…treffen würden. Diese Schuldzinsen würden nicht die Privatsphäre des Bw. betreffen. Aus der Sicht des Bw. seien diese Schuldzinsen nachlaufende Kosten, somit dauernde Lasten bis zum Jahr 2015. Wenn diese nicht außergewöhnliche Belastungen seien noch Sonderausgaben, dann seien sie negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
… 2 Abs. 1 Z 14 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KfzStG) 1992 in Anspruch genommen habe, wonach "Vor- und Nachläufe" unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit seien. Diese Voraussetzungen würden jedoch nach den Feststellungen der Betriebsprüfung nicht in allen Fällen vorliegen, da von der Beladestelle nicht - wie gefordert…
…Darlehensaufnahme für einen Ausgleich S 59.595,00 (1999) und S 165.972,00 (2000) zu bezahlen. Es handle sich um nachlaufende Kosten aus dieser Tätigkeit. Nachdem das FA den Bw. um Vorlage des Darlehensvertrages, einer Zinsenbestätigung sowie Angabe der Gründe für die Darlehensaufnahme ersuchte…
…tätig. Für die von ihr eingesetzten Zugmaschinen und Container-Chassis wurde in den Jahren 2003 bis 2008 die Steuerbefreiung gemäß § 2 Abs 1 Z 14 KfzStG 1992 für den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene geltend gemacht. I. Verfahren vor dem Finanzamt 1…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…Dezember 2007 beendet worden. Im Veranlagungszeitraum habe der Bw. nachlaufende Zahlungen iHv € 170.031,51 erhalten, in diesen Zahlungen sei bereits die nachlaufende Zahlung lt. Lohnsteuerbescheinigung iHv € 47.922,55 enthalten. Im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung werde nachträglich das Gehalt iHv € 170…
…Das ist Prinzip in der Finanzverwaltung, dass man grundsätzlich Nachvollziehbarkeit hat, ohne jeden Einzelfall nachvollziehen zu müssen. Wir haben das Personal eh nicht, dass wir jedem Beleg nachlaufen. Aber eine Möglichkeit muss es geben, dass man sagt, das sind die Namen. Das sind die Personen…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…Geruch nach Obstdestillat, ermittelter Alkoholgehalt: 44,5 %vol., Dichte: 0,940 g/cm³) um einen Obstbranntwein mit einem hohen Anteil an Vor- und Nachlaufkomponenten. Laut Untersuchungsbefund 4429/2002 der TUA vom 21. Oktober 2002 handle es sich bei der gegenständlichen Ware (farblose, klare Flüssigkeit mit…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…bei Vor- und Nachläufen (etwa Umkleiden des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende) wären nach der Verwaltungspraxis noch längere Abwesenheitszeiten zumutbar. Auch dies kann nicht im Sinn des Gesetzes sein. Ergänzend ist noch auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend eine Berufsausbildung eines Kindes…
…eine länger da war, das war nur eine in diesem Zeitraum 1996 bis 2002, dann hat diese vorbezahlt und die Zimmer günstiger bekommen, weil man ihr nicht immer nachlaufen musste. Bei den anderen war es so, wenn sie ein Geschäft gemacht haben, mussten sie bezahlen…