…noch wurden in der Folge Steuererklärungen eingereicht. Aufgrund der im gegenständlichen Fall erfüllten Kriterien für die Ermessensübung (Verspätung nicht entschuldbar, finanzieller Vorteil und Beachtung des bisherigen steuerlichen Verhaltens) erscheint die Verhängung von Verspätungszuschlägen im Höchstausmaß von 10 % als gerechtfertigt. Der Berufung konnte nur insofern Erfolg…
…dieser Umstand offensichtlich auch von der den Beschuldigten betreuenden Steuerberatungskanzlei als Druckmittel zur Einforderung der ausständigen Honorare benutzt wurde, wie im Ergebnis auch dem eigenen Vorbringen des T zu entnehmen ist. Gleiches gilt im Ergebnis auch für die Nichteinreichung der Steuererklärungen betreffend das Veranlagungsjahr 2003…
…wurde beispielsweise die Steuererklärung für das Jahr 1992 erst nach Festsetzung einer Zwangsstrafe und nachfolgender Schätzung der Steuerbemessungsgrundlagen nachgereicht. Zur Höhe der festgesetzten Zwangsstrafe ist festzustellen, dass sie in keinem Missverhältnis zur endgültigen Abgabennachforderung steht. Denn alleine an Umsatzsteuer erwuchs eine solche von 776.190…
…auf berechtigte Interessen der Partei und nach Zweckmäßigkeit, das heißt unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses insbesondere an der Einbringung der Abgaben zu treffen. Im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen sind u.a. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, die Höhe der allfälligen Steuernachforderung und der…
…nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates hingegen nicht möglich, weil das Institut der Zwangsstrafe die Abgabenbehörde primär bei Erreichung ihrer Verfahrensziele unterstützen und die Abgabepflichtigen zur Einhaltung ihrer Obliegenheiten anhalten soll. Zudem besteht die Rechtspflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Wirtschaftsprüfungsberichten jedenfalls…
…der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen ua. das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO3, § 111 Tz 10, sowie die dort angeführte Judikatur und Literatur). Im vorliegenden Fall war bei der Ermessensübung ausschlaggebend, dass die Berufungswerberin auch die Steuererklärungen…
…Infolge Jobverlustes und Krankheit sei er arbeitslos gemeldet gewesen und habe Arbeitslosengeld bezogen. Dennoch sei er unverständlicherweise zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2006 aufgefordert worden, obwohl dem Finanzamt seine Situation bekannt war. Im Vorlagebericht an den unabhängigen Finanzsenat wies das Finanzamt darauf hin…
…12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2010 war der 30. April 2011, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2011…
…die Nichteinreichung von Steuererklärungen hat nämlich nicht durch Vorschreibung einer Zwangsstrafe zu erfolgen, sondern durch Verhängung von Verspätungszuschlägen gemäß § 135 BAO . Weil sich bei einer dem Berufungsbegehren Rechnung tragenden Berufungserledigung überhaupt keine Zwangsstrafe ergeben wird, stellen wir hinsichtlich des solcherart streitverfangenen Gesamtbetrages in Höhe von…
…tätiger Künstler ist, bei dem Bedacht genommen wurde, dass die Abfassung von Steuererklärungen allenfalls länger dauern kann. Auch wurde die im Bescheid vom 28.12.2011 angedrohte Zwangsstrafe erst mit Bescheid vom 13.3.2012 nach mehreren weiteren erfolglosen Nachfristsetzungen (18.1.2012, 10.2…
… 111, Rz. 10), wobei im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen ist. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit, also nach Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und nach Zweckmäßigkeit, also unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung…
…89/17/0010), wobei im Falle der Nichteinreichung von Steuererklärungen das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen ist. Ermessensentscheidungen sind nach Billigkeit also unter Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei und nach Zweckmäßigkeit also unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung…
…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2008 war der 30. April 2009 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuererklärung 2008 war der 30. April 2009 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen 2008 war der 30. April 2009, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2009…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2008 war der 30. April 2009, im Fall der elektronischen Übermittlung der 30. Juni 2009 …
…abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Die Festsetzung einer Zwangsstrafe ist rechtswidrig, wenn die verlangte Leistung unmöglich oder unzumutbar wäre (vgl. VwGH 16.2.1994, 93/13/0025). Die von der Berufungswerberin vorgebrachten Gründe für die Nichteinreichung der Abgabenerklärungen für 2009 (Krankheit…
…88/14/0066; VwGH 9.12.1992, 91/13/0204; VwGH 27.9.2000, 97/14/0112). Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehört auch die fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen. Der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2009 war der 30. April 2010 (§ 134 Abs. 1 BAO). Bis zum…
…sind im Fall der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des (der) Abgabepflichtigen und die Höhe der allfälligen Steuernachforderung zu berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO3, § 111 Tz 10, sowie die dort angeführte Judikatur und Literatur). Da die Berufungswerberin die Steuererklärungen für die Vorjahre…
…der Höhe nach im Ermessen (§ 20 BAO) der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind im Falle der Nichteinreichung von Abgabenerklärungen unter anderem das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen, der Grad des Verschuldens und die Höhe der allfälligen Steuernachforderungen zu berücksichtigen. Weiters sind im Rechtsmittelverfahren bezüglich die…