…mit S 69.485 festgesetzt. Bemessungsgrundlage bildeten neben dem Grundstückspreis die Baukosten laut Endabrechnung der Firma Musterhaus GesmbH in Höhe von S 1.582.073,20. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde die Mehrvorschreibung an Grunderwerbsteuer als ungerechtfertigt erachtet. Der im Reservierungsvertrag ausgewiesene Gesamtkaufpreis…
…772,85 €. Streitgegenstand sind also insgesamt Mehrvorschreibungen von 1,023.712,66 €. In ihren Berufungen bestritt die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter die seitens der Betriebsprüfung für ihre Schätzungsbefugnis herangezogenen Gründe der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Vorliegens von Erlösverkürzungen, insbesondere durch eine…
…das sind 38.083,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 468,23 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.299,37 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…und Hauserrichtungskosten beträgt anteilig 1.264.501,00 S. Bisher waren vorgeschrieben 472,01 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.744,27 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen…
…die Grunderwerbsteuer mit 4.780,35 Euro fest. Bisher waren vorgeschrieben 945,18 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 3.835,17 Euro. Die nunmehrige strittige Bemessungsgrundlage, zusammengesetzt aus Grunderwerbspreis und Hauserrichtungskosten, beträgt 1.879.406,00 S. Mit Berufung vom 29…
…das sind 38.083,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 468,23 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.299,37 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…und Hauserrichtungskosten beträgt anteilig 1.264.501,00 S. Bisher waren vorgeschrieben 472,01 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.744,27 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen…
…das sind 37.857,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 472,59 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.278,59 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…das sind 37.857,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 472,59 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.278,59 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…beträgt 2.147.376,00 S, das sind 75.158,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 939,66 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 4.522,28 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder…
…berichtigt, als die Mehrvorschreibung an Körperschaftssteuer 1990 und Gewerbesteuer für 1990 als weitere Schuld abgezogen wurde. Die von der Bw. ins Treffen geführte Nichtanerkennung des Investitionsfreibetrages hatte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wertermittlung. Ob die Mehrvorschreibung der Körperschafts- und Gewerbesteuer 1990 zu Recht erfolgte, stellt…
… Gegenüber den Festsetzungen lt. Bescheid vom 18.7.2001 errechnet sich die Mehrvorschreibung wie folgt: | in S | | | | | | | DB bisher | DB nunmehr | mehr | | DZ bisher | DZ nunmehr | mehr | 134.550…
…772,85 €. Streitgegenstand sind also insgesamt Mehrvorschreibungen von 1,023.712,66 €. In ihren Berufungen bestritt die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter die seitens der Betriebsprüfung für ihre Schätzungsbefugnis herangezogenen Gründe der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Vorliegens von Erlösverkürzungen, insbesondere durch eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X.Y.,W, vom 10. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 26. Februar 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin…
Dabei gilt es zu bedenken, dass die Bw unter Erlöse Drittländer sowohl die Erlöse aus Ausfuhr als auch die Erlöse durch Direktlieferungen aus dem Lager Tripolis erfasst hat. Allein die Exporte laut Zollverwaltung übersteigen schon die erklärten Erlöse, obwohl darin die festgestellten Erlöse aus Direktverkäufen…
Zu den Änderungen im "neuen" Vertriebssystem ist anzumerken, dass die von der Bw. im Verwaltungsverfahren geschilderte "Umstellung" nur einseitig auf Seiten der Bezirkshandlung stattgefunden hat. An der tatsächlichen Durchführung der Partys und am Liefervorgang bzw. an der körperlichen Warenbewegung hat sich in der Praxis de…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1993 bis 1995, Körperschaftsteuer für die Jahre 1992 bis 1994 sowie Gewerbesteuer für die Jahre…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder Siegfried Köhldorfer und Dr. Walter Summersberger über die Beschwerde der Bf. vom 29. Oktober 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 3. Oktober 2007, Zl. 111, betreffend die…
Zur Feststellung des Prüfers, dass die behaupteten Subunternehmen nicht für den Bw tätig wurden, bringt der Bw vor, im Prüfungsbericht werde die "Theorie" aufgestellt, die Leistungen seien von nicht angemeldeten Dienstnehmern ausgeführt worden. Er habe tatsächlich keine nicht angemeldeten Dienstnehmer beschäftigt. Er habe hauptsächlich für…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch X., vom 16. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y. vom 25. Juni 2002 betreffend Verspätungszuschlag entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Verspätungszuschlag im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember…