…Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Eine Bevorzugung von Gläubigern kann daher auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung…
…zu haben. Vermag er nämlich nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so haftet er nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, können dem Vertreter die uneinbringlichen Abgaben zur…
…obliegt dem Vertreter. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (siehe VwGH 24.9.2003, 2001/13/0286, 29.3.2007, 2005/15/0116). Die von der Bw. im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die…
…des Gläubigergleichbehandlungsgebotes, dann ist er nur dann haftungsfrei, wenn er nachweist, dass er die vorhanden gewesenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (VwGH 19.11.1998, 97/15/0115). Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der…
…und Wahrheitspflichten, weiters die Auskunfts- Nachweis-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zählen. Für die Haftungsinanspruchnahme müsse zumindest die Verletzung einer dieser Pflichten vorliegen. Unter diese Pflichten werde auch die Verpflichtung des Vertreters subsummiert, dass er für die rechtzeitige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen habe. Diese dem…
…und Wahrheitspflichten, weiters die Auskunfts- Nachweis-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten zählen. Für die Haftungsinanspruchnahme müsse zumindest die Verletzung einer dieser Pflichten vorliegen. Unter diese Pflichten werde auch die Verpflichtung des Vertreters subsummiert, dass er für die rechtzeitige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen habe. Diese dem…
…verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mittel zu bezahlen. Durch das abgeschlossene Konkursverfahren und aufgrund der nunmehrigen Vermögenslosigkeit und Beendigung der Geschäftstätigkeit sei die Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten nachgewiesen. Unterlagen für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung seien nicht vorgelegt worden. In der rechtzeitig am 5. September…
…zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten kommt daher eine Haftung des Bw. für die in diesem Zeitraum fälligen Abgabenschulden nicht in Betracht. Für die in den Jahren 2003 bis 2006 fällig gewordenen Lohnabgaben kann allerdings mangels Erbringung eines Nachweises der Gläubigergleichbehandlung keine Beschränkung der Haftung erfolgen…
…zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten kommt daher eine Haftung des Bw. für die in diesem Zeitraum fälligen Abgabenschulden nicht in Betracht. Für die in den Jahren 2003 bis 2006 fällig gewordenen Lohnabgaben kann allerdings mangels Erbringung eines Nachweises der Gläubigergleichbehandlung keine Beschränkung der Haftung erfolgen…
…bezieht sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, und kann eine Bevorzugung von Gläubigern auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von Zug-um-Zug-Geschäften bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller…
…Fälligkeitszeitpunkte der Umsatzsteuer 1998 (15.Februar 1999) sowie Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 1998 (15.Jänner 1999) fallen, wurden seitens des Bw. überhaupt keine Aussagen zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung getätigt. Die Umsatzsteuer 1999 war gemäß § 21 UStG 1994 am 15. Februar 2000 fällig. Laut der…
…Zeitpunkt der jeweiligen Abgabenfälligkeiten gleichzeitig oder früher fällig gewordenen Forderungen vorzulegen. In dieser Aufstellung müssten alle damaligen Gläubiger der GmbH sowie die auf einzelne Verbindlichkeiten geleisteten Zahlungen enthalten sein. Die verfügbar gewesenen liquiden Mittel seien anzugeben bzw. gegenüber zu stellen. Werde der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung…
…00 zuzüglich Zinsen und Prozesskosten. Aus all den Unterlagen ergebe sich, dass sämtliche Gläubiger gleich behandelt worden seien. Der im Vorhalt vom 7. Februar 2012 durch den Unabhängigen Finanzsenat angeforderte Nachweis der behaupteten Gläubigergleichbehandlung, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 7. Juni 2010 ersuchte das Finanzamt den Berufungswerber (Bw.) um Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, da in der Zeit seiner Geschäftsführertätigkeit bei der T-GmbH fällige Abgaben in Höhe von €…
…den Bw. um Nachweis der Gläubigergleichbehandlung, falls die Mittel zur Bezahlung aller aushaftenden Verbindlichkeiten nicht ausgereicht hätten, da ansonsten die Haftung für Abgaben der genannten GmbH in Höhe von € 229.613,04 geltend gemacht werden müsste. In Beantwortung dieses Vorhaltes gab der Bw. mit…
…947,13 erzielt wurden. Der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung im Sinne des Vorhaltes vom 11. Jänner 2010 sei nicht erbracht worden, weshalb angenommen werden müsse, dass ein schuldhaftes Verhalten vorliege. In der gegen diesen Bescheid form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter der Bw…
…Bw mit der Aufforderung innerhalb einer dreiwöchigen Frist den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen, der Prüfungsbericht und den Umsatzsteuerbescheid 07/2004 übermittelt. Nach einer Fristverlängerung übermittelte der Bw mit Schreiben vom 31. Juli 2007 eine Stellungnahme, worin er ausführte, dass er von der Betriebsprüfung erst…
…und lukrative Veräußerungen nicht durchgeführt werden könnten. Abschließend beantragte der Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Berufungssenat. Mit Schreiben vom 14. Juli 2010 räumte das Finanzamt dem Bw. die Möglichkeit ein, im Rahmen der Berufung einen Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen…
…dass eine Verletzung der Gläubigergleichbehandlungspflicht nicht stattgefunden hätte. Der Bw. dürfe anmerken, dass ihm weitere Unterlagen auch nicht zur Verfügung stünden, zumal sämtliche Unterlagen insolvenzverfangen wären. Bei Führung eines mängelfreien Verfahrens hätte daher die Abgabenbehörde erster Instanz den tatsächlich eingetretenen Nachteil (den es nach seinem…
…zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Werde dieser Nachweis nicht angetreten, könne dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Die bloße Behauptung, dass außer an das Finanzamt keinerlei Zahlungen an andere Gläubiger geleistet worden seien, reiche als Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht aus…