…Fall nicht anwendbar ist, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliegt. Auch ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass neben den Einkünften auch noch die Aspekte Verjährung und Aussetzungszinsen zu beachten sind, sodass eine bloße Gleichschaltung der abgeleiteten Bescheide…
…Fall nicht anwendbar ist, da noch immer kein rechtsgültiger Feststellungsbescheid für das Jahr 1989 vorliegt. Auch ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass neben den Einkünften auch noch die Aspekte Verjährung und Aussetzungszinsen zu beachten sind, sodass eine bloße Gleichschaltung der abgeleiteten Bescheide…
…Verjährung sei gemäß § 304 lit b BAO eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gemäß § 303 Abs 1 BAO zugrundeliege. Die Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides…
…Bescheidadressaten. Vor dem Zeitpunkt dieser Erledigung war die D aber gem. § 142 HGB von der Firma C übernommen worden. Diese Einbringung hatte den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bewirkt. Damit stellen alle nach dem 5. Juni 2003 auf die nicht mehr existente D lautende Bescheide…
…Die im Vorhalt enthaltenen, folgenden Fragen waren nur an das Finanzamt gerichtet: "Tragen die dem herrP am 12. November 2009 übergebenen Ausfertigungen der Feststellungs(nicht)bescheide vom 11. November 2009 in Sachen FirmaGeschäftsherrinGmbH & atypisch Stille die Unterschrift einer - an sich (betreffend irgendwelche Erledigungen; vgl Ritz…
…als (materiellem) Bescheidadressaten zu Handen der Bw (als Zustellempfängerin) ergangen sind. (Genaugenommen handelt es sich bei den angefochtenen Bescheiden nicht um Bescheide, sondern um unwirksame, lediglich als Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 intendierte Schreiben des Finanzamtes.) Weiters ist Gegenstand des vorliegenden (Zurückweisungs-)Bescheides das als Berufung…
…erster Instanz ihrer Entscheidungspflicht nicht nachgekommen ist, beantragte der Devolutionswerber den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz sowie die Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1997 und 2000. Dazu ist rechtlich folgendes auszuführen: § 295 BAO lautet: (1) Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid abzuleiten…
…und nicht zu einer Zurückweisung der Berufung) führen müssen. Die Berufungswerberin leitet einen ihrer Ansicht nach vorliegenden Verstoß gegen den Rechtsschutz daraus ab, dass bei jeder Berufung gegen den Grundlagenbescheid somit auch "automatisch für den Eventualfall der Nichtigkeit desselben auch gegen die abgeleiteten (Einkommensteuer-)Bescheide…
…und nicht zu einer Zurückweisung der Berufung) führen müssen. Die Bw. leitet (einen ihrer Ansicht nach vorliegenden Verstoß gegen den Rechtsschutz) daraus ab, dass bei jeder Berufung gegen den Grundlagenbescheid somit auch ,automatisch für den Eventualfall der Nichtigkeit desselben auch gegen die abgeleiteten (Einkommensteuer-)Bescheide…
…VwGH 22.2.1994, 91/14/0069). Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich der Bw. ausdrücklich darauf, die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid sei eine neu hervorgekommene Tatsache. Dazu judiziert der VwGH in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91/14/0129), dass Tatsachen im…
…2 BAO zurückzuweisen (VwGH 22.2.1994, 91/14/0069). Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich der Berufungswerber ausdrücklich darauf, die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid sei eine neu hervorgekommene Tatsache. Dazu judiziert der VwGH in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91/14/0129)…
…für SW und nicht aufgrund eines formellen Vertretungsverhältnisses des Kollegen Dr. Berndorfer zur Gemeinschuldnerin bzw. Konkursmasse oder zum Masseverwalter erfolgt sei, beantragte jedoch diesem Antrag des SW in angemessener Form zu entsprechen. B) Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist Mit fünf als Bescheiden intendierten jeweils an…
…Verjährung für 1989 noch nicht eingetreten. In diesem Schriftsatz führte der BW letztlich noch aus, dass aufgrund der nichtigen Feststellungsbescheide seit dem Jahr 1991 die Behörde verpflichtet wäre einen neuen (abgeleiteten) Einkommensteuerbescheid zu erlassen. Daher beantrage der BW nun ausdrücklich einen abgeleiteten Bescheid zu erlassen…
…der vorerwähnten "Nichtbescheide" war der ursprünglich dem Rechtsbestand angehörende Einkommensteuerbescheid für 1989 durch einen neuen Einkommensteuerbescheid gemäß § 295 BAO am 07.05.1997 ersetzt worden. Aus der Nichtanerkennung der Ergebnis- (Verlust-) Zuweisungen für 1989 aus seinen atypisch stillen Beteiligungen "auf Ebene des abgeleiteten Bescheides" (gemeint…
…2 BAO zurückzuweisen (VwGH 22.2.1994, 91/14/0069). Im Wiederaufnahmeantrag beruft sich der Berufungswerber ausdrücklich darauf, die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid sei eine neu hervorgekommene Tatsache. Dazu judiziert der VwGH in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91/14/0129)…
…Anwendbarkeit des § 209a BAO werde betont, dass auf Ebene des Einkünftefeststellungsverfahrens nicht alleine die Berufung gegen den Nichtbescheid erhoben worden sei, sondern auch die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung aus dem Jahr 1990 noch unerledigt sei und als Antrag im Sinne des § 85 BAO…
…werden. Es stellt sich damit im gegenständlichen Verfahren die Frage, ob das Finanzamt von Amts wegen zur Aufhebung der (abgeleiteten) Einkommensteuerbescheide auf Grund der diesen zugrunde liegenden "Nichtbescheide" verpflichtet gewesen wäre. Wie bereits dargestellt, ergingen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997,1999 und 2000 vom…
…der Partei vorliegen dürfe, nicht erfüllt sei. Mit dem Schreiben vom 25. Jänner 2010 wurde Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung vom 4. Jänner 2010 erhoben. Das Finanzamt fragte mit Schreiben vom 5. Februar 2010 Frau Mag. C, ob ihr der Bescheid vom 2. Dezember 2009 tatsächlich…
…des § 117 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 aber nicht zulässig war, wurde in den Bescheiden vom 28.09.2006 betreffend Einkommensteuer 1996 und 1997 das zu versteuernde Einkommen mit 2.928.466 ATS (1996) bzw. 2.576.675 ATS (1997) ausgewiesen. IV. Nach Ansicht…
… 304 BAO nicht eingehalten worden ist, muss somit der Wiederaufnahmeantrag - ohne dass noch näher auf den Beginn der Dreimonatsfrist des § 303 Abs 2 einzugehen wäre - zurückgewiesen werden. Somit ist der angefochtene Bescheid - wenn auch mit der durch die vorliegende Entscheidung ergänzten Begründung - zu bestätigen und…