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88 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0117-G/041.) Dürre als Naturkatastrophe (außergewöhnliche Belastung) 2.) Brunnenneubau als Sonderausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2007

…da sich die Nutzungsdauer des Brunnens durch die Dürre vermindert habe. In der Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2003 verneinte das Finanzamt die Qualifikation einer Dürreperiode als Naturkatastrophe und versagte den Abzug. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 beantragte die Bw die Entscheidung durch die 2…

UFSI RV/0442-I/04Überflutung von Kellerräumlichkeiten aufgrund eines Starkregens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2006

…nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt und in der Bescheidbegründung hiezu unter anderem ausgeführt, dass der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden im § 34 Abs. 6 EStG 1988 außergewöhnliche Schadensereignisse größeren Umfangs erfasse. Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung käme daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden…

UFSL RV/2201-L/02Zwangsläufigkeit einer Garagensanierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2004

…und später wieder errichtet werden. Das Finanzamt hat die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt, da weder eine geforderte Naturkatastrophe noch ein Aufwand zur Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens vorgelegen sei. Vielmehr handle es sich bei den durchgeführten Baumaßnahmen nach Ansicht des Finanzamtes um präventive Investitionen…

UFSW RV/1170-W/03Durch einen Zimmerbrand entstandene Aufwendungen können nach § 34 Abs. 1, nicht aber nach § 34 Abs. 6 EStG 1988 zu berücksichtigen sein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2003

…nachgewiesene Katastrophenschäden" geltend. Das Finanzamt erließ am 30. Juli 2002 die Einkommensteuerbescheide 1998-2000. Die Aufwendungen fanden mit der Begründung keine Berücksichtigung, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden) in Betracht…

UFSW RV/2482-W/07Schäden am Schneefanggitter und Fenster aufgrund enormer Schneefälle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.06.2008

…kommen (Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht…

UFSW RV/1101-W/021. Aufwendungen betreffend Arbeitszimmer, Fahrtkosten (km-Geld), geringwertige Wirtschaftsgüter (Mobiltelefon) iZm der Tätigkeit als Versicherungsagent; 2. ag. Belastung bei einem durch höhere Gewalt verursachten Schadensereignis (Wassereintritt im Keller); 3. Fahrtkosten iZm der Rückgängigmachung der Kündigung durch den Arbeitgeber als Werbungskosten bei Einkünften aus nsA 4. Liebhaberei und Betriebseinstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2007

…bei bestimmten Aufwendungen, wie solchen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, sieht das Gesetz vom Abzug eines Selbstbehaltes ab. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommt nach der Rechtsprechung des VwGH nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Dabei muss…

UFSW RV/0735-W/06Außergewöhnliche Belastung durch undichtes Ventil eines Öltanks und dadurch entstandene Kontaminierung des Erdreichs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2008

…Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter (VwGH 9. 11. 2004, 2000/15/0153), aber unter die allgemeine Regelung des …

UFSW RV/2037-W/08Außergewöhnliche Belastung infolge Vernichtung eines PKW durch einen Brand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…Z 9 EStG 1988 darstellen, seien als Kosten der Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da es sich im gegenständlichen Fall nicht um eine "Naturkatastrophe" handle, sei auch § 34 Abs. 6 EStG 1988 nicht anwendbar. Der Bw. stellte daraufhin einen Vorlageantrag an…

UFSI RV/0257-I/08Quellerneuerung nach einem Murenabgang: Anteilige außergewöhnliche Belastung bei betrieblicher und privater Nutzung der Quelle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 27. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 17. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…

UFSK RV/0224-K/05Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2006Teil 1/2

…hat. In rechtlicher Hinsicht ist der vorliegende Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" erwähnt dem Grunde nach unausweichliche Schadensereignisse wie zB. Hochwasser- und Vermurungsschäden, also solche Naturkatastrophen, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen (siehe Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…

UFSL RV/1488-L/101) Kanal- und Wasseranschlussergänzungsgebühren als Sonderausgaben 2) Brandschaden als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011

…potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, das der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…

UFSL RV/0754-L/07Vorzeitiger Verschleiß einer Heizungsanlage wegen Änderung des Grundwasserspiegels kein Katastrophenschaden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…Über Anfrage des Finanzamtes erklärte er hiezu: Die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung resultiere aus Kosten einer Heizungserneuerung, die in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe (Hochwasser) stehe. Hochwasserbedingt sei die bisherige Heizungsanlage (Grundwasser-Brunnenheizung) in seiner Wohnanlage (Eigentumswohnung) ausgefallen und hätte durch eine Erdwärme-Tiefenbohrungsheizung…

UFSI RV/0460-I/06Beseitigung eines Hochwasserschadens an einer Garage nicht zwangsläufig im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2006

…die in den Antrag auf erklärungsgemäße Berücksichtigung der geltend gemachten Sanierungsaufwendungen als Katastrophenschaden (außergewöhnliche Belastung) mündet, bringt die Bw. begründend vor: "Gemäß Lohnsteuerrichtlinien kommt die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…

UFSW RV/1559-W/12Wasserschaden im Gebäude bei durch Dauerregen überlaufenden Kanal
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…ersucht. 3) Um Vorlage von Rechnungen über die Wiederbeschaffung der zerstörten Gegenstände werde gebeten. 4) Vorlage der Niederschrift der Gemeinde. 5) Welche Naturkatastrophe sei dem Katastrophenschaden vorangegangen? (Hochwasser, Erdrutsch usw.). C) Dieses Ergänzungsersuchen wurde wie folgt beantwortet (ohne leserliches Datum): ad 1) Leistungen der Haushaltsversicherung…

UFSW RV/1973-W/11Aufwendungen für die Sanierung des Kellers stellen eine außergewöhnliche Belastung iSd. § 34 Abs. 1 bis 5 EStG 1988 dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…€ 17.104,- wurden nicht berücksichtigt. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen in Betracht komme. Die Bw. erhob Berufung und legte eine Bestätigung, Fotos und den Wetterbericht der Zentralanstalt für…

UFSW RV/0106-W/11Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden und außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2012

…freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Dies trifft auf den gegenständlichen Fall nicht zu. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasserschäden in Betracht (vgl. VwGH 19.02.1992…

UFSW RV/0689-W/11Grundwasser in Kellerräumlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2012

…Weder der Klimawandel als solcher, noch jedes Ereignis, das in Folge des Klimawandels auftritt, kann als Naturkatastrophe in dem Sinn angesehen werden, dass ein dadurch entstehender Schaden auch steuerlich zu berücksichtigen ist. Das Einkommensteuergesetz definiert den Begriff der Katastrophe nicht, sondern nennt im § 34 Abs…

UFSW RV/0040-W/10Hagelschaden am Zweitwohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2011

…Handelsvertreter in der Einkommensteuerberechnung, der Abzug der Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung blieb jedoch weiterhin verwehrt. Das Finanzamt führte hierzu aus, dass die Ausgaben für die Sanierung eines durch eine Naturkatastrophe beschädigten Daches, sowie für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände nicht als außergewöhnliche Belastung gem. § 34 EStG…

UFSS RV/0569-S/08Schäden durch starke Regenfälle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…unvorhersehbare Schadensereignisse größeren Umfangs, die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich ziehen, eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/140116). Zu den Katastrophenfällen zählt…

UFSW RV/3306-W/08Höhere Wassergebühr wegen Wasserrohrbruchs als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2008

…Anerkennung als außergewöhnliche Belastung mit der Begründung, als Katastrophenschäden in Sinne des § 34 EStG1988 würden nur jene Aufwendungen gelten, die durch eine Naturkatastrophe wie zB durch Sturmschaden, Hochwasser, Lawinen "usw." verursacht würden. Ein Wasserrohrbruch sei darunter nicht zu subsumieren. Es seien nur Ersatzbeschaffungskosten eines durch…