…da sich die Nutzungsdauer des Brunnens durch die Dürre vermindert habe. In der Berufungsvorentscheidung vom 13. November 2003 verneinte das Finanzamt die Qualifikation einer Dürreperiode als Naturkatastrophe und versagte den Abzug. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2003 beantragte die Bw die Entscheidung durch die 2…
…als auch beim für die Buchhaltung und fristgerechte Übermittlung der UVA zuständigen Steuerberater zu massiven Mitarbeiterausfällen aufgrund von Infektionen mit dem Coronavirus und der damit einhergehenden Quarantäne von Mitarbeitern gekommen. Die Corona Pandemie sei im Rechtsbestand der Republik eindeutig als Naturkatastrophe definiert (siehe § 69 Abs…
…9 des BGBl. I Nr. 112/2005 (Abgabenrechtliche Sondermaßnahmen für Opfer von Naturkatastrophen) entschuldbar gewesen sei. Die Verspätung sei Folge einer Naturkatastrophe, nämlich der Corona-Pandemie, und tatsächlich durch massive Corona bedingter Ausfälle von Mitarbeitenden bei ihr selbst als auch bei dem für die Buchhaltung…
…nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt und in der Bescheidbegründung hiezu unter anderem ausgeführt, dass der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden im § 34 Abs. 6 EStG 1988 außergewöhnliche Schadensereignisse größeren Umfangs erfasse. Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung käme daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden…
…und später wieder errichtet werden. Das Finanzamt hat die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung nicht anerkannt, da weder eine geforderte Naturkatastrophe noch ein Aufwand zur Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens vorgelegen sei. Vielmehr handle es sich bei den durchgeführten Baumaßnahmen nach Ansicht des Finanzamtes um präventive Investitionen…
…nachgewiesene Katastrophenschäden" geltend. Das Finanzamt erließ am 30. Juli 2002 die Einkommensteuerbescheide 1998-2000. Die Aufwendungen fanden mit der Begründung keine Berücksichtigung, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Sturmschäden) in Betracht…
…kommen (Hofstätter/Reichel, Kommentar, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle). Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Dabei muss es sich um außergewöhnliche Schadensereignisse handeln, die nach objektiver Sicht…
…bei bestimmten Aufwendungen, wie solchen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, sieht das Gesetz vom Abzug eines Selbstbehaltes ab. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden kommt nach der Rechtsprechung des VwGH nur nach Naturkatastrophen in Betracht (VwGH 19.2.1992, 87/14/0116). Dabei muss…
…werden. Es bestehen keine Bedenken, § 3 Abs. 4 EStG 1988 auch auf davor ausbezahlte Zuwendungen anzuwenden. Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig nach § 3 Abs. 1 Z 3 lit…
…Brand, Überflutungen oder Verwüstungen durch Einbrecher; vgl Hofstätter/Reichel, § 34 EStG 1988, Einzelfälle: Schadensfälle), das nicht durch eine Naturkatastrophe (sondern etwa durch ein "zündelndes" Kind oder Unachtsamkeit) ausgelöst wurde, fallen nicht hierunter (VwGH 9. 11. 2004, 2000/15/0153), aber unter die allgemeine Regelung des …
…deren Linderung bzw. Beseitigung mildtätig wäre. Siehe aber Rz 41," Beschäftigung". Beratungsstellen Rz 83: Die Errichtung und der Betrieb von Beratungsstellen für Hilfsbedürftige (zB Drogensüchtige) sind mildtätig (zur Suchtbekämpfung siehe Rz 74). Besondere Notlagen Rz 84: Bei den Opfern von Elementarereignissen (Naturkatastrophen, Bränden usw.; siehe…
…Z 9 EStG 1988 darstellen, seien als Kosten der Lebensführung gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 nicht abzugsfähig. Da es sich im gegenständlichen Fall nicht um eine "Naturkatastrophe" handle, sei auch § 34 Abs. 6 EStG 1988 nicht anwendbar. Der Bw. stellte daraufhin einen Vorlageantrag an…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 27. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 17. Jänner 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…hat. In rechtlicher Hinsicht ist der vorliegende Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" erwähnt dem Grunde nach unausweichliche Schadensereignisse wie zB. Hochwasser- und Vermurungsschäden, also solche Naturkatastrophen, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen (siehe Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer…
…potentiellen Risikos oder einer potentiellen Betriebsgefahr darstellen, das der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…
…der erweiterten Antragstellung nicht die Anpassung der Vorauszahlungen. 3. Steuerfreiheit von Zahlungen 3.1 Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter Bei Opfern von Naturkatastrophen ist Hilfsbedürftigkeit unabhängig von der Einkommens-und Vermögenssituation der Betroffenen anzunehmen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher regelmäßig steuerfrei…
…in Höhe von 7.908,77 € aufgrund eines durch Starkregen verursachten Schadens zu berücksichtigen. Im Vorhalt vom 06.02.2019 teilte das Finanzamt dem Bf mit, dass die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung komme nur nach Naturkatastrophen (Hochwasser, Erdrutsch…
…B) geltend. das Finanzamt veranlagte nicht antragsgemäß mit im Wesentlichen folgender Begründung: ad A) Der Sachschaden (Wassereintritt über die Lichtschächte in den Keller des Eigenheims des Bfs) sei aufgrund eines Starkregens passiert und nicht einem Schaden nach einer Naturkatastrophe vergleichbar. ad B) Anschaffungskosten für Crosstrainer…
…Über Anfrage des Finanzamtes erklärte er hiezu: Die geltend gemachte außergewöhnliche Belastung resultiere aus Kosten einer Heizungserneuerung, die in unmittelbarem kausalen Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe (Hochwasser) stehe. Hochwasserbedingt sei die bisherige Heizungsanlage (Grundwasser-Brunnenheizung) in seiner Wohnanlage (Eigentumswohnung) ausgefallen und hätte durch eine Erdwärme-Tiefenbohrungsheizung…
…die in den Antrag auf erklärungsgemäße Berücksichtigung der geltend gemachten Sanierungsaufwendungen als Katastrophenschaden (außergewöhnliche Belastung) mündet, bringt die Bw. begründend vor: "Gemäß Lohnsteuerrichtlinien kommt die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden im privaten Bereich als außergewöhnliche Belastung nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-…