…ohne Zulassung zulässig ist, ist hinsichtlich ihrer Rückwirkungsanordnung vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 02.12.2014, G72/2014, als verfassungswidrig aufgehoben worden. Damit ist im Beschwerdefall die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG im Sinne des vorzitierten Erkenntnisses des VwGH zu verstehen. Gemäß § 1 Abs…
…wenn das gegenständliche Fahrzeug regelmäßig, zumindest einmal monatlich aus dem Inland ausgebracht wurde. Nach dieser Rechtsprechung ist die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 keine reine Anmeldefrist sondern wird diese durch die genannten Ausbringungen unterbrochen und würde bei jeder Einbringung wieder neu zu laufen…
…wenn das gegenständliche Fahrzeug regelmäßig, zumindest einmal monatlich aus dem Inland ausgebracht wurde. Nach dieser Rechtsprechung ist die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 keine reine Anmeldefrist sondern wird diese durch die genannten Ausbringungen unterbrochen und würde bei jeder Einbringung wieder neu zu laufen…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der Beachtung der Monatsfrist des § 82 Abs.8 KFG 1967 und die Anwendung des § 1 Abs.1 Z 3 KfzStG 1992 bei Nichtbeachten der oa. Monatsfrist. Rechtsfragen von grundsätzlicher…
…wenn das gegenständliche Fahrzeug regelmäßig, zumindest einmal monatlich aus dem Inland ausgebracht wurde. Nach dieser Rechtsprechung ist die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 keine reine Anmeldefrist sondern wird diese durch die genannten Ausbringungen unterbrochen und würde bei jeder Einbringung wieder neu zu laufen…
…Einbringung gemäß § 79 KFG entspreche, sodass die Monatsfrist bis zur erforderlichen inländischen Zulassung mit jeder Verbringung des Fahrzeugs ins Ausland oder in das übrige Gemeinschaftsgebiet neu zu laufen beginne. Diese Rechtsprechung bekräftigte der Verwaltungsgerichtshof mit seinem Erkenntnis VwGH vom 25.4.2016, 2015/16/0031…
…werden. Die Verwendung solcher Fahrzeuge nach Ablauf der Monatsfrist ist widerrechtlich, weshalb die KFZ-Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992) sowie die NoVA-Pflicht (§ 1 Z 3 Normverbrauchsabgabegesetz 1991) entstehen. Laut VwGH vom 21.11.2013, 2011/16/0221, wird die Monatsfrist des …
…Jahren bekannt und es sei die Einjahresregel des § 79 KFG 1967 anzuwenden. In den rechtlichen Ausführungen wird zunächst die Standortvermutung nach dem KFG 1967 und deren Widerlegbarkeit angeführt. Die Monatsfrist des § 82 Abs 8 KFG 1967, innerhalb der ein nach Österreich eingebrachtes Fahrzeug zuzulassen wäre…
…dass das Fahrzeug nach der Art und Weise seiner Verwendung einem anderen Staat zuzuordnen ist. Würde man die Dreitages- bzw. die Monatsfrist als unterbrechbare Frist auslegen, würde man dem Gesetzgeber unterstellen, dass er zunächst strenge Maßstäbe für den Nachweis eines Standortes eines Fahrzeuges im Ausland…
…Deutschland sei immer Österreich. Ein Gegenbeweis zur gesetzlichen Standortvermutung sei insgesamt nicht erbracht worden. Bei der vorgelegten Information der WKÖ handle es sich um die Darstellung einer rechtlich unrichtigen Vorgangsweise ("mögliche Unterbrechung der Monatsfrist"), die nicht mehr auf der dortigen homepage aufscheine. Da der Bf…
…ist hinsichtlich ihrer Rückwirkungsanordnung vom Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 2.12.2014, G 72/2014, als verfassungswidrig aufgehoben worden. Damit ist im Beschwerdefall die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG im Sinne des vorzitierten Erkenntnisses des VwGH zu verstehen. Strittig ist betreffend der Monate 9…
…KFG 1967 widerlegten, und erließ – unter Zugrundelegung der unrichtigen Rechtsauffassung, dass auch für Zeiträume bis einschließlich 23. April 2014 eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 nicht unterbreche (siehe die zur Kraftfahrzeugsteuer ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 6. Februar 2018…
…war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Abgabenschuldner im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn…
…die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG unterbrochen, rechtsirrig und könne aus den angeführten UFS-Entscheidungen nicht abgeleitet werden. Bei vorübergehenden Grenzübertritten liege keine Fristunterbrechung vor und sei somit der Tatbestand nach § 1 Z 3 NoVAG erfüllt. Nach Darstellung der bezughabenden gesetzlichen Bestimmungen im Kraftfahrgesetz…
…und von Vertriebs-Mitarbeitern gefahren, deren Hauptwohnsitz in Österreich liege. Es erfolge mehrmals monatlich ein Grenzübertritt nach Deutschland, worauf bereits in der Außenprüfung hingewiesen worden sei. Damit werde die Monatsfrist nach § 82 Abs. 8 KFG niemals überschritten bzw. sei mehrmalig unterbrochen worden, wodurch - auch zufolge…
…widerlegten, und erließ – unter Zugrundelegung der unrichtigen Rechtsauffassung, dass auch für Zeiträume bis einschließlich 23. April 2014 eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 nicht unterbreche (siehe zB die zur Kraftfahrzeugsteuer ergangene Beschwerdevorentscheidung des Finanzamts vom 6. Februar…
…gemäß § 271 BAO zunächst ausgesetzt. Nachdem der VwGH am 25.4.2016, Ro 2015/16/0031, entschieden hatte, dass die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 mit jedem Ausbringen unterbrochen wird und mit jeder Einbringung wieder neu zu laufen beginnt, wurde der Bf aufgefordert…
…der Fahrzeuge nicht in Abrede gestellt. Die Ansicht der Bf, durch die Grenzübertritte nach Deutschland werde die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz/KFG unterbrochen, sei rechtsirrig und könne aus den von der Bf angeführten UFS-Entscheidungen nicht abgeleitet werden. Bei vorübergehenden Grenzübertritten liege keine…
…rechtswidrig, weil selbst bei der Annahme der dauernden Standorte in Österreich die in § 82 Abs. 8 KFG vorgesehene Monatsfrist mit keinem der beiden Fahrzeuge jemals überschritten worden sei. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 11.1.2018 lud das Finanzamt den Bf. ein, geeignete Nachweise vorzulegen…
…Verwendung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonates, in dem die Verwendung endet. Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG über die Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur verwendet werden, wenn sie…