…97/14/0068). Diese Umstände treffen auch bei einem Vergleich zweier Universitäten im Inland zu; Maßstab ist die Vergleichbarkeit der inländischen Studienordnungen. Vergleichbar sind aus- und inländische Studienordnungen dann, wenn diese weitgehend die gleichen Kernfächer aufweisen und liegt diesfalls eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit i.S. des …
…mit einer inländischen sei aber neben den gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten auch die Ertragssteuerpflicht der ausländischen Gesellschaft. Ebenso finde sich in der Richtlinie des Rates vom 23.7.1990, Nr. 90/435/EWG (Mutter/Tochter-RL) ein Anhaltspunkt dafür, dass in Zusammenhang mit der Vergleichbarkeit von Gesellschaften…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MWSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MwSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…auf den Aspekt der Vergleichbarkeit mit der Mehrwertsteuer vom EuGH geprüft. Die in der Vorabentscheidung zur Kammerumlage zu Art. 33 angeregte Prüfung der Funktionsbeeinträchtigung des Mehrwertsteuersystems würde durch Miteinbeziehung der außerhalb des MWSt-Systems stehenden Steuern wesentlich über den bisherigen Maßstab nach der Rspr des…
…für in der Vergangenheit geleistete Dienste" beinhalte und der Überbrückungshilfe diene, auf Grund ihrer Vergleichbarkeit mit einer Abfertigung auch so besteuert werden wie eine inländische Abfertigung (alt). - Gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 dürfe der Teil der berufungsgegenständlichen Kapitalleistung, der auf…
…des an der Universität Gebotenen handelt. Anders kann jedoch ein mehrsemestriger Universitätslehrgang gesehen werden, der mit einem akademischen Grad abschließt. Dieser kann gesondert für die Beurteilung der Vergleichbarkeit herangezogen werden. Es ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen. Dies bedeutet, dass der von der privaten Schule…
…weiten Substanzgewinnbefreiung war nach den Gesetzesmaterialien das Abzielen auf eine einfache Handhabung der Spekulationsgewinnbesteuerung gewesen (vgl. Regierungsvorlage zu BGBl. I Nr.41/1998, Erläuterungen zu § 42 InvFG). Mit BGBl I Nr.106/1999 sollte bei privat gehaltenen, inländischen Investmentfonds erstmals eine Substanzgewinnbesteuerung eingeführt werden. Durch …
…Auslegung einem inländischen Investmentfonds vergleichbar sind (Jakom/Marschner EStG § 27 Tz 110; BFH 25.2.2004, I R 42/02; SWI 2004, 501). Ist dies bei einer Beteiligung als (echter stiller oder "normaler") Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft nicht der Fall, so liegt Vergleichbarkeit noch viel…
…dass bei der Frage der Vergleichbarkeit und Gemeinnützigkeit der Organisationen, nämlich der zoologischen Gärten zum Beispiel Wien und N. zusätzlich noch besondere Maßstäbe anzulegen seinen. Zwischen den zoologischen Garten herrsche ein reger Austausch von Tieren, der mit den beiden Dokumenten in der Anlage belegt werde…
…teilen wir ihnen mit, dass der Unabhängige Finanzsenat (vorläufig) von einer Vergleichbarkeit der Limited mit einer GmbH (inländischen Rechts) ausgeht und demzufolge bei Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung Kapitalertragsteuer vorzuschreiben ist. Beantragt wurde die Entscheidung durch den Berufungssenat und eine mündliche Verhandlung. Die Abhaltung dieser mündlichen…
…sind Abgaben im weiteren Sinn. Die KU 1 ist aber keine Abgabe iSd Finanzverfassung, weil die Wirtschaftskammer keine Gebietskörperschaft ist. Da eine Prüfung der österreichischen Kammerumlage am Maßstab des Art. 33 bereits erfolgt ist (EuGH-Urteil vom 19.2.1989, Rs C-318/96, "Spar")…
…sind Abgaben im weiteren Sinn. Die KU 1 ist aber keine Abgabe iSd Finanzverfassung, weil die Wirtschaftskammer keine Gebietskörperschaft ist. Da eine Prüfung der österreichischen Kammerumlage am Maßstab des Art. 33 bereits erfolgt ist (EuGH-Urteil vom 19.2.1989, Rs C-318/96, "Spar")…
…sind Abgaben im weiteren Sinn. Die KU 1 ist aber keine Abgabe iSd Finanzverfassung, weil die Wirtschaftskammer keine Gebietskörperschaft ist. Da eine Prüfung der österreichischen Kammerumlage am Maßstab des Art. 33 bereits erfolgt ist (EuGH-Urteil vom 19.2.1989, Rs C-318/96, "Spar")…