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UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 1/2

…die Ausnahmebestimmung des Art 73 c Abs.1 EG entfalte aufgrund der Stillstandsklausel für die - ohne Vorgängerbestimmung - erstmals mit BGBl I Nr.41/1998 in Kraft gesetzten Sonderregelungen für Nicht-OGAW-Fonds keine Wirkung. Den Gesetzesmaterialien zu den mit Budgetbegleitgesetz (BBG) 2003 eingeführten Änderungen des …

UFSG RV/0353-G/04Unionsrechtswidrigkeit des § 42 Abs.3 Satz 3 und 4 InvFG 1993 idF BGBl I Nr.41/1988, wegen Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten (hier: Kanalinsel Jersey)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012Teil 2/2

…57). 8.2.1. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die (partielle) Substanzgewinnbesteuerung für Nicht-OGAW-Fonds im anhängigen Verfahren nicht Konsequenz der speziellen - die Anteilinhaber allenfalls überfordernden und damit unverhältnismäßigen - Nachweisverpflichtung in § 42 Abs.3 , Satz 3 InvFG idF BGBl I Nr.41/1998 gewesen…

UFSW RV/1325-W/09Umsatzsteuerpflicht einer von einem Schweizer Unternehmen erbrachten Beratungsleistung, welche von der Bw. als Vermögensverwaltung betrachtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.06.2012Teil 2/3

…oder mittelbarer Anlage in Investmentfonds nicht beeinflusst werde. Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verlange, dass auch die Verwaltung von Sondervermögen, das nicht unter die OGAW-Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Nach diesen vom EuGH aufgestellten Grundsätzen dürfe ein…

UFSI RV/0031-I/02Besteuerung ausländischer Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Erträge aus ausländischen Investmentfonds)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2004

…Verhältnis zueinander. Schließlich stehe die Pauschalbesteuerung auch im Widerspruch zu Artikel 44 Abs. 3 der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie), wonach kein Mitgliedstaat Regelungen anwenden dürfe, die Investmentfonds…

UFSW RV/1325-W/09Umsatzsteuerpflicht einer von einem Schweizer Unternehmen erbrachten Beratungsleistung, welche von der Bw. als Vermögensverwaltung betrachtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.06.2012Teil 1/3

…Anlage über gemeinsame Organismen für Anlagen zu erleichtern. Andererseits verlange der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass auch die Verwaltung von Sondervermögen, das nicht unter die OGAW-Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Ein Investor einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit gemanagtem…

UFSW RV/1323-W/09Umsatzsteuerpflicht einer von einem Schweizer Unternehmen erbrachten Beratungsleistung, welche von der Bw. als Vermögensverwaltung betrachtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.06.2012Teil 1/3

…Anlage über gemeinsame Organismen für Anlagen zu erleichtern. Andererseits verlange der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass auch die Verwaltung von Sondervermögen, das nicht unter die OGAW-Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Ein Investor einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit gemanagtem…

UFSG RV/0213-G/06Provisionen für die Vermittlung von Investmentfondskäufern sind umsatzsteuerpflichtig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2007

…die Umsätze der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) darin bestehen, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung in Wertpapieren anzulegen. Mit den von den Zeichnenden beim Kauf von Anteilen eingezahlten Geldern bilden und verwalten die OGAW für deren Rechnung und gegen Entgelt Portefeuilles…