…unabdingbare Voraussetzung. In ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 24. November 2012 gibt die Bw. an, dass sie als Musiklehrerin an der Musikschule b nicht nur das Fach Klavier, sondern auch die Fächer Kammermusik, musikalische Früherziehung und Spielkreis (für Kinder von 4-8 Jahren), Korrepetition und Tanzkorrepetition unterrichte…
…wird. Vom Finanzamt wird nicht bestritten, dass es sich bei der gegenständlichen Querflöte um ein mit der beruflichen Tätigkeit der Bw. als Musiklehrerin für Querflöte in Zusammenhang stehendes Arbeitsmittel handelt und damit die Anschaffungskosten grundsätzlich als Werbungskosten anzusehen sind. Lt. vorgelegter Rechnung der WF vom…
…Nutzung. Vom Finanzamt wird nicht bestritten, dass es sich bei der gegenständlichen Piccoloflöte um ein mit der beruflichen Tätigkeit der Bw als Musiklehrerin für Flöteninstrumente in Zusammenhang stehendes Arbeitsmittel handelt und damit die Anschaffungskosten grundsätzlich als Werbungskosten anzusehen sind. Die Berücksichtigung als Werbungskosten ist vom…
…für Arbeitsmittel, € 31,40 für Fachliteratur, € 640,81 für Reisekosten und € 2,475,00 für Aus- beziehungsweise Fortbildungskosten bei ihren nichtselbständigen Einkünften als Musiklehrerin . Diese Posten erläuterte die Berufungswerberin in der Beilage. Als Arbeitsmittel wurden aufgezählt: Noten (€ 50,00, geschätzt), Büromaterial…
…Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend zu ihrem bisherigen Vorbringen an, dass die Chorleitung ein Teil ihrer täglichen Arbeit als Musiklehrerin sei, da der Lehrplan der AHS sowohl einstimmiges als auch mehrstimmiges regelmäßiges Singen im Klassenverband vorsehe…
…Werbungskosten. H) Mit Ergänzungsersuchen vom 7. November 2005 wurde die Bw. seitens des unabhängigen Finanzsenates ersucht, Kopien der Lehrpläne für die Streitjahre hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Musiklehrerin beizubringen. I) Mit Schreiben vom 25. November 2005 teilte die Bw. mit, dass sie beiliegend die gültigen Lehrstoffverteilungen…
…Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw), als Musiklehrerin an einer Musikschule nichtselbständig tätig und als angehende Musikproduzentin bzw. als /Musikschaffende in Vorbereitung auf diese selbständige Tätigkeit begriffen (2010 bezog sie Tantiemen aus früheren eigenen Werken iHv €…
…aufgehoben und die Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz zur Durchführung weiterer Ermittlungen (§ 115 Abs.1 BAO) zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine Musiklehrerin, unterrichtete im Streitjahr 2007 im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit der Stadtgemeinde Y. an vier verschiedenen Standorten der Musikschule im Bezirk Y.…
…2000, 99/13/0223). Dabei fällt zunächst auf, dass der Musiklehrer nicht - wie es für ein Werkvertragsverhältnis typisch wäre - die Erbringung eines bestimmten Erfolges, sondern - wie es für ein Dienstverhältnis typisch ist - die Erbringung zeitlich bestimmter Unterrichtseinheiten schuldet. Bezüglich der in der Legaldefinition des § 47…
…Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bw. erzielte im Berufungsjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Religions- und Musiklehrerin. Am 3. Jänner 2005 wurde eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 eingereicht…
…des § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 als Werbungskosten abgezogen werden können. Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zugrunde gelegt: Die Bw ist Musiklehrerin im Fach Gesang und war im berufungsgegenständlichen Jahr 2008 beim Musikschulverband NN sowie beim Land Oberösterreich angestellt. Die Bw unterrichtet Einzelpersonen…
…wird, lässt seiner Art nach für eine Musiklehrerin nicht nur auf eine berufliche Veranlassung erkennen. Lassen die Kursinhalte auf die Vermittlung allgemein vertretbarer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf eine kreative Persönlichkeitsentwicklung abzielen und die Notwendigkeit des Kursbesuches für die Berufsausübung einer Musiklehrerin nicht erkennbar erscheinen…
…gelten würden, die zur Gänze abzugsfähig seien. Die Bw benötige diese Instrumente für die Unterrichtsvorbereitung. Eine mögliche private Nutzung der Instrumente sei von untergeordneter Bedeutung, da sie als Musiklehrerin keinen Privatunterricht gebe. Das Cello, auf dem die Bw zu Hause übe bzw. musiziere, werde überhaupt…
…viel verschiedenes Material an jedem Tag benötige!..." Über die Berufung wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender Sachverhalt zu Grunde gelegt: Die Bw. ist Musiklehrerin an der Musikschule in X.. Ihr Wohnort ist in Kierling/Klosterneuburg. Die Bw. beantragt die Berücksichtigung von Aufwendungen eines sogenannten…
…gekonnt in englischer Sprache erzählt von Paul sowie das Tanztheater "Die Königin der Farben". Als krönenden Abschluss interpretierten die Schülerinnen mit ihrer Musiklehrerin n10 gekonnt die geheime Landeshymne "Oho l2". Die bemerkenswerten Darbietungen der Kids wurden mit viel Applaus bedacht. Um 16.00 Uhr informierte…
…ob meine Frau nun berufstätig ist. In ihrer Einvernahme vor Gericht am 12.10.2009 hat sie den Beruf "Musiklehrerin" angegeben. Nähere Informationen zum Ausmaß dieser Tätigkeit und zum Einkommen sind mir aber leider nicht zugänglich. Sachverhaltsdarstellung zum laufenden Scheidungsverfahren: Ich musste mich 2006 von…
…2973/80 zum Klavier eines Musikprofessors). In ihrer Vorhaltsbeantwortung vom 20. März 2010 erklärte die Bw. glaubhaft, sie benötige als Musiklehrerin zu Hause ein Klavier, um Musikstücke einzustudieren bzw. zu arrangieren. Die private Mitverwendung durch ihre Tochter sei mit einem Privatanteil von 50% zu schätzen…
…06.2004, 2001/15/0052) für eine Pianistin erkannt hat, so erfordert auch die Tätigkeit eines Musiklehrers "ein musikalisches Niveau, welches durch regelmäßige Arbeit am Instrument zu erreichen und zu halten ist." Dies "erfordert eben ein regelmäßiges und dauerhaft ausgeübtes Spielen des Instrumentes, um die…
…Jahr 2002 die Werbungskosten mit 1.883,03 € in Ansatz brachte. Begründend führte das Finanzamt aus, "....Musiknoten, CD´s stellen auch bei einem Musiklehrer typischerweise Aufwendungen der Lebensführung dar, die unter das Abzugsverbot des § 20 EStG fallen. Damit wird jedenfalls ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben…