…nachgewiesene Katastrophenschäden" geltend. Das Finanzamt erließ am 30. Juli 2002 die Einkommensteuerbescheide 1998-2000. Die Aufwendungen fanden mit der Begründung keine Berücksichtigung, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden) in Betracht…
…potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, das der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…die in den Antrag auf erklärungsgemäße Berücksichtigung der geltend gemachten Sanierungsaufwendungen als Katastrophenschaden (außergewöhnliche Belastung) mündet, bringt die Bw. begründend vor: "Gemäß Lohnsteuerrichtlinien kommt die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…€ 17.104,- wurden nicht berücksichtigt. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen in Betracht komme. Die Bw. erhob Berufung und legte eine Bestätigung, Fotos und den Wetterbericht der Zentralanstalt für…
…freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Dies trifft auf den gegenständlichen Fall nicht zu. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasserschäden in Betracht (vgl. VwGH 19.02.1992…
…unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen, eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/140116). Zu den Katastrophenfällen zählt…
…Überflutung des Erdgeschosses zunichte gemacht. Die Mauerdurchnässung habe sich bis in den ersten Stock hinaufgesaugt und im Juli und August 2005 sei das Grundmauerwerk gleich zweimal überflutet worden. Es handle sich hiebei um nicht absehbare Naturkatastrophen, die immer häufiger würden. Da laut Mitteilung des Wasserschutzverbandes…
…nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt und in der Bescheidbegründung hiezu unter anderem ausgeführt, dass der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden im § 34 Abs. 6 EStG 1988 außergewöhnliche Schadensereignisse größeren Umfangs erfasse. Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung käme daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden…
…Die Anerkennung derartiger Kosten komme nur nach Naturkatastrophen in Betracht. Die beantragten Unterhaltsleistungen auf Grund der Kriegsschäden und -wirren (die keine Naturkatastrophe darstellen würden) an den Vater in Kroatien hätten daher nicht berücksichtigt werden können. Die Bw stellte den Antrag auf Entscheidung über die Berufungen…
…Im Bescheid vom 21. April 2005 betreffend Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO entsprach sie demzufolge auch nicht dem gegenständlichen Antrag, sondern führte ua. aus, unter Notstand seien insbesondere Naturkatastrophen wie Lawinenabgänge, Explosionen, Erdbeben, Feuer oder auch sonstige Ereignisse zu verstehen, die außerhalb der…
…nicht auf diesen Personenkreis zurückzuführen ist, ist von der Mieterin zu führen. Im Falle jeder Beschädigung, die nicht auf höhere Gewalt wie Kriegseinwirkung, Naturkatastrophen etc. zurückzuführen sind, ist die Mieterin zur Reparatur und Nachbeschaffung auf eigenes Risiko verpflichtet. 2. Die Mieterin verzichtet auf jede Mietzinsminderung…
…sich bei der Beschädigung der Kanaldichtung, um ein Schadensereignis, herbeigeführt durch eine Katastrophe handelt. Für die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommen nur Naturkatastrophen in Betracht. Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht aus dem…
…nicht absetzbar (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 34 Tz 21 und die dort zitierte Judikatur). Vorsorgemaßnahmen dienen nicht der Beseitigung von Naturkatastrophen. Maßnahmen, die als Verbesserung gegenüber dem Zustand vor dem Schadensfall angesehen werden, dürfen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (vgl. die Ausführungen in Hofstätter…
…Schwierigkeiten in der Abwicklung eines eingegangenen Bestandverhältnisses, unerwartete Probleme bei der Suche nach einem Nachfolgemieter, Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz von Mietern, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (vgl. Jakom/Laudacher EStG, 2013, § 2 Rz 272). Treten durch derartige unerwartete Umstände auch bei einer nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip mit objektiver Ertragsaussicht…
…bei Vorliegen von Ereignissen, die nicht vermeidbar sind, wie z.B. Naturkatastrophen, Energieausfall, schlechte Wetterbedingungen für das Arbeiten im Freien. Somit handelt es sich bei diesen Zahlungen - wie der steuerliche Vertreter im Vorlageantrag zutreffenderweise ausgeführt hat - um einen Lohnausgleich dafür, dass der Berufungswerber in den…
…34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Weiters wird auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes hingewiesen, wonach für "die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur Naturkatastrophen in Betracht kommen. Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver…
…Verwaltungsgerichtshof verwehrt die Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung bei den Errichtungskosten einer Stützmauer. Dies einerseits, weil Vorsorgehandlungen nicht der Beseitigung von Naturkatastrophen dienen und sie anderseits als Form der Vermögensumschichtung angesehen werden, die keine Belastung des Steuerpflichtigen nach sich zieht (VwGH 11.05.1979, 0735/79…
…Handbuch, § 34 Tz 21). Dies einerseits, weil Vorsorgehandlungen nicht der Beseitigung von Naturkatastrophen dienen und sie andererseits als Form der Vermögensumschichtung angesehen werden, die keine Belastung des Steuerpflichtigen nach sich zieht (VwGH 3.10.1990, 89/13/0152). Aus der Bestimmung des § 34 Abs. 3…
…Anerkennung einer außergewöhnlichen Belastung bei den Errichtungskosten einer Stützmauer. Dies einerseits, weil Vorsorgehandlungen nicht der Beseitigung von Naturkatastrophen dienen und sie andererseits als Form der Vermögensumschichtung angesehen werden, die keine Belastung des Steuerpflichtigen nach sich zieht (VwGH 3.10.1990, 89/13/0152). Aus diesem…
…darstelle. Als Unwägbarkeiten kommen nämlich nur für den Geschäftsablauf völlig atypisch Umstände wie zB höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder etwa der unerwartete Tod eines wichtigen Geschäftspartners in Betracht. Demgegenüber zählen sich je nach wirtschaftlicher Lage ändernde Erlöse und Kosten zu den typischerweise eintretenden Umständen bzw. zum…