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UFSW RV/2532-W/09Zulässigkeit der Wiederaufnahme von Amtswegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.10.2009

…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSW RV/1047-W/07Kein Neuerungstatbestand, wenn dem Bw. das Vorhandensein seiner Betriebsstätte seit Jahren bekannt war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…der Bw. ausdrücklich darauf, die Betriebsstätte in Deutschland sei eine neu hervorgekommene Tatsache und handle es sich bei dem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland um ein neues Beweismittel. Hinsichtlich des Neuhervorkommen von Tatsachen hat das Höchstgericht in ständiger Rechtssprechung (vgl. etwa VwGH 26.4.1994, 91…

UFSF RV/0291-F/08Keine Investitionszuwachsprämie für eine zu Steuerungsvorführungen und Schulungen verwendete CNC-Bearbeitungsstation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2010

…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht der jeweiligen Verfahren derart zu…

UFSW RV/2857-W/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Nichtberücksichtigung von nichtselbständigen Einkünften infolge unvollständig übermittelter Lohnzettel, unzutreffender Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…BAO sei eine Wiederaufnahme von Amts wegen neben den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c, die hier nicht zutreffen, nur zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind. Tatsache und auch von Seiten des Finanzamtes unbestritten…

UFSW RV/1464-W/12Antrag auf Wiederaufnahme von Einkommensteuerverfahren in Zusammenhang mit irrtümlich nicht abgesetzten Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein…

UFSW RV/0709-W/02Keine Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen von grobem Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…dieser Gesetzesbestimmung ist zunächst entweder eine neu hervorgekommene Tatsache oder ein neu hervorgekommenes Beweismittel wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln nur dann zur Wiederaufnahme des Verfahrens über Antrag der Partei führt, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel im vorangegangenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei…

UFSG RV/0157-G/10Werbungskosten und Vorsteuern bei leer stehendem Vermietungsobjekt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2011

…Beurteilung der Frage ist jedoch, ob im gegenständlichen Fall das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln zu bejahen ist. Im vorliegenden Fall wurde die Vermietungstätigkeit die verfahrensgegenständliche Wohnung betreffend im April 2004 beendet. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 wurde vom Bw. Werbungskosten geltend gemacht…

UFSW RV/3153-W/08Zugehörigkeit einer Dienstwohnung zum Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2010

…§ 303, E 152 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…

UFSW RV/1713-W/04Bei Überschreiten der maßgeblichen Einkommensgrenzen des (Ehe)Partners steht der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2005

…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen…

UFSW RV/3154-W/08Zugehörigkeit einer Dienstwohnung zum Betriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2010

…§ 303, E 152 und die dort angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt…

UFSW RV/1600-W/12Antrag auf Verfahrenswiederaufnahme nach Schätzung infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012

…4) Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein…

UFSI RV/0753-I/12Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug geeigneten Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…2004/13/0025, mwN). Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist dabei allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde bzw. der abgabenfestsetzenden Stelle geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich…

UFSW RV/1098-W/04Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2004

…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu…

UFSW RV/3434-W/081. Ermessensübung bei Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO 2. Verstoß gegen Grundsatz von Treu und Glauben 3. Mangelnde Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2013

…wenn der Abgabenbehörde die Tatsache in ihrem für die abgabenrechtliche Beurteilung im wesentlichen Umfang bekannt ist (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, BAO, § 303, E 177). Das Neuhervorkommen von Tatsachen bezieht sich damit auf den Wissenstand, der sich aufgrund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen ergibt…

UFSW RV/1802-W/08Erfassung veruntreuter Gelder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim veruntreuenden, nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter; Nichtanerkennung von Betriebsausgaben (Werbungskosten, Kilometergeld, Telefonkosten, Beratungskosten); Qualifikation der Einkünfte als gewerblich und nicht ziviltechnikerähnlich; Wiederaufnahme des Verfahrens;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.10.2008Teil 1/2

…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen jenen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis…

UFSW RV/1286-W/081. Vorliegen einer Zustellvollmacht 2. Vorliegen der Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 3. Abzugsfähigkeit von Vorsteuern und Verlusten iZm der Vermietung einer Wohnung an den Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Das Finanzamt hat sich, wie dem angefochtenen Wiederaufnahmsbescheid deutlich zu entnehmen ist, auf den Neuerungstatbestand gestützt. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…

UFSL RV/0756-L/08Verschulden der Abgabenbehörde in Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen aufgrund einer nachträglichen Bescheidkontrolle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter anderem in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände, allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…

UFSW RV/3137-W/09Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2010

…die Einkommensteuerveranlagung neu hervorgekomme Tatsache des Vorhandenseins von Pensionsbezügen der Bw. in den streitgegenständlichen Jahren gewesen. Ein weiterer tauglicher Wiederaufnahmsgrund im gegenständlichen Verfahren wäre das Neuhervorkommen des Beweismittels Lohnzettel für das jeweilige Einkommensteuerverfahren der Bw. gewesen. Die angeführten Tatsachen und Beweismittel haben schon vor Erlassung…

UFSW RV/2872-W/10Hinzurechnung von Bezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.04.2012Teil 2/4

…richtiger Beurteilung aller Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (vgl. VwGH 19.12.1984, Zl. 82/16/0067). Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres bzw. Besteuerungsperiode(vgl…

UFSI RV/0386-I/08Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2011

…können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln iSd § 303 Abs. 4 BAO beziehe sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Im "darliegenden Fall" seien die Prüfungsfeststellungen als taugliche Wiederaufnahmsgründe zu werten, weil sie der Abgabenbehörde erstmals Kenntnis von der Art und Weise verschafften, in…