…war gemäß § 82 Abs. 8 leg.cit. KFZ-Steuer nach einem Monat ab der Einbringung des jeweiligen PKW's nach Österreich vorzuschreiben. Zum Berufungsvorbringen ad "Monatsfrist" ist auszuführen, dass es Absicht des Gesetzgebers war, eine Frist festzusetzen, ab der KFZ-Steuerpflicht entsteht. - Der Beginn dieser…
…§ 79 Abs. 1 und 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz ausgeführt: "Aufgrund amtlicher Erhebungen wurde festgestellt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen seit 6.3.2003 in Österreich haben und das gegenständliche Fahrzeug seit Ende März 2005 benutzen. Die Normverbrauchsabgabe war daher für den Zeitraum…
…Inland... Als erstmalige Zulassung gilt auch ... die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Abgabenschuldner der Normverbrauchsabgabe ist gemäß § 4 Z 2 NoVAG in Fällen der erstmaligen Zulassung (§ 1…
…dass gemäß § 1 Z. 3 des geltenden Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG) die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland der Normverbrauchsabgabe unterliege, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht werde. Diese Bestimmung gelte ab 23…
…Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, seien nach § 82 Abs 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 sei nur während eines Monats…
…8 KFG 1967 zum Tragen. Ohne inländische Zulassung dürften diese Fahrzeuge nur während eines Monats (früher drei Tage) ab der Einbringung ins Inland verwendet werden. Nach der Fachliteratur sei diese Monatsfrist durch jegliches Wiedereinbringen des KFZ nicht unterbrechbar. Zu beachten sei auch, dass seit 14…
…verwendet haben. Gem. § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG ) sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen…
…Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden. (widerrechtliche Verwendung) Diese widerrechtliche Verwendung umfasst auch die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung im Inland außerhalb der Ein-Monatsfrist im Sinne des § 82 Abs. 8…
…Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden. (widerrechtliche Verwendung) Diese widerrechtliche Verwendung umfasst auch die Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung im Inland außerhalb der Ein-Monatsfrist im Sinne des § 82 Abs. 8…
…der VwGH konkludent, dass für das Entstehen der Steuerpflicht nicht bereits die Einbringung in das Bundesgebiet, sondern der ungenützte Ablauf der kraftfahrrechtlichen Einmonatsfrist entscheidend ist. 3. Kraftfahrgesetz (KFG): Die maßgeblichen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen lauten: Nach § 36 KFG dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82…
…€ 9.454,02 zuzüglich 10 % Verspätungszuschlag wegen unterbliebener Selbstberechnung vorgeschrieben. In der Begründung wird unter Verweis auf § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) ausgeführt, der Bw habe seinen Hauptwohnsitz seit 30. April 2003 im Inland in Adr. Auch Tochter und Lebensgefährtin seien im Inland aufhältig…
…695, idgF (NoVAG) entstandene Normverbrauchsabgabeschuld "07/2008", demnach für Juli 2008, zur Zahlung vorgeschrieben. Nach Zitierung der Bestimmungen des § 40 Abs. 1 lit. d des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG), BGBl.Nr. 267/1967 idgF und des § 1 Z. 3 und des § 7 Abs. 1 Z. 3…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt u.a. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im…
…erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland. Als erstmalige Zulassung gilt u.a. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz im…
…die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland der Normverbrauchsabgabe. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 82 Abs…
…Darlegung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen nach § 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz, § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz, § 1 Meldegesetz und Art 1 Abs. 7 UStG - ausgeführt: Nach dem Gesetz sei bei Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen auf den Hauptwohnsitz des Verwenders abzustellen. Bei mehreren Wohnsitzen sei der Mittelpunkt der…
…Als erstmalige Zulassung gilt u.a. die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Mit der Einführung des genannten Auffangtatbestandes (durch die Novelle BGBl I 1999/122) sollten auch…
…der Kreis der steuerbaren Tatbestände mittels Fiktion erweitert: als erstmalige Zulassung gilt auch "die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht." Durch diesen Auffangtatbestand wollte der Gesetzgeber alle Sachverhalte…
…da nach Meinung der Berufungswerberin die Kraftfahrzeuge nie über die im § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) normierte Frist von einem Monat hinausgehend in Österreich verbleiben bzw. in Österreich verwendet werden. Die Kraftfahrzeuge werden nach den Angaben der Berufungswerberin sowohl im nationalen slowakischen als auch im…
…anzusehen, da von hier hauptsächlich über die Fahrzeuge verfügt wird. Daraus folgt, dass die Fahrzeuge nach dem KFG in Österreich zulassungspflichtig sind. Die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG ist durch einen oder mehrere Austritte und einen oder mehrere Wiedereintritte in das Bundesgebiet nicht verlängerbar…