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UFSW RV/2008-W/08Bei der Bemessung der Erbschaftssteuer für einen Erwerb gemäß § 2 Abs.1 Z 3 ErbstG 1955 finden die Nachlasspassiva und der ausbezahlte Pflichtteilsbetrag keine Berücksichtigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…berücksichtigen gewesen wäre bzw. ob die von der Bw. als Erbschaftskäuferin übernommene Nachlasspassiva bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs in Abzug zu bringen gewesen wären. Dazu ist festzustellen: Ist die Erbschaft angefallen, dann kann der Erbe bis zur Einantwortung sein Recht entgeltlich veräussern. (Erbschaftskauf) In…

UFSW RV/3141-W/08Qualifizierte Erbausschlagung ist als Erbschaftskauf zu beurteilen, der Grunderwerbsteuer unterliegt das Entgelt (anteilige Passiva und Verfahrenskosten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2011

…vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall allein, ob durch die qualifizierte Erbsentschlagung seitens der Mutter und die Übernahme der diese anteilig treffenden Nachlasspassiva sowie Verfahrenskosten durch den Bw ein entgeltliches, der Grunderwerbsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt. Hiezu wird ausgeführt:…

UFSK RV/0218-K/051) Qualifizierte Erbsausschlagung als Rechtsgeschäft unter Lebenden 2) Bemessungsgrundlage für die GreSt bei bedingter Erbserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.04.2006

…den Nachlassaktiva enthalten waren noch Sparguthaben, eine Steuergutschrift sowie Bargeld im Gesamtwert von € 584,11, sodass sich die Nachlassaktiva auf insgesamt € 123.884,11 beliefen. Die Nachlasspassiva betrugen in Summe € 196.816,27, darunter die Kosten der Bestattung, Forderungen von Banken, Sparkassen…

UFSW RV/3054-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden:   Der Berufung…

UFSW RV/3053-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Hermann Fröschl, 1060 Wien, Mariahilferstraße 27/11, vom 24. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3. August 2011, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…

UFSW RV/3540-W/07Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P, vertreten durch C, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 12. September 2007, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs. 2 BAO abgeändert wie folgt…

UFSW RV/2746-W/02Feststellungsbescheide gegenüber einer nicht vorhandenen Verlassenschaft - abgeleitete Bescheide.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…

UFSG RV/0846-G/08überschuldete Verlassenschaft, Überlassung einer Liegenschaft an Zahlungs statt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2009

…weshalb ersucht wurde, den Nachlass der Verstorbenen dem Sozialhilfeverband an Zahlungsstatt zu überlassen. Laut Beschluss des BG R vom 11. April 2008 wurde sämtliche Nachlasspassiva mit Ausnahme der Forderung des Berufungswerbers beglichen. Der verbleibende Nachlass wurde schließlich dem Bw gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt…

UFSL RV/1262-L/02Bewertung von GmbH-Anteilen; Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…nachdem am 6. April 1998 verstorbenen Johann G. die Nachlassaktiva mit 11.987.726,60 S und die Nachlasspassiva mit 123.511,52 S festgestellt. Der reine Nachlass betrug daher 11.864.215,08 S. Weiters wurde dem Vermögensbekenntnis ein Erbteilungsübereinkommen vom 20. März 1999…

UFSL RV/1261-L/02Bewertung eines GmbH-Anteiles; Beweisanträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005

…nachdem am 6. April 1998 verstorbenen Johann G. die Nachlassaktiva mit 11.987.726,60 S und die Nachlasspassiva mit 123.511,52 S festgestellt. Der reine Nachlass betrug daher 11.864.215,08 S. Weiters wurde dem Vermögensbekenntnis ein Erbteilungsübereinkommen vom 20. März 1999…

UFSW RV/1832-W/08Endbesteuertes Kapitalvermögen, welches Gemäß § 154 AußStrG an Zahlung statt überlassen wurde, ist kein Erwerb von Todes wegen iSd ErbStG 1955
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2012

…als erblicher Tochter, die Nachlassaktiva bei der U. Pensionskonto Nr.uuu: € 1.494,12, Geschäftsanteil Nr. zzz: € 36,35 gegen die Bezahlung nachstehender Nachlasspassiva :Gerichtskommissionsgebühren: € 72,00, Begräbniskosten samt Nebenspesen € 3.170,86, gemäß § 154 AußStrG, an Zahlung statt überlassen. Für…

UFSW RV/3200-W/08Qualifizierte Erbsentschlagung unter Zusage, den Erbteilsanspruch später auszugleichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2012

…Liegenschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe BW über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSW RV/3196-W/08Erbübereinkommen hat keine Auswirkung auf Besteuerung des Erwerbes durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegenschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSW RV/3197-W/08Erbübereinkommen ohne Auswirkung auf Erwerb durch Erbanfall
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegeschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSW RV/3195-W/08Qualifizierte Ausschlagung der Erbschaft zugunsten einer Miterbin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2012

…Liegenschaft wird. ..... 2.) Das restliche Nachlassvermögen geht in das alleinige Eigentumsrecht der erbl. Witwe WITWE über und zwar einschließlich aller Nachlasspassiva. Diese verpflichtet sich daher sämtlich am Todestag ihres Gatten ERBLASSER bestehenden Verbindlichkeiten zur Alleinzahlung zu übernehmen und zwar einschließlich der Kosten des Abhandlungsverfahrens und…

UFSG RV/0013-G/10Erblasserin mit deutscher Staatsbürgerschaft und inländischem Wohnsitz - unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2012

…das nicht endbesteuert ist, auf. Die Nachlasspassiva belaufen sich auf insgesamt 14.744,79 €. Im Bescheid vom 4. Juni 2008 schrieb das Finanzamt Herrn H.F für diesen Erwerb von Todes wegen die Erbschaftssteuer in Höhe von 860,19 € vor. Als Bemessungsgrundlage berechnete…

UFSW RV/1846-W/07Kreditverbindlichkeiten, für welche der Erblasser als Bürge und Pfandgeber haftete, finden bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 20 Abs.1 ErbStG keine Berücksichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…gemäß dem Gutachten des BG Y. vom 15.3.2005 zu GZ. xyz , mit € 0,00 in Ansatz. Die als Nachlasspassiva aufgenommenen Kreditforderungen der G. zu Konto Nr. aaa, lautend auf E.., Rückstand per Todestag € 256.190,76 und zu Konto Nr: bbb…

UFSW RV/1845-W/07Kreditverbindlichkeiten, für welche der Erblasser als Bürge und Pfandgeber haftete, finden bei der Bemessung des steuerpflichtigen Erwerbs gemäß § 20 Abs.1 ErbStG keine Berücksichtigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2011

…BG Fünfhaus vom 15.3.2005 zu GZ. xyz , mit € 0,00 in Ansatz. Die als Nachlasspassiva aufgenommenen Kreditforderungen der Volksbank AG zu Konto Nraaa, lautend auf E.., Rückstand per Todestag € 256.190,76 und zu Konto Nr: bbb, lautend auf die F..…

UFSL RV/1019-L/08Bestattungskosten, die von den Nachlassaktiva gedeckt sind, stellen keine außergewöhnliche Belastung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2010

…An Nachlasspassiva sind darin angeführt: | Gerichtskommissionsgebühren | 183,00 € | Begräbnis: a) an Bestattung | 1.775,72 € | b) an Linz AG | 1.214,04 € | c) an Steinmetz für Kostenvoranschlag | 3.463,00 € | Summe Begräbniskosten…

UFSL RV/0572-L/06Keine Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung von Begräbnis- und Grabmalkosten, die im Nachlass gedeckt sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2008

…804,00 € und die Bestattungskosten der Linz AG in Höhe von 2.083,14 € enthalten. (Die Nachlasspassiva ergaben demgemäß nach Abzug der Steinmetz- und Bestattungskosten 4.427,95 €). Auf Grund dieses eidesstättigen Vermögensbekenntnisses wurde der Einkommensteuerbescheid 2004 vom 14.09.2005 gem…