…gestandene Einkommensteuerbescheid 2005 vom 4. Juli 2006 wieder auflebt. Es liegt nun am Finanzamt, ob es die nachträglich hervorgekommene Tatsache, dass ein Lohnzettel der Fa. D AG zu Unrecht als "historische Meldung" anstatt "aktive Meldung" in der Lohnzetteldatenbank eingespielt war, als Wiederaufnahmegrund aufgreift und zu…
…MX bloß mit 20% an der Bw. als Kommanditist beteiligt sein (er ist zudem auch - wie bereits mehrfach erwähnt - Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH), so ist es dennoch Tatsache, dass er als Mitunternehmer das gegenständliche Wohnhaus zu 100% für seine privaten Wohnzwecke verwendet. Die Bw…
…war. Die Bw. hat bis zum Kalenderjahr 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von der Firma A bezogen. Dies ist durch den im Abgabeninformationssystem des Bundes gespeicherten Lohnzettel für das Kalenderjahr 2008 dokumentiert. Mit Schreiben vom 29. Juli 2009 teilte der Masseverwalter dem Betriebsstättenfinanzamt ua. mit…
…Begründet wurde dies damit, dass beim Bw für diesen Zeitraum ein berichtigter (neuer) Lohnzettel übermittelt worden sei. Im gleich datierten neuen Sachbescheid wurden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2002 in berichtigter Höhe von € 322.760,33 angesetzt. In der dagegen erhobenen…
…Hervorkommen der (teilweisen) Unrichtigkeit eines an das Finanzamt übermittelten Lohnzettels stelle einen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO dar. Erlass des BMF-010103/0096-VI/2008 vom 28. Oktober 2008: Ein behördliches Verschulden (zB Oberflächlichkeit, Sorgfaltsverletzung) an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw…
…für das Jahr 2011 gab der Berufungswerber nur eine bezugauszahlende Stelle an. Zu diesem Zeitpunkt war in der Lohnzetteldatenbank auch tatsächlich nur der am 13.10.2011 eingelangte Lohnzettel der A GmbH gespeichert, der allerdings nur den Zeitraum 1.1.2011 bis 30.9.2011…
…da die Firma Y Bau GmbH keinen Bedarf hatte. In Anbetracht der Tatsache, dass seitens der Firma Y Bau GmbH alle nur möglichen Schritte gesetzt wurden, um sich von der Seriosität des Subunternehmers X NFG GmbH zu überzeugen, dies auch alles dokumentiert und vorgelegt hat…
…die zur Anpassung des Lohnzettels geführt haben, ermittelt worden. Nach der Verwaltungspraxis behält das Finanzamt der Betriebsstätte die Beweise bzw. teilt dem Wohnsitzfinanzamt nicht mit, wie es neue Tatsachen ermittelt hat. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen…
…Arbeitstage abgestellt und die Steuerpflicht aufgeteilt werden. Darüber hinaus entspreche die in der Berufung vorgebrachte Begründung, dass von der österreichischen Firma ein berichtigter Lohnzettel eingereicht werde, nicht den Tatsachen. Mit Eingabe vom 27. Oktober 2009 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über diese Berufung…
…in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Abgesehen davon hätten die Aktien innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes zu einem Einnahmenüberschuss geführt. Dies werde durch die Tatsache dokumentiert, dass der Verkaufserlös 1992 zur Rückführung des beim Kreditinstitut * aufgenommenen Kredites ausgereicht habe. Der Verkaufserlös einer Aktie stelle wirtschaftlich…
…Steuerrückzahlung geht. Aus der Tatsache, dass dieser Bescheid bis heute nicht endgültig erfolgt ist, kann ich ersehen, der Sachbearbeiter Dr. SW ist wirklich in dieser Angelegenheit überfordert. Sollten Sie die neuen Umstände dokumentiert haben wollen lesen Sie bitte Magazin." Im Schriftsatz vom 3. Februar 2005…
…Beitragsprüfung der GKK Oberösterreich dokumentiert sei (vgl. Beilage). Aufgrund der Art der Tätigkeit, der langjährigen Erfahrung von Fr. W. in der Immobilienbranche und dem zeitlichen Umfang könne unter Anstellung eines Fremdvergleichs die Entlohnung von S 6.000,-- p.m. als angemessen angesehen werden. Die Tatsache…
…Stunden im Arbeitszimmer verbracht wurden. Es mag durchaus sein, dass die beruflich veranlassten Reisen zwischendurch unterbrochen wurden und eine Arbeitsleistung im Arbeitszimmer erbracht wurde, jedoch wurde dies im Fahrtenbuch nicht ausreichend dokumentiert. Würde man der Behauptung, dass die überwiegende Tätigkeit im Arbeitszimmer erfolgte, Glauben schenken…
…vom Vertreter am 23. Juli 2012 fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingebrachte Berufung. Der Bescheid werde seinem gesamten Inhalt nach wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtiger und unvollständiger Tatsachenfeststellung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten. Zur Mangelhaftigkeit des Verfahrens sei festzustellen, dass der Bw. im Jahr 2002 in…
…der Reisespesen und Veranstaltungsentgelte habe sein Einkommensverlust ca. € 1.500,00 netto monatlich betragen, dokumentiert durch die Lohnzettel für November und Dezember 2007 und Februar 2008. Sein wöchentlicher Arbeitsaufwand bei der GmbH habe ca. 55 Stunden betragen. Er habe Montag bis Freitag 7.30…
…richtige Bemessungsgrundlagen angeführt bzw. erklärt und damit dokumentiert, dass er offenkundig nicht gewillt ist, seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Ordnung halber wird weiters angeführt, dass weder Kraftfahrzeugsteuererklärungen noch Erklärungen über die Normverbrauchsabgabe eingereicht wurden. Somit ist, wie auch auf Grund der Tatsache, dass AB seiner…
…Anbeginn bekannt gewesen sei, da dem Finanzamt die Lohnzettel übermittelt worden seien und in der Steuererklärung auch der Name der Ehefrau des Bw. angeführt worden sei. Außerdem habe das Finanzamt bereits im März 2008 von der "Tätigkeit der Ehegattin" geschrieben. Die Tatsache, dass es sich…
…geltend gemacht worden. Wenn das Finanzamt in seiner Bescheidbegründung ausführe, bei den strittigen Steuerberatungskosten (€ 1.000,-) handle es sich um "Rechtsanwaltskosten", so entspreche dies nicht den Tatsachen. Die nämlichen Aufwendungen würden nämlich unzweifelhaft Steuerberatungskosten darstellen. Derartige Aufwendungen seien zudem auch unter dem Sonderausgabentitel abzugsfähig. …
…Tatsachen nicht berechtigt; wäre der Lohnzettel zwischen dem 15. Juni 2003 und dem 6. Feber 2006 beim Finanzamt eingelangt, so hätte sich das Finanzamt nicht auf den Umstand des Vorliegens der Einkünfte, sondern auf das nachträglich hervorkommende Beweismittel (Lohnzettel) stützen müssen. Liege aber ein Lohnzettel…
…Prüfung zu erhalten, beantragt. Bereits im Vorfeld zur Akteneinsicht habe es Unklarheiten und Ungereimtheiten gegeben, die sie in einem Aktenvermerk am 15. Dezember 2005 dokumentiert habe. Diesen Aktenvermerk lege sie als Beweismittel Nr. 1 in der Anlage bei. Im Zuge der am 16. Dezember 2005…