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UFSW RV/0567-W/03Rückzahlung von Massegutschriften im Falle aushaftender, aber strittiger Masseforderungen sowie Vorliegens einer Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2004

…März 2003 mit der Begründung ab, dass die gegenständliche Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 9/2002 als Massegutschrift mit den offenen Masseforderungen an Lohnabgaben für April und Mai 2002 verrechnet worden wäre. Darüber hinaus würden derzeit noch weitere offene Masseforderungen in Höhe von € 3.893…

UFSI RV/0045-I/09Aufrechnung bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2009

…dass die Umsatzsteuergutschrift gegen Masseforderungen aufgerechnet worden sei. Nach der Aktenlage wurde die Aufrechnung der Massegutschrift mit offenen Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer für das dritte und vierte Quartal 2007 vorgenommen (K 7-9/2007: 437 €; K 10-12/2007: 78,60 €). In der dagegen…

UFSW RV/0488-W/04Rückzahlung von Gutschriften bei Masseunzulänglichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2004

…vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs 2 KO zu befriedigen sind, nicht mit erstrangigen Massegutschriften aufrechenbar, da sie zwar zweifellos Masseforderungen darstellen und auch nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstanden sind, jedoch nicht aus zur Verwaltung und Verwertung der Masse gebotenen Rechtshandlungen…

UFSI RV/0007-I/10Aufrechnung während eines Abschöpfungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2011

…4.5.1999 hat das Finanzamt diesen Betrag aliquotiert, den auf die Monate ab Konkurseröffnung entfallenden Teil der Gutschrift (8/12 = 4.659 S) als Massegutschrift behandelt und auf das Konto des vom Konkursgericht bestellten Treuhänders überwiesen. Die restlichen 4/12 dieser Gutschrift (2…

UFSF RV/0077-F/07Steuergutschrift nach Aufhebung eines Schuldenregulierungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…Ihre Berufung hinsichtlich der Aliquotierung der Gutschrift aus der Einkommensteuerveranlagung 2005 wird abgewiesen. 2. Von einer Verrechnung der Massegutschrift auf offene Quotenzahlungen wird abgesehen; das Guthaben von € 1.000,50 auf das Konto [...] überwiesen." In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Es…

UFSW RV/0233-W/04Verrechnung von Umsatzsteuerberichtigungen im Konkursverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2005

…die Berichtigung erst im Voranmeldungszeitraum 5/02 vorzunehmen gewesen wäre. Die sich aus der Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung 5/02 nach durchführung der Verrechnung ergebende Massegutschrift wurde vom Finanzamt nach Abzug der nicht entrichteten Körperschaftsteuervorauszahlung für 1-3/03 an den Masseverwalter zurückgezahlt (14.622,70€ ). …

UFSS RV/0424-S/07Verrechnung, Guthaben, Rückzahlung, Masseforderung, Masseunzulänglichkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2008

…anfallen, vorrangig und unabhängig von der Reihenfolge des § 47 Abs 2 KO zu befriedigen sind, nicht mit erstrangigen Massegutschriften aufrechenbar, da sie zwar zweifellos Masseforderungen darstellen und auch nach dem Eintritt der Masseinsuffizienz entstanden sind, jedoch nicht aus zur Verwaltung und Verwertung der Masse gebotenen…

UFSG RV/0174-G/04Der Masseverwalter begehrt die Rückzahlung aus der Veranlagung für Zeiträume vor Konkurseröffnung entstandener Gutschriften der Gemeinschuldnerin, wobei am Abgabenkonto kein Guthaben ausgewiesen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Helmut Fetz als Masseverwalter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck-Leoben-Mürzzuschlag betreffend Rückzahlung eines Abgabenguthabens vom 4. März 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…