…nachgewiesene Katastrophenschäden" geltend. Das Finanzamt erließ am 30. Juli 2002 die Einkommensteuerbescheide 1998-2000. Die Aufwendungen fanden mit der Begründung keine Berücksichtigung, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden) in Betracht…
…werden. Es bestehen keine Bedenken, § 3 Abs. 4 EStG 1988 auch auf davor ausbezahlte Zuwendungen anzuwenden. Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…deren Linderung bzw. Beseitigung mildtätig wäre. Siehe aber Rz 41," Beschäftigung". Beratungsstellen Rz 83: Die Errichtung und der Betrieb von Beratungsstellen für Hilfsbedürftige (zB Drogensüchtige) sind mildtätig (zur Suchtbekämpfung siehe Rz 74). Besondere Notlagen Rz 84: Bei den Opfern von Elementarereignissen (Naturkatastrophen, Bränden usw.; siehe…
…als auch beim für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater zu massiven Mitarbeiterausfällen aufgrund von Infektionen mit dem Coronavirus und der damit einhergehenden Quarantäne von Mitarbeitern gekommen. Die Corona Pandemie sei im Rechtsbestand der Republik eindeutig als Naturkatastrophe definiert (siehe § 69 Abs…
…potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, das der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…der erweiterten Antragstellung nicht die Anpassung der Vorauszahlungen. 3. Steuerfreiheit von Zahlungen 3.1 Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens-und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei…
…in Höhe von 7.908,77 € aufgrund eines durch Starkregen verursachten Schadens zu berücksichtigen. Im Vorhalt vom 06.02.2019 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsch…
…die in den Antrag auf erklärungsgemäße Berücksichtigung der geltend gemachten Sanierungsaufwendungen als Katastrophenschaden (außergewöhnliche Belastung) mündet, bringt die Bw. begründend vor: "Gemäß Lohnsteuerrichtlinien kommt die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Gesamterfolg (Gesamtgewinn, Gesamtüberschuss), sondern die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Treten daher durch unerwartete Umstände (zB Naturkatastrophen, unvorhersehbare Investitionen, Schwierigkeiten in der Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung…
…reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 5.Beförderung von Bienen und Fischbrut; 6.Beförderung von Leichen; 7.Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 8.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 9.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein…
…für das ausgefallene Fahrzeug erteilten Genehmigung; 5.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 7.Beförderung von Kunstgegenständen und Kunstwerken für Ausstellungen sowie Messegut; 8.Beförderung von…
…für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf bestimmten Kunstgegenständen für Ausstellungen und Messen oder für andere nicht kommerzielle Zwecke; 8.Beförderung…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…für Seeschiffe und Flugzeuge; 6.Beförderung medizinischer und anderer Versorgungsgüter und Ausrüstungen zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen, insbesondere bei Naturkatastrophen und aus humanitären Gründen; 7.Beförderung von nicht für den Verkauf bestimmten Kunstgegenständen für Ausstellungen und Messen oder für andere nicht kommerzielle Zwecke; 8.Beförderung…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…
…medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung in dringenden Notfällen (insbesondere Naturkatastrophen) bestimmten Gütern. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.): Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) und nicht auch im grenzüberschreitenden Verkehr (Abschnitt 1.1.3.1…