…1 begünstigt besteuert worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitest zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen." Dem Gesetzestext ist nicht zu entnehmen, dass eine vorrangige Verrechnung des Eigenkapitalabfalles mit nicht begünstigten Gewinnanteilen aus Vorzeiträumen zu erfolgen hätte. Anders als im Rechtsmittelvorbringen…
…der Veranlagung nahm das Finanzamt eine Nachversteuerung der "nicht entnommenen Gewinne" im Ausmaß von € 93.408,54 mit dem Hälftesteuersatz (§ 11a Abs. 3 EStG 1988) vor. In der Bescheidbegründung führte die Behörde dazu aus: "Bei der Ermittlung des Eigenkapitalabfalles für 2006 sind sämtliche Entnahmen…
…dass der Berufungswerber bei der korrigierten Einkommensteuererklärung 2006 € 144.011,85 (in der ursprünglichen Abgabenerklärung € 94.446,28) bei der Kennzahl 795 eingetragen und damit sein Wahlrecht ausgeübt hat, die Nachversteuerung des Eigenkapitalabfalles nicht mit dem im Jahr 2006 entstandenen negativen Einkünften aus…
…Steuerbelastung zu entnehmen. Dass es sich bei der Nachversteuerung nicht bloß um eine Rückgängigmachung einer Tarifbegünstigung, sondern um eine Vorschrift der Einkünfteermittlung handelt, zeigt sich vor allem an § 11a Abs. 4, der für den Fall des Auftretens eines Eigenkapitalabfalls in einem Verlustjahr die Möglichkeit einräumt…
…zu ändern. Auch rückbezogene, nunmehr als "vorbehaltene Entnahmen" bezeichnete Vermögensveränderungen können zu einem Eigenkapitalabfall iSd. § 11a EStG führen (vgl. Sulz, UFSjournal 2009, 271). Wenn in der Berufung schließlich ausgeführt wird, eine allfällige Nachversteuerung sei bei der Rechtsnachfolgerin vorzunehmen, und deren Eigenkapitalentwicklung dargestellt wird, so erübrigt…
…entnehmen; dass es sich bei der Nachversteuerung nicht bloß um eine Rückgängigmachung einer Tarifbegünstigung, sondern um eine Vorschrift der Einkünfteermittlung handle, zeige sich vor allem an § 11a Abs. 4 EStG 1988, der für den Fall des Auftretens eines Eigenkapitalabfalls in einem Verlustjahr die Möglichkeit einräume…
…entnehmen; dass es sich bei der Nachversteuerung nicht bloß um eine Rückgängigmachung einer Tarifbegünstigung, sondern um eine Vorschrift der Einkünfteermittlung handle, zeige sich vor allem an § 11a Abs. 4 EStG 1988, der für den Fall des Auftretens eines Eigenkapitalabfalls in einem Verlustjahr die Möglichkeit einräume…
…Erfolgt kein Nachweis, ist die Nachversteuerung in jenem Wirtschaftsjahr vorzunehmen, für das kein Nachweis erbracht wird. (7) Der Anstieg des Eigenkapitals ist insoweit zu kürzen, als das Eigenkapital im Kalenderjahr 2003 außerhalb eines bei der Veranlagung 2004 zu erfassenden Wirtschaftsjahres sinkt. Dabei ist auf Entnahmen…
…leg.cit. begünstigt besteuert worden ist. Die Nachversteuerung ist zunächst für den begünstigten Betrag des zeitlich am weitest zurückliegenden Wirtschaftsjahres vorzunehmen. Gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG (in der hier anzuwendenden Fassung vor AbgÄG 2005) kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach §…
…Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat wurde vom steuerlichen Vertreter der Bw am 11.1.2013 zurückgezogen. Über die Berufung wurde erwogen: Im streitgegenständlichen Fall ist der Eigenkapitalabfall 2011 in Höhe von € 30.357,24 unstrittig. Strittig ist, ob dieser den Tatbestand einer Nachversteuerung nach …
…€ zu einer eigenkapitalabfallbedingten (letzten) Nachversteuerung in jenem Wirtschaftsjahr führten, das mit dem Umgründungsstichtag ende. In der dagegen erhobenen Berufung wurde zusammengefasst vorgebracht, dass das Einzelunternehmen im Jahr 2008 nicht mehr bestanden habe, sodass es bei diesem auch nicht mehr zu einem Eigenkapitalabfall habe kommen…
…Demnach sind bei einer Einbringung gemäß Art. III UmgrStG Entnahmen (einschließlich vorbehaltener Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG) und Einlagen im Rückwirkungszeitraum dem Einbringenden zuzurechnen und führen so zu einer Kürzung des (begünstigten) nicht entnommenen Gewinnes. Entnahmen im Rückwirkungszeitraum können zu einer eigenkapitalabfallbedingten Nachversteuerung in…
…Eigenkapitals im Jahr 2003 wäre darzustellen. Ist ein Eigenkapitalanstieg oder ein Eigenkapitalabfall (ein solcher wäre iSd § 11a Abs. 7 EStG 1988 im Berufungsfall zu berücksichtigen) erfolgt? 6. Die zitierte RZ 3860n der EStR 2000 bezieht sich auf die Verhältnisse betreffend Nachversteuerung, die anteilig übernommen werden.…
…Eigenkapitalabfall 2005 liege daher bei mehr als € 250.000,00. Das Finanzamt verwehrte den Hälftesteuersatz für den für 2005 begehrten Betrag von € € 28.219,60 und unterzog weiters den im Jahr 2004 begünstigt besteuerten Gewinnanteil von € 40.000,00 der Nachversteuerung…
…Der Eigenkapitalabfall 2005 liege daher bei mehr als € 120.000,00. Das Finanzamt verwehrte den Hälftesteuersatz für den für 2005 begehrten Betrag von € 20.000,00 und unterzog weiters den im Jahr 2004 begünstigt besteuerten Gewinnanteil von € 20.000,00 der Nachversteuerung…
…Die Nachversteuerung hat mit dem Steuersatz gemäß § 37 Abs. 1 des Jahres der Inanspruchnahme der Begünstigung zu erfolgen. Der Nachversteuerungsbetrag erhöht nicht den Gesamtbetrag der Einkünfte. Gemäß § 124b Z 154 EStG 1988 sind § 11a Abs. 1 und 2 letztmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr…
…noch könne diese Gutschrift aufgrund der zeitlichen Differenz als "Einlage 2005" qualifiziert werden. Der Eigenkapitalabfall 2005 liege jedenfalls bei mehr als € 250.000,00. Daher sei der Gewinnanteil 2005 iHv € 29.827,29 nicht begünstigt zu besteuern und der 2004 begünstigt besteuerte Betrag…
…2006 (€ 139,30). Die restlichen kopierten Kontoblätter sind für dieses Verfahren nicht relevant. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Nachversteuerung eines Eigenkapitalabfalles von € 3.900,77 mit dem (durchschnittlichen) Hälftesteuersatz. I) Der Sachverhalt ist durch folgende Umstände bestimmt: a) Die Bw…
…wiederholt, der nachträglichen Änderung der Einbringungsbilanz zuzustimmen. Da aufgrund der eingestellten baren Entnahme nach § 16 Abs. 5 Z 1 UmgrStG in Höhe von 46.174,72 Euro kein Eigenkapitalabfall bewirkt werde, sei nun keine Nachversteuerung gemäß § 11a EStG vorzunehmen. Die Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung nach …
…dass sich dieser Eigenkapitalabfall auf Ebene der KG bzw. des Mitunternehmers bereits am Einbringungsstichtag und nicht erst bei tatsächlicher cashmäßiger Entnahme zeigt. Demgegenüber führt die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a Abs 3 nur insofern zu einer Nachversteuerung und damit zu einer quasi…