…Bürger als Vertreter des Finanzamtes Spittal vor, der Bürgermeister habe bei den streitgegenständlichen Vereinbarungen betreffend die Zahlungen der Gemeinde eine Mentalreservation gehabt. Die stille Gesellschaft habe spätestens im Jahre 2002 aufgehört zu bestehen. Im Jahre der Betriebsaufgabe wäre auf Grund des Wissensstandes des Jahres 2002…
…und Steuerberatungsgesellschaft, 4021 Linz, vom 28. September 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 9. September 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: [Grafik] …
…Linz, vom 25. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 3. März 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betragen: [Grafik] Entscheidungsgründe Die X-Bank…
…haben: dies wäre weder aus dem Gesetz begründbar noch logisch nachvollziehbar, würde dies doch die Beseitigung der öffentlich rechtlichen Verpflichtung zur Rückzahlung des ZKBG durch eine Art "Mentalreservation" des den Zuschuss beziehenden Elternteiles bewirken. Was schließlich die ebenfalls im Schreiben der KM an das Finanzamt…
…| Devisenspesen, Kontoeröffnung | 4.819,39 | 11.187,87 | Gesamtfinanzierungsbetrag | | 183.308,91 Im Zuge des Wohnungskaufs habe die MEG Vorsteuern in Höhe von € 26.936,00 geltend gemacht. Ausgangsbasis für die Liebhabereibeurteilung sei der angenommene Fall, dass aus…
…nach existent ist, deren Höhe entweder konkret feststeht oder zumindest verlässlich schätzbar ist. Fehlende Fälligkeit sowie Ungewissheit über die Person des konkreten Gläubigers beeinträchtigen den Ausweis als Verbindlichkeit nicht. Die Unterscheidung zwischen Rückstellung und Verbindlichkeit ist neben dem pauschalen Abzinsungserfordernis gemäß § 9 Abs. 5 EStG…
…nach existent ist, deren Höhe entweder konkret feststeht oder zumindest verlässlich schätzbar ist. Fehlende Fälligkeit sowie Ungewissheit über die Person des konkreten Gläubigers beeinträchtigen den Ausweis als Verbindlichkeit nicht. Die Unterscheidung zwischen Rückstellung und Verbindlichkeit ist neben dem pauschalen Abzinsungserfordernis gemäß § 9 Abs. 5 EStG…
…nach existent ist, deren Höhe entweder konkret feststeht oder zumindest verlässlich schätzbar ist. Fehlende Fälligkeit sowie Ungewissheit über die Person des konkreten Gläubigers beeinträchtigen den Ausweis als Verbindlichkeit nicht. Die Unterscheidung zwischen Rückstellung und Verbindlichkeit ist neben dem pauschalen Abzinsungserfordernis gemäß § 9 Abs. 5 EStG…
…inA, vertreten durch Dr. Walter Kossarz, 3500 Krems, Roseggerstraße 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. August 2007, ErfNr. xxx - Team 13, StNr. yyy betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. Februar 2006, ErfNr. xxx/2001 betreffend Rechtsgebühr nach der am 2. November 2010 in 1030 Wien…
…in dem auf Basis des Effektivzinssatzes (gegenständlich 3,804 % p.a.) jener in der Zukunft gelegene vertraglich zugesicherte Auszahlungsbetrag auf den jeweiligen Bilanzstichtag abgezinst wird. | Barwert (x=1) = | 1.298,69 x (1/1,03804 6 ) = | 1.038,06 | Barwert…
…7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe AF ist die Mutter des Bw. Sie hat am 23.2.1988 ein Grundstück verkauft und einen Erlös in Höhe von 4.601…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31.12.2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Linie die Interessen der Privatstiftung_A, und des Berufungswerbers als Begünstigten und Geldgeber der Stiftung. Der Verlust der Einkünfte aus selbständiger Arbeit stellte für den Abgabepflichtigen hingegen erst die mögliche weitere Folge des Scheiterns der wirtschaftlichen Aktivitäten der Aktiengesellschaft dar. Nach Aktenlage wäre ein solches…
…Hofmeister in Egger/Krejci, aaO, 345). Die Kautionszahlungen können bei entsprechender Vertragsgestaltung die Höhe des kalkulierten Restwertes erreichen. Die vom Leasingnehmer aufgewendeten Zahlungen können dann gleich hoch sein wie die Leasingraten eines Vollamortisationsvertrages. Am Ende der Grundmietzeit hat der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit…
…Liebhabereiverordnung 1993 idgF (L-VO II) umsatz- und ertragsteuerlich außer Betracht bleibt. (Die auf Grund der Rechnungslegung an Mieter mit USt- Ausweis in den Umsatzsteuerbescheiden festgesetzte Steuer ist nicht strittig.) In dem den angefochtenen Bescheiden zu Grunde gelegten Bericht des Außenprüfers vom 15. Jänner 2007…
…1993 idgF (L-VO) umsatz- und ertragsteuerlich außer Betracht bleibt. Dem Bericht vom 5. Jänner 2007 über die wegen des Verdachtes auf Vorliegen von steuerlicher Liebhaberei veranstaltete Außenprüfung (AB- Nr. 127018/06) betreffend das Jahr 2005 (und Anschluss- USO für 1-9/2006) sind folgende…
…vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 30. April 1992 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer beträgt 42.876,97 € (590.000,00…
…die Geldgeberfunktion im Vordergrund stehen dürfte." (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Das Partizipationskapital ist eine Form der Eigenkapitalbildung, die in den jeweiligen bereits vorhandenen zivil- und handelsrechtlichen Ausgestaltungsvarianten ergehen kann. (Schartel, Die Börsenumsatzsteuer, 103). Aufgrund seiner Variationsbreite wird in der Praxis das geeignetste Instrument das des…