…zu beweisen. Sachverhaltsannahmen der Abgabenbehörde erster Instanz müssen einer nachprüfenden Kontrolle im Instanzenzug standhalten. Wenn ein Zustellnachweis oder sonstige Anhaltspunkte für das Datum der Zustellung der Bescheide fehlen, wird der Nachweis der Zustellung als nicht erbracht erachtet. Die Berufung gegen den Abweisungsbescheid zum 1. Jänner…
… 111 Abs. 2 BAO der Bw. angedroht, dass, falls sie dem Ersuchen nicht Folge leistet, gegen sie ein Zwangsstrafe in Höhe von € 250,- verhängt werde. Dieser Bescheid wurde ohne Nachweis der Zustellung versandt. Am 18. August 2011 erließ das Finanzamt einen Bescheid über die…
…erster Satz ZustellG zu entkräften vermag. Ein glaubwürdiges Vorbringen, dass entgegen dieser Vermutung die Bescheidzustellung später durchgeführt worden sei (wie etwa in den Verfahren UFS Linz 8.3.2004, RV/0265-L/04 oder UFS Wien, 19.7.2005, RV/1147-W/05, der Fall…
…Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss…
…Beschwerde ebenfalls gegen einen Nicht-Bescheid. Die Zustellung eines Bescheides an den Vertretenen und nicht an den ausgewiesenen Zustellvertreter sei unwirksam (Ritz BAO³ § 9 ZustG Tz 24). Eine Sanierung nach § 7 ZustG sei zumindest in der hier maßgeblichen Zeit nach BGBl I 2004/10 und…
…sei das Hochwasser gewesen. Der Bw. habe seine damalige Frau ersucht, ihm zu helfen. Sie habe sich jedoch geweigert und der Bw. habe seine Sachen mit seinen Kindern und anderen Helfern retten müssen. Im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides vom 26. Juli 2001 sei er…
…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. erzielte im Berufungsjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Strittig ist, ob die AfA (Absetzung für Abnutzung) für eine Eigentumswohnung ohne Nachweis der Nutzungsdauer im Ausmaß von 5 % (bzw. im Zuge der Berufungsverfahrens…
…Anschrift des zustellenden Beamten genannt werden. Hilfsweise werde auch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragt. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde die Bw. vom Finanzamt Salzburg-Stadt mit Schreiben vom 26. Juli 2006 ersucht, einen Nachweis bzw. eine genaue Beschreibung vorzulegen wann und wie der Bescheid…
…Dieses Entgegenkommen der Bw und des steuerlichen Vertreters nun zum Nachteil der Bw auszulegen, sei fragwürdig. Es werde daher die Feststellung eines Zustellmangels und dass keine Fristversäumnis eingetreten sei und die Behandlung der ursprünglichen Berufungen beantragt. Über die Berufung wurde erwogen: Der Unabhängige Finanzsenat ist…
…vor der Zustellung abgelaufen wäre. Das Finanzamt wolle offensichtlich nicht, dass er seine Rechte wahren könne. Es wäre auch nicht ersichtlich, weshalb ihm eine Zahlungserleichterung verweigert werde. Mit Bescheid vom 30. Juni 2010 erteilte das Finanzamt dem Bw. erneut den Auftrag zur Behebung der genannten…
…beweisen. Sachverhaltsannahmen der Abgabenbehörde erster Instanz müssen einer nachprüfenden Kontrolle im Instanzenzug standhalten. Wenn ein Zustellnachweis oder sonstige Anhaltspunkte für das Datum der Zustellung der Bescheide fehlen, wird der Nachweis der Zustellung als nicht erbracht erachtet. Die Berufung muss daher als rechtzeitig eingebracht angesehen werden…
…den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen (...) durch Zustellung. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist gemäß § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…einer Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…
…Abgabenerhöhung gegenüber der GmbH zu Grunde, nachdem festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Präferenzzollsatzes nicht vorlagen (gefälschter Präferenznachweis, kein Nachweis der Direktbeförderung). Die Abgabenfestsetzung erfolgte mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 18. Dezember 2006. Ein nachweisbarer Zeitpunkt der Zustellung des Abgabenbescheides…