…und hat die Grundumlage entrichtet. Der Gewerbebetrieb (Handel mit Waren aller Art, Personalkreditvermittlung) auf dem die Mitgliedschaft beruhte, war allerdings nicht aufrecht und dementsprechend auch seit 1989 bei der Kammer ruhend gemeldet. Die "Jahresabschlüsse" des Bw zum 31.12.1993, zum 31.12.1994 und…
…Zusammenhang mit anderen Umständen für Liebhaberei. Konkret sollen hier die Flexibilität eines Steuerpflichtigen bzw dessen Fähigkeiten, sein Leistungsangebot bzw seine Produktpalette mit dem vorhandenen Markt abzustimmen und überdies sich verändernden Marktsituationen anzupassen, überprüft werden (Doralt/Renner, Einkommensteuergesetz, Kommentar Band I, § 2 Tz 417). Bei dem…
…Da Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, sei auch die AfA von 1,5 % anzusetzen. Das Finanzamt steht auf den Standpunkt, dass Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Verpachtung vorliegen würden. Dazu wird folgendes ausgeführt: Wenn der Bw. nun vorbringt, dass im Zeitpunkt der Anschaffung kein…
…für die Aussage in der BVE, wo es heißt, der Bw. habe eine Meldung der Gewerbebeendigung bei der Wirtschaftskammer und beim Finanzamt unterlassen (um zu untermauern, dass die Beendigung 1998 noch nicht stattgefunden hat); zu diesem Punkt ist ebenfalls anzumerken, dass die Meldung auch in…
…Gegen diese Bescheide wurde am 24. Juli 2008 mit der Begründung berufen, die Bw sei ein ruhender Mantel, der zu keiner Zeit irgendeine Geschäftstätigkeit entwickelt habe. Sie sei somit nicht nach außen aufgetreten und habe kein wie immer geartetes Einkommen erzielt. Auch die Behörde nehme…
…allem bei der angeblichen Absicht, Gewinne zu erzielen - Schritte gegen die Kündigung unternommen und nicht bereits Mitte 2005 ihr Gewerbe ruhend gemeldet, als X (laut ihren Angaben frühestens 2005 oder 2006) mit der "Strategieänderung" begann. Die berufungsgegenständliche Tätigkeit war in der Folge als Liebhaberei gemäß…
…bis 2003. Im Folgezeitraum habe er die Wirkung der gesetzten Ertragsverbesserung abgewartet. Mit 31. Dezember 2006 habe er das Gewerbe ruhend gemeldet. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass der Bw. in den Jahren 1993 bis 2004 ausschließlich Verluste erzielt habe, die jährlich…
…bei der Firma S sei gewesen, die Produktion in U zu dokumentieren und für D Produktvideos. Der Bw. habe 2009 den Gewerbeschein ruhend legen müssen. Es sei ihm nicht mehr möglich gewesen den Gewerbeschein zu behalten, da man im Jahr 2009 als Arbeitsloser keinen Gewerbeschein…
…mit dem Gewerbe eines Warenpräsentators Gewinne zu erzielen. Umsatzsteuerlich könne Liebhaberei nicht vorliegen, weil der Bw. eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO ausgeübt habe. 4) In den abweislichen Berufungsvorentscheidungen hielt das Finanzamt dem Bw. vor, die von ihm getätigten Ausgaben bei seiner…
…gemäß § 1 Abs. 1 LVO 1993. Zu beachten ist auch die ständige Rechtsprechung, wonach Tätigkeiten, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweisen, nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen sind (vgl. VwGH 27.8.2008, 2006/15/0037). § 2 Abs. 2 LVO 1993 bestimmt betreffend Anlaufzeitraum…
…waren es rd. € 15.000,00. Mitte 2002 kam bei seiner nichtselbständigen Tätigkeit zur A-Prüfertätigkeit die B-Prüfertätigkeit hinzu. 2003 meldete der Bw. die Gewerbeberechtigung als ruhend und hinterlegte die TX-Nummer. Die Feststellungen konnte der UFS aus den Abgabenerklärungen (Verlusterzielung), bezüglich des…
…bei der Anmeldung des Gewerbes die Steuerberatungskanzlei mit der gesamten Buchhaltung und Schriftführung betraut, weil sie damit überfordert gewesen sei. Sie habe zu 100% sicher gehen wollen, dass sie nichts falsch mache bzw. etwaige Fristen des Finanzamtes versäume. Sie habe noch nie etwas von Liebhaberei…
…90) bei der Festsetzung der Einkommen- und Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Nachdem der Bw. die Gewerbeberechtigung erlangte, begann der Bw. seine Tätigkeit am 1. März 1997 (Ruhendmeldung bis 28. Februar, ESt-Akt 1997, AS 1) und meldete seine Tätigkeit ab dem 1. Oktober 1997 wiederum ruhend…
…beruhend auf gelegentlichen Kontrollbesuchen angefallen sein und wären diese Verlusterhöhend bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb geltend zu machen gewesen. Da jedoch der Betrieb des Gasthauses als Liebhaberei zu qualifizieren war können die damit im Zusammenhang stehenden Fahrkosten nicht anerkannt werden. Sowohl der Wohnsitz wie auch…
…die Umsätze übersteigen bzw. erreichen. Dieses Kriterium für sich betrachtet spricht für die Annahme von Liebhaberei (vgl. Doralt, EStG4, Tz 31, der die Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung zitiert). Bei der Prüfung des Verhältnisses der Verluste zu den Gewinnen ist zu untersuchen, ob Gewinne, die nach oder…
…vor dem Erreichen eines Gesamtgewinnes beendet würde und konnten daher auch die Anlaufverluste steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Beiträge zur gewerblichen Sozialversicherung konnten bei dieser Beurteilung entgegen der Sichtweise des steuerlichen Vertreters nicht außer Ansatz bleiben und infolgedessen weder in den Jahren 1994 bis 1997…
…einer Kriterienprüfung nach § 2 Abs. 1 LVO kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob Liebhaberei vorliegt. Bei der Entscheidung, ob der angefochtene Bescheid unter Zurückweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben werden soll, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, die unter Bedachtnahme auf…
…23 EStG 1988). Aber selbst wenn man die Aktivitäten des Bw. als gewerbliche Einkünfte ansehen wollte, stellt sich hier die Frage der Liebhaberei. Entgegen der Ansicht des Bw. ist bei gewerblichen Einkünften die Einstufung als Liebhaberei grundsätzlich schwieriger als bei den nicht betrieblichen bzw. den …
…das Gewerbe sei ab 29.6.2008 ruhend gemeldet. 2. Im Jahr 2003 Rezeptionist in einem Hotel mit 38 Stunden in der Woche und ab 2007 als Portier im Landeskrankenhaus B. 3. Ja, ca. 10 %. 4. Rechnungen liegen bei. 5. Einmal monatlich in Privaträumen bei…
…17. Februar 2010 wurde die gegenständliche Gewerbeausübung ruhend gemeldet. Strittig ist im gegenständlichen Fall, ob die Verluste des Jahres 2009 steuerlich als Anlaufverluste anzuerkennen sind oder ob Liebhaberei vorliegt. Gemäß § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis)…