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UFSW RV/2036-W/09Vergebührung gemäß § 33 TP 9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…

UFSW RV/1419-W/07Vergebührung gemäß § 33 TP9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…

UFSW RV/2801-W/06Vergebührung gemäß § 33 TP9 GebG wegen vertraglicher Vereinbarung einer Leitungsdienstbarkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…Vertrages zu orientieren. Ergibt sich aus dem Vertragszweck eine eindeutige rechtliche Qualifikation, kommt der Regelung von Nebenbestimmungen eines Vertrages bei dessen rechtlicher Zuordnung keine Bedeutung zu. (VwGH 5.3.1990,89/15/0014) Wenn auch hinsichtlich des zu beurteilenden Vertrages der Bw. dahingehend zu folgen…

UFSL RV/0040-L/06Grundstückseinbringung, Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2009

…wurde ergänzend ausgeführt: Wie bereits im Vorlageantrag ausgeführt, handelt es sich um eine ausschließlich unentgeltliche Zuwendung. Die Stiftung verfügt somit nicht, solange die Nebenbestimmung über die Einräumung des Fruchtgenussrechtes aufrecht ist, auch nicht für eine logische Sekunde, über jene Vermögenswerte, die Gegenstand des Fruchtgenussrechtes sind…

UFSG RV/0428-G/02Steuerschuldner bei Erbsentfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…Lebenden beigefügten Bedingung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt wird, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Eine Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des…

UFSG RV/0427-G/02Steuerschuldner bei Erbsentfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2005

…es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Eine Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Im gegenständlichen Fall wurde der Übernehmer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Bezahlung von Erbsentfertigungsbeträgen…

UFSL RV/0739-L/05Vorliegen einer gebührenpflichtigen Beurkundung bei maschinschriftlicher Herstellung der Unterschrift und Beifügung von "e.h.".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2006

…(...) Die weiteren Vertragspunkte betreffen Erhaltung und Reparaturen (IX.), ein Begehungsrecht (X.), Nebenbestimmungen (XI.) und regeln in Punkt XII., Kosten und Gebühren, dass allfällige Kosten für die Errichtung des Vertrages sowie die Vergebührung dieses Vertrages die Mieterin trägt. Am Ende dieses als Aktenvermerk bezeichneten Schriftstückes findet…

UFSS RV/0317-S/05Unterliegt die Einräumung eines lebenslangen Wohnrechtes an der Ehewohnung durch den Ehegatten im Zuge der Übertragung der Liegenschaft der Schenkungssteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2005

…€ 600,00 mtl. bewertet wurde. Dieser Wertansatz wird von den Vertragspartnern selbst im Vertragspunkt "10.4., Nebenbestimmungen" festgelegt und ist von der Abgabenbehörde I. Instanz dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegt worden. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw vor, das Wohnungsgebrauchsrecht sei ihr…

UFSI RV/0604-I/03Ansatz der Vertragserrichtungskosten als vom Käufer übernommene sonstige Leistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…€. Der Vertragspunkt VI. Nebenbestimmungen hatte folgenden auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "Die Kosten der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages und aller in diesem Zusammenhang anfallenden Gebühren, Steuern und Auslagen und insbesondere die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bezahlt der Käufer alleine." Im Anhang zum Schreiben vom 23. September…

UFSL RV/1125-L/10Die Annahme eines Vermächtnisses kann auch konkludent erfolgen. Die letztwillige Abdeckung des Pflichtteiles durch Vermächtnis bindet den Pflichtteilsberechtigten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…709 ABGB beschwert, wodurch die Bw eine Versorgungsrente auf ihre Lebensdauer erhalten sollte. Ein Erblasser kann Erben und Legatare durch eine Auflage (§ 709 ABGB) belasten. Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Gemäß § 650 ABGB…

UFSW RV/0359-W/12Schenkung unter der Auflage bei Eintritt einer bestimmten Bedingungen aus den übergebenen Werten Zahlungen zu Gunsten der Geschenkgeber zu leisten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.01.2013

…1955 wird die Steuerpflicht einer Schenkung nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie zur Belohnung oder unter einer Auflage gemacht oder in die Form eines lästigen Vertrages gekleidet wird. Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird…

UFSW RV/1378-W/09Durch tatsächliche Erfüllung der Verpflichtung (Mietzahlungen) ist erwiesen, dass Schenkung unter Auflage erfolgte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…zum ErbStG, Manz, 3. Aufl., Rz. 18.8 zu § 3). Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird (vgl. zB VwGH 16.11. 1989, 88/16/0141). Dieses Verhalten kann in jeder Leistung bestehen, die…

UFSL RV/0383-L/10Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…sein, sachverhaltsangepasst, also fallbezogen, individuelle Gründe in den Widerrufsvorbehalt (als Nebenbestimmung des Bescheides) aufzunehmen, die unter Bedachtnahme auf den angewendeten Begünstigungstatbestand in dessen Sinn gelegen und mit seinem Zweck vereinbar sind, die in der Möglichkeit ihres Entstehens absehbar sind und die von der Art sind…

UFSG RV/0006-G/09Legat unter Auflage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2010

…Rz 44 zu § 20). Auflage, in § 709 ABGB Auftrag genannt, ist die einer letztwilligen Verfügung beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird (VwGH 16.11.1989, 89/16/0141). Dieses kann in jeder Leistung bestehen, die als Inhalt eines Forderungsrechtes…

UFSW RV/2008-W/061) Entstehung der Erbschaftssteuerschuld infolge konkludenter Annahme eines Vermächtnisses 2) Berücksichtigung einer Auflage im Zusammenhang mit einem vermachten Liegenschaftsanteil bei der Bemessung der Erbschaftssteuer für den Vermächtnisnehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Rz 44 zu § 20) Auflage in § 709 ABGB Auftrag genannt ist die einer letztwilligen Verfügung beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird.(VwGH vom 16. November 1989, 89/16/0141). Dieses kann in jeder Leistung…

UFSI RV/0124-I/06Abweisung eines Antrages auf Bescheidaufhebung mangels Rechtswidrigkeit, weil trotz Auflage (= auflösende Bedingung) die Steuerschuld entstanden war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2006

…Laut Berufungsvorbringen handle es sich bei der Auflage um eine aufschiebende Bedingung, weshalb durch die Nichterfüllung die Schenkungssteuerschuld gar nie entstanden sei. Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft (zB Zuwendung von Geldleistungen) hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird (vgl…

UFSW RV/2930-W/021.) Ist der Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes (Nettomietzinseinnahmen) durch die Veräußerin grunderwerbsteuerlich eine Gegenleistung? 2.) Liegt bei Übertragung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes eine Zuwendung unter einer Auflage iS des § 20 Abs. 8 ErbStG vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2006

…einer Auflage, die in Geld veranschlagt werden kann, nur mit ihrem Nettowert steuerpflichtig. Auflage ist die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird; der Begünstigte hat keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Leistung. Deshalb ist…

UFSL RV/0133-L/02Übergabe einer Liegenschaft mit der Verpflichtung, bei Verkauf der Liegenschaft den pflichtteilsberechtigten Personen aus dem Veräußerungserlös eine Abfindung gegen Abgabe eines Pflichtteilsverzichtes zu bezahlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder Gegenleistung übersteigt. Eine Auflage ist dabei die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Eine Auflage…

UFSL RV/0132-L/02Übergabe einer Liegenschaft mit der Verpflichtung, bei Verkauf der Liegenschaft den pflichtteilsberechtigten Personen aus dem Veräußerungserlös eine Abfindung gegen Abgabe eines Pflichtteilsverzichtes zu bezahlen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…nur insoweit von der Besteuerung ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder Gegenleistung übersteigt. Eine Auflage ist dabei die einer letztwilligen Verfügung oder einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft unter Lebenden beigefügte Nebenbestimmung, durch die der Zuwendungsempfänger zu einem Verhalten verpflichtet wird. Eine Auflage…

UFSW RV/0844-W/04Person des Geschenkgebers, Auflage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2004

…89/16/0082; vom 22.5.1997, 96/16/0251-0254; ua.). Eine Auflage ist die einem unentgeltlichen Geschäft hinzugefügte Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger (hier: die Schwester der Bw.) zu einem Verhalten verpflichtet wird. Dieses Verhalten kann in jeder Leistung bestehen. In Form einer…