…Schreibens), und rügte nach Zitierung des § 115 Abs. 3 BAO die Nichterkennbarkeit dessen, inwiefern eine Prüfung und Würdigung zu Gunsten der Bw. hier vorgenommen worden sei, wenn trotz gegenteiliger Angaben und eindeutiger Beweise (vorgelegte Baupläne) an den falschen Feststellungen der Betriebsprüfung festgehalten werde. Zur von…
…Gattungsbezeichnungen stellten keine handelsübliche Bezeichnung dar. Insbesondere auch angesichts des Wertes des Leistungsaustausches (s auch VwGH 23.2.1005, 2001/14/0002) und der Nichterkennbarkeit einer Ortsbezogenheit der Leistung, entspreche die Bezeichnung "bauliche Investitionen" nicht den Erfordernissen der zitierten Rechtsvorschrift. Damit sei im Sinne des…
…dass die Mehrwertmethode bei diesen Waren nicht anwendbar war. Die Zollbehörde war daher offensichtlich derselben Rechtsauffassung über die Anwendbarkeit der Mehrwertmethode wie die Bf. 1.2. Erkennbarkeit oder Nichterkennbarkeit eines Irrtums 1.2.1. Bei der Beurteilung, ob der Irrtum der Zollbehörden von einem in…
…ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass sie "guten…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass…
…vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass sie "guten Glaubens" gehandelt habe…
…vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass sie "guten Glaubens" gehandelt habe…
…vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass sie "guten Glaubens" gehandelt habe…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1-3. Die Bf. betont, dass…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen AK, CR und KHR. Die Bf…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1,2,3. Die Bf. betont…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen AK, CR und KH. Die Bf…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen AK, CR und KR. Die Bf…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen AK, CR und KH. Die Bf…
…da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen 1,2,3. Die Bf. betont, dass sie "guten Glaubens" gehandelt habe…
…die PVG ab Mai 2004 vermieteten Räumlichkeiten, wie auch das festgestellte Leerstehen dieser Räumlichkeiten und die Nichterkennbarkeit der Situierung von Räumlichkeiten der PVG im Außenbereich (kein Firmenschild etc.) waren dem Finanzamt vor Durchführung der Außenprüfung im Jänner bis März 2005 nicht bekannt. Gemäß § 303 Abs…
…aus, dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen K., R. und Re.. Die Bf…
…dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen K., R. und Re.. Die Bf. betont…
…dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen K., R. und Re.. Die Bf. betont…
…dass ein solcher nicht vorliege, da die Einreihung zu Recht in 8703 vorgenommen worden wäre. Die Bf. verweist wiederum auf die oa. Auskünfte. Zur Frage der "Nichterkennbarkeit" eines Behördenirrtums verweist die Bf. auf bereits erfolgte Einvernahmen der Zeugen K., R. und Re.. Die Bf. betont…