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UFSW RV/0470-W/02Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. b GebG bei sonstigen Nummernlotterien gemäß § 32 GSpG (siehe auch Kartenpokerspiel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009Teil 1/2

…gemäß § 33 TP 17 Abs.1 Z.7 lit. b GebG von € 1.771,40 bleibt aufrecht. Entscheidungsgründe Im vorliegenden Fall geht es um die Frage, ob bei einer Nummernlotterie als Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit…

UFSW RV/0470-W/02Bemessungsgrundlage für die Rechtsgeschäftsgebühr des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. b GebG bei sonstigen Nummernlotterien gemäß § 32 GSpG (siehe auch Kartenpokerspiel).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009Teil 2/2

…die Sofortlotterien, die Klassenlotterie, Zahlenlotto und die Nummernlotterien....". Im Bericht des Finanzausschusses ist dazu ausgeführt (1162 Blg Nr 17. GP): "Als materielle Neuerung ist die gebührenrechtliche Gleichbehandlung und Zusammenfassung aller Ausspielungen, deren Durchführung nach den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes durch Erteilung einer Konzession übertragen werden kann…

UFSW RV/3704-W/09Unterliegt eine Objektverlosung (Yachtverlosung) auch dann der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs.1 Z 7 lit. a GebG, wenn sie vor der Ziehung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 2/2

…7 GebG zu entrichten sind. Oder die Konzession zum Betrieb einer Spielbank (§ 21 GSpG) wird erteilt, dann ist die Spielbankabgabe zu entrichten (§ 28 GSpG). Das Recht zur Durchführung sonstiger Ausspielungen, wie sonstige Nummernlotterien (§ 32), Tombolaspiele (§ 33), Glückshäfen (§ 34) und Juxausspielungen (§ 35) kann der Bund durch…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…ÖJZ 1999, 339; Bericht des Finanzausschusses, 1427 Blg NR 18. GP; UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02 zu den Nummernlotterien, UFS 9.4.2010, RV/2078-W/09; VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101zur Objektverlosung; II. Besonderer Teil 658 der Beilagen XXIV…

UFSW RV/1509-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar. 4. Die Bw. wurde als Veranstalterin der Ausspielungen als Glücksspielabgabenschuldnerin herangezogen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013Teil 4/4

…1999, 339; Bericht des Finanzausschusses, 1427 Blg NR 18. GP; UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02 zu den Nummernlotterien, UFS 9.4.2010, RV/2078-W/09; VwGH 2010/16/0101zur Objektverlosung; II. Besonderer Teil 658 der Beilagen XXIV GP- Regierungsvorlage -Materialien, Zu…

UFSW RV/1194-W/121. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Elektronische Lotterie gemäß §12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet (hier) das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 3. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen" vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013Teil 4/4

…1999, 339; Bericht des Finanzausschusses, 1427 Blg NR 18. GP; UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02 zu den Nummernlotterien, UFS 9.4.2010, RV/2078-W/09; VwGH 2010/16/0101zur Objektverlosung; II. Besonderer Teil 658 der Beilagen XXIV GP- Regierungsvorlage -Materialien, Zu…

UFSW RV/0743-W/11Das Kartenpokerspiel Texas Hold'em unterliegt als Glücksspiel der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7 GebG iVm § 1 Abs. 2 GSpG (Zeitraum 19.7.2010 bis 1.1.2011) (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2011Teil 2/6

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen". Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 1/4

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 2/4

…vorbehalten. Als Ausspielungen zählt das Glücksspielgesetz Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno auf. Das Recht zur Durchführung von Ausspielungen kann nach § 14 GSpG durch Erteilung einer Konzession übertragen werden, wofür sowohl die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG als auch die…

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 4/4

…Protokollen des Nationalrates XVII. GP.) um das Lotto, das Toto, das Zusatzspiel, die Sofortlotterien, die Klassenlotterie, Zahlenlotto und die Nummernlotterien erweitert. Die weitere maßgebliche Änderung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG erfolgte durch BGBl. 1993/965 (Bericht des Finanzausschusses, 1427 der Beilagen…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 1/4

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 2/4

…vorbehalten. Als Ausspielungen zählt das Glücksspielgesetz Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno auf. Das Recht zur Durchführung von Ausspielungen kann nach § 14 GSpG durch Erteilung einer Konzession übertragen werden, wofür sowohl die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG als auch die…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 4/4

…Protokollen des Nationalrates XVII. GP.) um das Lotto, das Toto, das Zusatzspiel, die Sofortlotterien, die Klassenlotterie, Zahlenlotto und die Nummernlotterien erweitert. Die weitere maßgebliche Änderung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG erfolgte durch BGBl. 1993/965 (Bericht des Finanzausschusses, 1427 der Beilagen…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 1/4

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 2/4

…vorbehalten. Als Ausspielungen zählt das Glücksspielgesetz Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno auf. Das Recht zur Durchführung von Ausspielungen kann nach § 14 GSpG durch Erteilung einer Konzession übertragen werden, wofür sowohl die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG als auch die…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 4/4

…Protokollen des Nationalrates XVII. GP.) um das Lotto, das Toto, das Zusatzspiel, die Sofortlotterien, die Klassenlotterie, Zahlenlotto und die Nummernlotterien erweitert. Die weitere maßgebliche Änderung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG erfolgte durch BGBl. 1993/965 (Bericht des Finanzausschusses, 1427 der Beilagen…

UFSW RV/3704-W/09Unterliegt eine Objektverlosung (Yachtverlosung) auch dann der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs.1 Z 7 lit. a GebG, wenn sie vor der Ziehung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 1/2

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 1/5

…Zufall abhängen....Unverändert bleibt durch BGBl. 1993/965 der zusätzliche Auffangtatbestand der "sonstigen Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Zu den hier angesprochenen Veranstaltungen gehören insbesondere sonstige Nummernlotterien, Tombolaspiele, Glückshäfen und Juxausspielungen (Arnold, Rechtsgebühren8, …

UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 2/5

…vorbehalten. Als Ausspielungen zählt das Glücksspielgesetz Lotto, Toto, Zusatzspiel, Sofortlotterien, Klassenlotterie, Zahlenlotto, Nummernlotterien, elektronische Lotterien, Bingo und Keno auf. Das Recht zur Durchführung von Ausspielungen kann nach § 14 GSpG durch Erteilung einer Konzession übertragen werden, wofür sowohl die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG als auch die…

UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 4/5

…Protokollen des Nationalrates XVII. GP.) um das Lotto, das Toto, das Zusatzspiel, die Sofortlotterien, die Klassenlotterie, Zahlenlotto und die Nummernlotterien erweitert. Die weitere maßgebliche Änderung des § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 GebG erfolgte durch BGBl. 1993/965 (Bericht des Finanzausschusses, 1427 der Beilagen…