…Spieler in einer Gemeinschaft lediglich spielorganisatorische Gründe. Rechtsverbindliche vertragliche Beziehungen bestehen zwischen den Kunden und der X-GmbH, nicht zwischen den Kunden untereinander und auch nicht zwischen den Kunden und der Lottogesellschaft. (siehe auch "allgemeine Geschäftsbedingungen der X-GmbH ). Auch eine Besorgungsleistung i.S.d. …
…Kundenstock in Höhe von 35.000,00 € erworben und aktiviert zu haben. Auf die Frage, warum die Bw., obgleich sich die genannte Vereinbarung lediglich auf die Kündigung des Online Lottovertrages durch sie bezieht, im Nachhinein die Veräußerung eines Kundenstocks einwendete, gab Herr F. bekannt…
…den Körperschaftsteuerbescheid 2005 vom 27. Juli 2009 wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine nach österreichischem Recht errichtete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FN anonymX) und bot die Bildung von Lotto-Spielergemeinschaften an. Strittig ist ausschließlich, in welcher Höhe das…
…d sublit. aa UStG zu qualifizieren seien. Zwischen den von der Lotteriegesellschaft und den von ihr an ihre Kunden erbrachten Leistungen bestehe Identität hinsichtlich des Leistungsinhalts. Jeder im Rahmen der Tätigkeit der Bw abgegebene Tipp könne klar einem Kunden zugeordnet werden, weil die Bw ansonsten…
…20. November 2006, beide zur ABp.Nr.): "TZ. 1 Spielbeiträge" A: "Sachverhalt: Das geprüfte Unternehmen (=Initiator) wirbt Personen über Telefon zur Teilnahme an den Spielen "Lotto 6 aus 45", "Joker" und "Euromillionen" in Form von so genannten Spielgemeinschaften (bestehend aus ca. 45 bis 55 Personen…
…der Rechtsanwälte im fremden Namen, was jedoch bei Teilnahme am Lotto "6 aus 45" bzw. "EuroMillionen" in der vorliegenden Weise nicht der Fall ist. Im gegenständlichen Fall ist der Lotteriegesellschaft nicht erkennbar, dass sie ihre Leistung nicht für die ihr gegenüber als Spielteilnehmers auftretenden Berufungswerberin…
…dazu verfassten Niederschrift zur Schlussbesprechung vom 12. Juni 2007 nachfolgende Feststellungen und rechtliche Würdigung: "Sachverhalt: Die Gesellschaft (=Initiator) wirbt Personen über Telefon zur Teilnahme an den Spielen "Lotto 6 aus 45" und "Euromillionen" in Form von so genannten Spielgemeinschaften. Die Spielgemeinschaft wird zwar in den…
…12.5.1997 ATS 3.100.000,00 bar auf das betriebliche Konto Volksbank F einbezahlt, die Gegenbuchung erfolgte auf dem Kapitalkonto (Unter-Kapital 1150) und der Bezeichnung Einlage Lottogewinn. Der Abgabepflichtige führte in der Vorhaltsbeantwortung aus, dass es ihm im Moment nicht möglich sei…
…Prüfungszeitraum 1995 bis 2000 und den Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 wurde mit Schriftsatz vom 19. Juli 2001 fristgerecht berufen und die erklärungsgemäße Veranlagung beantragt. Als Begründung wurde sinngemäß folgendes vorgebracht: Der Bf. habe einen Lottogewinn von ca. S 3 Mio. lukriert. Dadurch seien die…
…1998 | 1999 | getätigte Einlage | 250.000 | 200.000 | 200.000 | 500.000 | 320.000 | Verrechnung Lottogewinn | 834.056 | 584.056 | 384.056 | 184.056 | | verbleibt für das Folgejahr | 584.056 …
…u.a. darin, dass die Berufungswerberin Personen zur Teilnahme an den Spielen im österreichischen "Lotto 6 aus 45" in Form von so genannten Spielgemeinschaften geworben hat. Die Spielgemeinschaft war zwar in den allgemeinen Geschäftbedingungen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen den einzelnen Spielteilnehmern umschrieben, trat jedoch…
…worden. Im Zuge der Betriebsbesichtigung hätte der Sohn des Bw. angegeben, dass die Differenzen einerseits auf Warendiebstähle andererseits auf nicht bezahltes Lottospielen zurückzuführen seien; auch ein Diebstahl von Waren oder Geld durch das Personal würde in Betracht kommen. Eine diesbezügliche Anzeige sei nicht erstattet worden…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…Tröndle/Fischer, § 284 Randnr. 5). Ausgehend von dieser Definition ist z.B. das Lotto- oder das Roulettspiel ein Glücksspiel. Dort kann der Mitspieler auf Zahlen setzen, ohne dass er...durch bestimmte Kenntnisse in der Lage wäre, seine Chancen in irgendeiner Form zu verbessern. Anders verhält…
…den Anlegern Anteilsscheine an einer Firma verkauft wurden, die - mangels Betrieb des Unternehmensgegenstandes "Internet-Lotto" - niemals einen Gewinn abwerfen würde und diese Anleger somit in Höhe des Kaufpreises am Vermögen geschädigt würden. Im Rahmen der Firma EEC trat der üblicherweise als "Loader" agierende, abgesondert verfolgte…
…Abs. 1 lit. b BAO betreffend die Umsatz- und Einkommensteuerbescheide der Jahre 1995 - 1997 eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass bei der im Dezember 1999 durchgeführten Betriebsprüfung in den Jahren 1995 - 1997 gravierende Kalkulationsmängel primär bei Lotto, Toto, Brieflosen und dgl. festgestellt worden seien. Frau L…