…Durch die durch § 102 Abs. 3 EStG bedingte Hinzurechnung von € 8.000,00 wurden die Mieteinkünfte für 2007 mit € 11.576,00 ermittelt, weshalb die Besteuerungsgrenze von € 10.000,00 im Jahr 2007 diesfalls mit den dementsprechenden o.a. steuerlichen Wirkungen überschritten…
…Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zurechnung von Mieteinkünften an den Berufungswerber (Bw.) sowie die Schätzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Bw. verkaufte in den Jahren 1997 und 1998 a) sein Einfamilienhaus in S und …
…Steuerberechnung für das Jahr 2004. Infolge Verkaufs ihres Hälfteanteiles und des vorangegangenen Schadens vom 4. Dezember 2003 sowie der behördlichen Schließung des Betriebes der Mieterin lukriere die Beschuldigte bereits seit dem Jahr 2003 keine Mieteinkünfte mehr. Dazu wurde auf entsprechende Beilagen (Steuererklärung 2004, Grundbuchsauszug usw.)…
…B. lt. Niederschrift 108.435,56 S = 9,61 % = in Abschlag zu bringender Kostenanteil) ergibt, von den bisher ermittelten Umsatzsteuerbeträgen für die nicht erklärten (Miet-)Einkünfte abzieht. Was die subjektive Tatseite bzw. einen entsprechenden Tatverdacht gegen den Bf. zu den angeführten Teilfakten (Pkt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn GK, vertreten durch Fa. C-KG, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…mit der Ehegattin des Bw.. Weiters hätte es für die Abtretung der Einkunftsquelle in Form eines Fruchtgenussrechtes eines Notariatsaktes bedurft. Auch hätten die anteiligen Mieteinkünfte auf ein Konto der Ehegattin fließen müssen. Das Finanzamt führte weiters seinen rechtlichen Standpunkt aus, dass von Gesetzes wegen eine…
…= € 1.904,97 abzüglich 1/10 von € 4.011,51) 2004: € 8.902,95 (= € 9.304,10 abzüglich 1/10 von € 4.011,51) Die durchschnittlichen Mieteinkünfte würden daher jährlich € 7.054 bzw. monatlich € 588 betragen…
Während die Bw. in ihrer Berufung (vom 16.06.1998) gegen den Sicherstellungsauftrag noch im Zusammenhang mit der Zurechnung von Vermögen ihres Sohnes angegeben hatte, das Depot 01 (in Höhe von ca. 500.000,00) gehöre ihrem Sohn (Dauerakt, Bl 57 f.), gab sie in…
…spricht aber noch nicht gegen das ursprüngliche Bestreben, auch daraus Mieteinkünfte beziehen zu wollen und kann daher nicht als Grund für die Nichtgewährung der begehrten Abzugsposten herangezogen werden. Die auf die gesamte Wohneinheit gerichtete Vermietungsabsicht wurde zudem durch Vorlage der von der vermittelnden Immobiliengesellschaft ausgestellten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P.H., Adr., vertreten durch Dr. Erich Jezek, 1090 Wien, Porzellangasse 2/II/4/41, vom 31. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 5. Oktober…
…je 369,55 + 10 %MwSt 36,95 an Miete bezahlt. Die von Ihnen berechneten Mieteinkünfte für das Jahr 2002 in der Höhe von Euro 4280,- sind unrichtig und lassen sich nicht nachvollziehen. Dem Zinsentgang der Frau F durch den mir gegebenen zinsenlosen Kredit steht durch…
Der Bw. gibt zudem selbst an, die Vorverlegung des Zeitpunktes der Fremdmitteltilgung erschien ..... gegenüber der Behörde opportun, um noch deutlicher das Vorliegen einer Einkunftsquelle auszudrücken." (Berufung, S. 6, erster Absatz). Damit wird nach ha. Ansicht gleichsam zugestanden, dass mit der Vorverlegung des Rückzahlungszeitpunktes von der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des TH und Mitbes., W, vertreten durch Stb, vom 2. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. Juni 2002 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse1, vertreten durch die Steuerberatungskanzlei Mag. Erich Halbartschlager Steuerberatung GmbH in 4400 Steyr, Stelzhamerstraße 1a, vom 11. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 11. Juli 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer…
…einer Berufung gemäß § 85 Abs. 2 BAO entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige erklärte bis einschließlich 2007 Mieteinkünfte aus der Vermietung des in seinem zivilrechtlichen Alleineigentum stehenden Einfamilienhauses samt Garage in F, G-Straße. Mit Schreiben vom…
…Im Jahr 2002 erklärte der Bw. aus der Vermietung dieser Liegenschaften insgesamt einen Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen iHv € -58.596,27. Bei der Ermittlung der Mieteinkünfte für das Objekt G (€ -9.605,38) wurde vom Bw. die Absetzung für Abnutzung (AfA…
Für das Vorsteuerabzugsrecht des einzelnen Miteigentümers ist es bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Bedeutung, ob die Errichtergemeinschaft die Versteuerung ihrer Leistungen dem Gesetz entsprechend vorgenommen hat. Was den Vorsteuerabzug für den unrichtigen (weil zu niedrigen) Steuersatz von 10% für die weiterverrechneten Anschlussgebühren betrifft, so…
Mit Schreiben vom 11. Jänner 2008 wurde wie folgt geantwortet: Die Berechnung der Anspruchszinsen beruhe auf geänderten Einkommensteuerbescheiden, die durch die nachträgliche Beurteilung der Liebhaberei entstanden seien. In der Berufung zu den Einkommensteuerbescheiden sei bereits erläutert worden, dass es sich dabei um Auswirkungen des Jahrhunderthochwassers…
…Dezember 2012 wurde der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 teilweise Folge gegeben. Unter Berücksichtigung der Mieteinkünfte aus S wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit 11.310 € angesetzt. Darüber hinaus wurden die Lebenshaltungskosten jedoch als nicht nachgewiesen erachtet. Hinsichtlich der Umsatzsteuer 2010 wurde die Bemessungsgrundlage…