorium" bildet die Säule 2b…
…sondern als Topfsonderausgaben anerkannte, als sie das im BVG vorgesehene (obligatorische) Minimum von 4.360,50 CHF überstiegen. Weiters wertete es die von der Arbeitgeberin des Bw "überobligatorisch-freiwillig bezahlten" Beiträge in Höhe von 9.461,10 CHF als zu versteuernder Vorteil aus dem Dienstverhältnis…
…Säule werden grundsätzlich paritätisch durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert, unterstehen der behördlichen Aufsicht und werden steuerrechtlich gleich behandelt. Das sogenannte "Obligatorium" stellt die Säule 2a dar. Für diesen Bereich geben die Gesetze neben Gestaltungsmöglichkeiten relativ strenge Minimalanforderungen vor. Das sogenannte "Überobligatorium" bildet die Säule 2b…
…November 2008 vorgelegten Unterlagen geht hervor, dass der gesetzliche Teil ("Obligatorium") der berufungsgegenständlichen Kapitalleistung 167.455,25 CHF beträgt und der nichtgesetzliche Teil ("Vor- und Überobligatorium") (keine gesetzliche Verpflichtung) 709.876,35 CHF. VI. Im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 28. Juli 2009 wurde dazu im…
…die das 17. Lebensjahr vollendet haben und bei einem Arbeitgeber mit einem jährlich angepassten Jahresmindestlohn beschäftigt sind, obligatorisch zu versichern. Zu diesem Zweck haben die Arbeitgeber eine in das Register für die berufliche Vorsorge eingetragene Vorsorgeeinrichtung zu errichten oder sich einer solchen anzuschließen. Die Luzerner…
…1988 auszuklammern. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt steht fest: Der Berufungswerber bezog in den Streitjahren aus der ersten Säule des Schweizer Vorsorgekonzeptes von der AHV/IV eine Invalidenrente. Er war obligatorisch in der ersten Säule versichert. Der Invaliditätsgrad beträgt 100%. Rechtliche Würdigung: Gemäß …
…6 BVG). Die Pensionskassen können zB auch eine niedere Eintrittsschwelle und eine höhere versicherte Besoldung bestimmen (siehe weiter unten). Weiter gehende Lösungen werden auf betrieblicher Ebene beschlossen und in der Pensionskasse realisiert (die Minimalanforderungen werden als Obligatorium bezeichnet; gehen die Leistungen darüber hinaus, nennt man…
…der vom Verwaltungsgerichtshof aufgezeigten Feststellungsmängel sind Feststellungen vor allem zu folgenden Punkten erforderlich: - Stellung der Berufungswerberin im Sozialversicherungssystem in der Schweiz - Obligatorische Versicherungspflicht - Möglichkeit des freiwilligen Eintritts und tatsächlich erfolgter Eintritt Vorweg verweist die Berufungswerberin auf ihre Ausführungen in der Beschwerde vom 6.8.2008…
…Säule der Schweizer Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge entspricht nicht der österreichischen Sozialversicherung; während Österreich ein stark ausgebildetes staatliches Sozialversicherungssystem "besitzt" und keine obligatorische berufliche Vorsorge vorsieht, ergänzen in der Schweiz die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen die staatliche Sozialversicherung in wesentlicher Weise. Laut einer Internetinformation (vgl. http://www…
…von der W -Versicherung und dem Finanzdienstleistungsunternehmen CS errichtete Vorsorgestiftung, die für kleine und mittlere Unternehmen die Abwicklung der beruflichen Vorsorge für ihre Mitarbeiter gemäß den Vorschriften der obligatorischen Personalvorsorge übernimmt. Aus oben zitiertem Schreiben der WCS geht hervor, dass die den Berufungswerber betreffende Versicherung…
…b) gefordert, bestand. Vielmehr bestand in vorliegendem Fall keine gesetzliche Verpflichtung zur Leistung von Pensionskassenbeiträgen: Das Schweizer System der Pensionsvorsorge beruht auf dem Drei-Säulen-Modell. Das sog. "Obligatorium", nach dem eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge besteht, wurde erst 1985 eingeführt und…
…Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge entspricht nicht der österreichischen Sozialversicherung; während Österreich ein stark ausgebildetes staatliches Sozialversicherungssystem "besitzt" und keine obligatorische berufliche Vorsorge vorsieht, ergänzen in Liechtenstein die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen die staatliche Sozialversicherung in wesentlicher Weise. Laut einer Internetinformation (http://www.w-leben.ch/) ist die W…
…Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters) benötigte Kapital gebildet. Sofern daher eine von einer beruflichen Vorsorgestiftung bezogene Invaliditäts- oder Altersrente nicht vollständig auf obligatorisch zu leistenden Beiträgen beruht, kann sie gemäß dem obig dargelegten Grundsatz der Einmalbesteuerung auch nicht zur Gänze der vollen Steuerpflicht unterzogen werden. In…