…Darstellung des Bw. "ehrenamtlich" - Tätigkeiten durchgeführt werden: Strategische Zusammenarbeit: - mit öffentlichen Einrichtungen in Form von Erarbeitung von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialen Problemstellungen, - in der Erarbeitung von innovativen Qualifikationen bei neuen Berufsbildern, - mit Clustern und dem Aufbau von KMU-Netzwerken…
…und ohne taugliche Verständigung zwangsweise vorgeführt worden. Mit im ersten Rechtsgang ergangener Beschwerdeentscheidung vom 7. Jänner 2008, FSRV/0182-W/07, wurde die gegenständliche Maßnahmenbeschwerde als unbegründet abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Bf. habe der Ladung der Finanzstrafbehörde erster Instanz für 27…
Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Linz 3 HR Dr. Richard Tannert als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen P wegen Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr, StrNr. 051/2007/00000…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 16. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes X vom 15. Oktober 2004 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2000, 2001 und 2002 - nach der am 17. März 2005 in 1030 Wien…
…des Kindes in dieser einheitlichen Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden müssen. Im vorliegenden Fall sind sie beiden Kinder der Berufungswerberin im Rahmen einer Maßnahme der vollen Erziehung der Jugendwohlfahrt seit 12.9.2005 auf Kosten des Sozialhilfeträgers in einer Wohngruppe untergebracht. Unter Berücksichtigung des Erkenntnisses des…
…1 Z 5 GrEStG, weil es sich um eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland handle. Grundabtretungen für Verkehrsflächen der Gemeinde seien anlässlich der Bewilligung von Bauflächen gesetzlich vorgeschrieben, sie dienen der besseren Gestaltung von Bauland. Außerdem erscheine der vom Finanzamt ermittelte Wert für…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
… 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG rechtlich gedeckt sei, da diese Bestimmung Grundstückserwerbe bei behördlichen Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland von der Grunderwerbsteuer befreie. Dass diese Maßnahme, nämlich der Erwerb der Liegenschaft zur besseren Gestaltung von Bauland von der Baubehörde getroffen worden sei, ergebe…
…unter Punkt III. des Vertrages fälschlich mit § 35 bezeichnet. § 33 TROG beinhalte Maßnahmen der Gemeinden zur besseren Gestaltung von Bauland, weshalb derartige Ausführungsgeschäfte unter die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG zu subsumieren seien. Es bestehe sohin keine Abgabepflicht. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom…
…nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG erfüllt, zumal mit dieser Eingabe die Abwendung einer gegen den Bw. gerichteten Maßnahme der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf nach § 35 Abs. 2 und Abs. 4 NÖ Naturschutzgesetz 2000 angestrebt wurde. Auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Dezember 1997, 97…
…7.2009 Folgendes: "Hiermit bestätigen wir, dass die mj. D., sich in einer Maßnahme der vollen Erziehung der Jugendwohlfahrt (Magistrat Linz) befindet. xx wohnt seit 13. April 2007 in der Wohngruppe X und hat hier einen Nebenwohnsitz begründet. Seit der Unterbringung gab es immer wieder…
…durch Beamte des Zollamtes Y. der Reispass und die Fahrzeugpapiere (Typen/Zulassungsschein) abgenommen worden waren. Hierin erblickte der Beschwerdeführer einen rechtswidrigen Verwaltungsakt und sohin offensichtlich eine rechtswidrige Maßnahme als Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 152 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG…
…der Einrichtung sichergestellt ist, und e) dem Arbeitslosen eine Zuschussleistung vom Träger der Einrichtung während seiner Zugehörigkeit zu ihr gewährt wird." Auf der Homepage (http://www.implacement-stiftung.at/leistungen.htm) der Arge Implacement-Stiftung ist die Maßnahme näher beschrieben: "IMPLACEMENTSTIFTUNG - Was ist das? Zielsetzung…
…steuerpflichtige Einkünfte darstellen, sondern, ob Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. für eine Maßnahme nach § 295a BAO hinsichtlich des bereits im Jahr 2006 rechtskräftig abgeschlossenen Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2005 vorliegen. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2005: Gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…im gegenständlichen Fall kein devolvierbares Anbringen und somit keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege (Aktenvermerk vom 18. August 2010). Auf eine gesonderte schriftliche Stellungnahme wurde vom Finanzamt verzichtet. Eine Maßnahme gem. § 281 BAO wurde vom Unabhängigen Finanzsenat zunächst erwogen (wegen anhängiger Beschwerde gegen die Entscheidung des…