…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…
…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…
…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu. (VwGH 5.3.1990,89/15/0014) Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…
…wurde ergänzend ausgeführt: Wie bereits im Vorlageantrag ausgeführt, handelt es sich um eine ausschließlich unentgeltliche Zuwendung. Die Stiftung verfügt somit nicht, solange die Nebenbestimmung über die Einräumung des Fruchtgenussrechtes aufrecht ist, auch nicht für eine logische Sekunde, über jene Vermögenswerte, die Gegenstand des Fruchtgenussrechtes sind…
…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Eine Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des…
…es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Eine Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Bezahlung von Erbsentfertigungsbeträgen…
…(...) Die weiteren Vertragspunkte betreffen Erhaltung und Reparaturen (IX.), ein Begehungsrecht (X.), Nebenbestimmungen (XI.) und regeln in Punkt XII., Kosten und Gebühren, dass allfällige Kosten für die Errichtung des Vertrages sowie die Vergebührung dieses Vertrages die Mieterin trägt. Am Ende dieses als Aktenvermerk bezeichneten Schriftstückes findet…
…€ 600,00 mtl. bewertet wurde. Dieser Wertansatz wird von den Vertragspartnern selbst im Vertragspunkt "10.4., Nebenbestimmungen" festgelegt und ist von der Abgabenbehörde I. Instanz dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegt worden. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw vor, das Wohnungsgebrauchsrecht sei ihr…
…€. Der Vertragspunkt VI. Nebenbestimmungen hatte folgenden auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Die Kosten der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages und aller in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren, Steuern und Auslagen und insbesondere die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bezahlt der Käufer alleine." Im Anhang zum Schreiben vom 23. September…
…709 ABGB beschwert, wodurch die Bw eine Versorgungsrente auf ihre Lebensdauer erhalten sollte. Ein Erblasser kann Erben und Legatare durch eine Auflage (§ 709 ABGB) belasten. Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Gemäß § 650 ABGB…
…1955 wird die Steuerpflicht einer Schenkung nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie zur Belohnung oder unter einer Auflage gemacht oder in die Form eines lästigen Vertrages gekleidet wird. Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird…
…zum ErbStG, Manz, 3. Aufl., Rz. 18.8 zu § 3). Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird (vgl. zB VwGH 16.11. 1989, 88/16/0141). Dieses Verhalten kann in jeder Leistung bestehen, die…
…sein, sachverhaltsangepasst, also fallbezogen, individuelle Gründe in den Widerrufsvorbehalt (als Nebenbestimmung des Bescheides) aufzunehmen, die unter Bedachtnahme auf den angewendeten Begünstigungstatbestand in dessen Sinn gelegen und mit seinem Zweck vereinbar sind, die in der Möglichkeit ihres Entstehens absehbar sind und die von der Art sind…
…Rz 44 zu § 20). Auflage, in § 709 ABGB Auftrag genannt, ist die einer letztwilligen Verfügung beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird (VwGH 16.11.1989, 89/16/0141). Dieses kann in jeder Leistung bestehen, die als Inhalt eines Forderungsrechtes…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Rz 44 zu § 20) Auflage in § 709 ABGB Auftrag genannt ist die einer letztwilligen Verfügung beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird.(VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0141). Dieses kann in jeder Leistung…
…Laut Berufungsvorbringen handle es sich bei der Auflage um eine aufschiebende Bedingung, weshalb durch die Nichterfüllung die Schenkungssteuerschuld gar nie entstanden sei. Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft (zB Zuwendung von Geldleistungen) hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird (vgl…
…einer Auflage, die in Geld veranschlagt werden kann, nur mit ihrem Nettowert steuerpflichtig. Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird; der Begünstigte hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Leistung. Deshalb ist…
…nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder Gegenleistung übersteigt. Eine Auflage ist dabei die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Eine Auflage…
…nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder Gegenleistung übersteigt. Eine Auflage ist dabei die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Eine Auflage…
…89/16/0082; vom 22.5.1997, 96/16/0251-0254; ua.). Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger (hier: die Schwester der Bw.) zu einem Verhalten verpflichtet wird. Dieses Verhalten kann in jeder Leistung bestehen. In Form einer…