…5 GebG auch bzw. gerade bei einem Wechsel auf Seiten des Kreditgebers ein Nachtrag im gebührenrechtlichen Sinne anzunehmen. Diese Nachtragsfiktion bedeutet nach den o.a. Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Bundesgesetzes BGBl 1984/127, dass bei gleich bleibender Laufzeit und gleich bleibender Kreditsumme keine neuerliche Gebührenpflicht…
…zuletzt zitierten Vorschrift "bei Umschuldungen von Darlehensverträgen" in § 33 TP 8 Abs. 5 lässt jedoch eine Auslegung, wonach die Nachtragsfiktion auch den Fall des Ersatzes eines umzuschuldenden Darlehensvertrages durch einen (insbesondere Einmal-)Kreditvertrag umfasst, nicht ausgeschlossen erscheinen, weil "sinngemäße Anwendung" nicht bedeutet, dass das in …
…zuletzt zitierten Vorschrift "bei Umschuldungen von Darlehensverträgen" in § 33 TP 8 Abs. 5 lässt jedoch eine Auslegung, wonach die Nachtragsfiktion auch den Fall des Ersatzes eines umzuschuldenden Darlehensvertrages durch einen (insbesondere Einmal-)Kreditvertrag umfasst, nicht ausgeschlossen erscheinen, weil "sinngemäße Anwendung" nicht bedeutet, dass das in …
…Berufungswerberin erbracht. Sind die Voraussetzungen des § 33 TP 19 Abs. 5 GebG erfüllt, so gilt der neue Kreditvertrag gebührenrechtlich als Nachtrag des ursprünglichen Kreditvertrages ("Nachtragsfiktion"), während ansonsten ein Nachtrag im Sinne des § 21 GebG Parteienidentität voraussetzt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rechtsgebühren…
…33 TP 19 Abs. 5 GebG fest, dass nicht alle Tatbestandsmerkmale, die in § 21 GebG für das Vorliegen eines Nachtrages gefordert seien, erfüllt sein müssten. Es handle sich dabei lediglich um eine Nachtragsfiktion (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, 6. Aufl., E 41 zu § 33 TP 19…
…Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft voraus (siehe Glega, ÖStZ 1984, 192). Dem Urkundenprinzip entsprechend muss der neue Kredit- bzw. Darlehensvertrag einen "Vermerk über die Umschuldung" enthalten. Es handelt sich hierbei um eine Bedingung für die Nachtragsfiktion, sodass auf andere Weise (i.S.d. § 17 Abs…
Aufgrund des geänderten Sachverhaltes sei eine Betriebsprüfung bei der Bw. durchgeführt worden. Aus der Tatsache allein, dass im Betriebsprüfungsbericht keine Prüfungshandlungen ersichtlich seien, könne nicht geschlossen werden, dass keine Prüfungshandlungen gesetzt worden seien. Im gegenständlichen Fall seien die Erkenntnisse aus Prüfungshandlungen eines anderen Prüfungsfalles ableitbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitner & Leitner Steuerberatung GmbH, 4040 Linz, Ottensheimerstraße 30, 32 und 36,vom 7. März 3005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 4. Mai 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 322.868/2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch Artus Steuerberatung GmbH & Co KG, 1010 Wien, Seilerstätte 22, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2008 betreffend Gesellschaftsteuer zu ErfNr.***/2003, StNr.*** entschieden: Der Berufung…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Mag. Bernadette Gromaczkiewicz und Mag. Anton Möslinger-Gehmayr als weitere Mitglieder des Senates…
"Wurde die Erlangung des Berufspilotenscheines praktisch verwertet und wenn ja in welcher Form?" Antwort: Eine praktische Verwertung erfolgte nur durch einen verstärkten persönlichen Einsatz für die Firma H. GmbH. d) Frage: "In der Berufungsschrift wird angeführt, es hätte im Jahre 2000 von der Firma eine…
Die Wirksamkeit dieser Vereinbarung ist abhängig - von der Zustimmung des Gläubigerausschusses im Konkurs der Firma THG - der konkursbehördlichen Bewilligung durch das LG und - vom Umstand, dass ein 20%iger Zwangsausgleich angenommen und bestätigt wird. d. (1) Umlaufbeschluss des Gläubigerausschusses im Konkurs der THG vom 14…
Unternehmen gehabt habe. Somit könne es sich auch ab 31.5.195 nicht um einen Konzern im Sinne des § 15 AktG gehandelt haben. Auszuführen sei noch, dass die verfahrensgegenständlichen Modelle im Zeitraum Februar/März angeschafft und am 18. März 1994 - also zu einem Zeitpunkt zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch die Mercuria Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Klagbaumgasse 8, vom 31. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Mag. Georg Hänsel, vom 13. Februar 2009 betreffend…