…dass diese Zahlungen Leistungen abgegolten hätten, die die Mitarbeiter aufgrund von gesondert abgeschlossenen Werkverträgen erbracht hätten - für eine allfällige Versteuerung hätten die Mitarbeiter selbst zu sorgen gehabt. Bezüglich Lohnzahlungen von dritter Seite hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28.5.1998, 96/15/0215…
…Aus steuerlicher Sicht sind diese Vergütungen der Bw als - im Umweg über die deutsche Gesellschaft gezahlter - Arbeitslohn von K zu werten, und zwar als Arbeitslohn des österreichischen Arbeitgebers, der Berufungsführer, und nicht als Arbeitslohn von dritter Seite. Es besteht daher Lohnsteuerabzugspflicht durch die Berufungsführerin betr…
…nicht von vornherein völlig von der Hand zu weisen, sodass eine ausreichende Begründung des Vorsatzverdachtes umso dringlicher geboten gewesen wäre. Auch dem Gesetzestext des § 3 Abs. 1 Z 16a EStG, wonach ortsübliche Trinkgelder steuerfrei sind, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig…
…Abgeltung auslandsbedingter Aufwendungen, Übernahme von Gehaltsspitzen (niedrigeres Lohnniveau im Ausland) oder Zahlungen für die Alterssicherung etc., handelt es sich dabei um "Entgelt von dritter Seite" mit der Folge, dass das entsendende Konzernunternehmen in solchem Fall trotz formaler Arbeitgeberstellung mit Blickrichtung auf das Abkommensrecht nicht mehr…
…enthaltene Betrag an Lohnsteuer in Höhe von ATS 1,289.343,00 ersichtlich sei. Dieser Betrag sei auch vom Finanzamt verbucht worden. Der Vertreter des Finanzamtes ergänzte, dass im August des Jahres 2000 keine Lohnzahlungen an den Bw erfolgt seien. Über Befragen durch die Vorsitzende…
…cit. betrifft, so erstreckt sich diese nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden. Daran ändert nichts, wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des "Dritten" Kenntnis erlangt und sie befürwortet (vgl. das hg…
…die in § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers (einschließlich der Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag) nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998…
…in der Vorhaltsbeantwortung gegen die von der Berufungsbehörde im Vorhalt gezogene Schlussfolgerung - die Bw. habe es übernommen, durch ihre Mitarbeiter für Dritte Vertragsabschlüsse zu vermitteln - verwehrt, ist angesichts des dargestellten Sachverhaltes nicht nachvollziehbar: hätte die Bw. nämlich - wie sie behauptet (Seite 5 der Vorhaltsbeantwortung) - ihre…
…des § 78 Abs. 1 leg. cit. - und auch die Leistung des Dienstgeberbeitrages samt Zuschlag - nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom…
…des § 78 Abs. 1 leg. cit. - und auch die Leistung des Dienstgeberbeitrages samt Zuschlag - nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom…
…des § 78 Abs. 1 leg. cit. - und auch die Leistung des Dienstgeberbeitrages samt Zuschlag - nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom…
…des § 78 Abs. 1 leg. cit. - und auch die Leistung des Dienstgeberbeitrages samt Zuschlag - nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden (VwGH vom 28. Mai 1998, Zl. 96/15/0215, und vom…
…direkt vom anderen Unternehmen an den Arbeitnehmer erfolgt, keinen Einfluss und sind ihm die daraus erhaltenen Provisionen auch nicht bekannt, dann sind diese Provisionen als Arbeitslohn von dritter Seite im Wege der Veranlagung zu erfassen (z.B. Autoverkäufer, die im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit Geschäftsabschlüsse…
…1 EStG nicht jene Lohnzahlungen betrifft, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern von dritter Seite geleistet werden. Daran ändert es nichts, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten Kenntnis erlangt und sie befürwortet…
…nicht auf jene Lohnzahlungen, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten Kenntnis erlangt…
…diese abgerechnet worden seien. Es werde also entschieden in Abrede gestellt, dass Arbeiten für Dritte in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung durchgeführt bzw. Beträge von dritter Seite entgegengenommen worden seien. Im Lauf der Betriebsprüfung Fa seien umfangreiche Erhebungen bzw. Befragungen von Zeugen durchgeführt worden…
…ändern, noch das Bestreben des Bw., die Dienstnehmer der KG durch ungekürzte Lohnzahlungen im Betrieb zu halten. Es mag zwar sein, dass der Bw. hoffte und auch von dritter Seite darin bestärkt wurde, das Unternehmen durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen vor der Insolvenz bewahren zu können. Weiters…
…Abs 1 EStG nicht jene Lohnzahlungen betrifft, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern von dritter Seite geleistet werden. Daran ändert es nichts, wenn der Dritte und der Arbeitgeber kapitalmäßig verflochten sind oder wenn der Arbeitgeber von den Zahlungen des Dritten Kenntnis erlangt und sie…
…ob die Lohnzahlungen an die Schwester steuerlich anzuerkennen sind und ist dabei von nachstehendem Sachverhalt auszugehen: Der Bw. hat mit Notariatsakten vom 27. Mai 1983 und 21. September 1984 land- und forstwirtschaftliche Betriebe seiner Eltern übertragen bekommen und sich im Rahmen der Vereinbarung eines Ausgedinges…
…Arbeit grundsätzlich durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers besteht. Unterhält jedoch der Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte oder stammen die Einnahmen von Dritten, so wird der Arbeitnehmer mit seinen nichtselbständigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt (Doralt, EStG 6. Auflage…