…geblieben, dann muss die gegen diesen unwirksamen Bescheid gerichtete Berufung aber gemäß § 273 BAO als unzulässig (weil gegen einen Nichtbescheid gerichtet) zurückgewiesen werden. Angemerkt wird, dass die Berufungswerberin gegen einen in dieser Sache vom Finanzamt neu erlassenen Bescheid wiederum Berufung erheben kann. Klagenfurt am Wörthersee…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs OEG, 8600 Bruck an der Mur, Koloman Wallisch-Platz 23/II, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 1998…
… 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn Dr. Harald KD1 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der Bw, vertreten durch Vt, vom 18. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Juli 2005 entschieden…
…Erledigung ("Nichtbescheid"), weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 28. 1.2008 an die Bw. adressiert war, enthielt er keine Erläuterung gem. § 101 Abs 3 BAO und war auch deshalb ein Nichtbescheid…
…Erledigung ("Nichtbescheid"), weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 28. 1.2008 an die Bw. adressiert war, enthielt er keine Erläuterung gem. § 101 Abs 3 BAO und war auch deshalb ein Nichtbescheid…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung I) Mit Schreiben vom 3…
…Erledigung ("Nichtbescheid"), weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 28. 1.2008 an die Bw. adressiert war, enthielt er keine Erläuterung gem. § 101 Abs 3 BAO und war auch deshalb ein Nichtbescheid…
…§ 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Marion KD3 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005 an die…
… 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn Dr. Ismail KD1 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…
…Erledigung ("Nichtbescheid"), weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 28. 1.2008 an die Bw. adressiert war, enthielt er keine Erläuterung gem. § 101 Abs 3 BAO und war auch deshalb ein Nichtbescheid…
…2011/15/0024). Sind die Erledigungen des Finanzamtes unwirksam geblieben, dann müssen die gegen diese unwirksamen Bescheide gerichteten Berufungen aber als unzulässig (weil gegen Nichtbescheide gerichtet) zurückgewiesen werden. Soweit die Bw. gegen Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemäß…
… 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn Mag. Gerhard KD1 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…
…§ 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn DI Helmut KD7 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…
…Erledigung ("Nichtbescheid"), weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 28. 1.2008 an die Bw. adressiert war, enthielt er keine Erläuterung gem. § 101 Abs 3 BAO und war auch deshalb ein Nichtbescheid…
… 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn Mag. Heinz KD1 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch IHL Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 5020 Salzburg, Fritschgasse 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG für 1999 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird…
…wie hier - nur um ein Dokument, das Form und Inhalt eines Bescheides hatte, sodass es sich um einen sogenannten nichtigen Bescheid oder Nichtbescheid handelt. Wenn es sich um einen Bescheid im rechtlichen Sinne handelt, kann untersucht werden, ob er Ihnen gegenüber durch Zustellung bzw hier…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A gegen die als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes B vom 13. Juli 2004 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 1994 bis 2000 sowie Einkommensteuer 1994 bis 2001 entschieden: Die Berufung…
… 92 ,§ 190 Abs 1 und § 188 BAO für 2002-2005 betreffend Herrn Dr. Werner KD1 war ein Nichtbescheid, weil er Nichtfeststellungen nur für einen der Kommanditisten enthielt, sodass jedenfalls nicht ein einheitliches Verfahren vorlag. Soweit dieser Bescheid vom 29.1.2008 betreffend Nichtfeststellung 2002-2005…