…kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln. Der Unternehmer kann für jeden einzelnen Grundstücksumsatz optieren. Der Umsatzsteuer unterliegt nur der Teil des Grundstückes, der zum Unternehmen gehört. Ob Lieferungen und sonstige…
…Berufungsausführungen folgend mag der Parteiwille womöglich in der Tat auf den Erwerb eines Grundstückes samt Bauwerk gerichtet gewesen sein. Angesichts der bereits mehrfach dargestellten Abwicklung (insbesonders dem Auftreten der K nach außen) musste Lieferung der Grundstücke letztlich auch K zugerechnet werden. Demnach konnte von der…
…des Einzelfalles zu beurteilen, und zwar unabhängig von den in den Verträgen gewählten Bezeichnungen nach dem wirklichen Gehalt getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlichen Durchführung. Ist der Veräußerer (Bw.) des Grundstückes Bauherr, liegt eine einheitliche Lieferung eines bebauten Grundstückes vor, die zur Gänze gemäß § 6 Abs…
…Unter Grundstückslieferung ist die Übertragung von Liegenschaften, grundstücksgleichen Rechten (Baurechten, Superädifikaten) sowie von Liegenschaftsanteilen (zB Eigentumswohnungen) zu verstehen. Lieferungen von Grundstücken sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Dies kann in der Praxis etwa durch den Abschluss eines…
…Boden bzw eine einheitliche steuerfreie Lieferung eines bebauten Grundstückes zu erblicken sei. Dieser Beurteilung ist in der Zwischenzeit von Kolacny/Mayer, UStG2 (1997) § 6 Anm 23 h bzw Kolacny/Caganek, UStG3 (2005) § 6 Anm 33 h widersprochen worden. Danach kann nur der Umsatz des Grundstücksveräußerers…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen des Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen der Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen der Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…Verkauf des unbebauten Grundstückes als auch die Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss durch den Initiator unterliegen der Grunderwerbsteuer. Teile der Lehre zogen aus dieser und anderen Entscheidungen des VwGH den Schluss, dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss die steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf…
…neu geschaffenen Baugrundstücke zur Errichtung einer Reihenhausanlage vorgesehen sind. Vom Finanzamt wurde den Käufern für diesen Rechtsvorgang mit Bescheiden vom 8. Juli 1992 die Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage wurde je aus der Summe der Hälfte des Kaufpreises für das Grundstück und der Hälfte der geschätzten…
…Verkauf des unbebauten Grundstückes als auch die Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss durch den Initiator unterliegen der Grunderwerbsteuer. Teile der Lehre zogen aus dieser und anderen Entscheidungen des VwGH den Schluss, dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss die steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf…
…ein weiteres Ergänzungsersuchen übermittelte die Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO vom 8…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung, eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen sowie zwei Gutschriften an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
…Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung, eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen sowie zwei Gutschriften an den Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 11. Oktober 1999 gegenüber dem Berufungswerber die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Ergänzungsersuchen übermittelte die Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen, sowie zwei Gutschriften an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern…