…März 2003 mit der Begründung ab, dass die gegenständliche Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 9/2002 als Massegutschrift mit den offenen Masseforderungen an Lohnabgaben für April und Mai 2002 verrechnet worden wäre. Darüber hinaus würden derzeit noch weitere offene Masseforderungen in Höhe von € 3.893…
…dass die Umsatzsteuergutschrift gegen Masseforderungen aufgerechnet worden sei. Nach der Aktenlage wurde die Aufrechnung der Massegutschrift mit offenen Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer für das dritte und vierte Quartal 2007 vorgenommen (K 7-9/2007: 437 €; K 10-12/2007: 78,60 €). In der dagegen…
…vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs 2 KO zu befriedigen sind, nicht mit erstrangigen Massegutschriften aufrechenbar, da sie zwar zweifellos Masseforderungen darstellen und auch nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstanden sind, jedoch nicht aus zur Verwaltung und Verwertung der Masse gebotenen Rechtshandlungen…
…4.5.1999 hat das Finanzamt diesen Betrag aliquotiert, den auf die Monate ab Konkurseröffnung entfallenden Teil der Gutschrift (8/12 = 4.659 S) als Massegutschrift behandelt und auf das Konto des vom Konkursgericht bestellten Treuhänders überwiesen. Die restlichen 4/12 dieser Gutschrift (2…
…Ihre Berufung hinsichtlich der Aliquotierung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2005 wird abgewiesen. 2. Von einer Verrechnung der Massegutschrift auf offene Quotenzahlungen wird abgesehen; das Guthaben von € 1.000,50 auf das Konto [...] überwiesen." In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Es…
…die Berichtigung erst im Voranmeldungszeitraum 5/02 vorzunehmen gewesen wäre. Die sich aus der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung 5/02 nach durchführung der Verrechnung ergebende Massegutschrift wurde vom Finanzamt nach Abzug der nicht entrichteten Körperschaftsteuervorauszahlung für 1-3/03 an den Masseverwalter zurückgezahlt (14.622,70€ ). …
…anfallen, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs 2 KO zu befriedigen sind, nicht mit erstrangigen Massegutschriften aufrechenbar, da sie zwar zweifellos Masseforderungen darstellen und auch nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstanden sind, jedoch nicht aus zur Verwaltung und Verwertung der Masse gebotenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Fetz als Masseverwalter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck-Leoben-Mürzzuschlag betreffend Rückzahlung eines Abgabenguthabens vom 4. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…