…als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat im Rahmen einer Außenprüfung nachstehende Feststellungen getroffen: Die Kundengewinnung durch X.-Partner sei nach Rechtsansicht des Fachbereiches Umsatzsteuer eine Vermittlungsleistung, bei der für die Leistungsortbestimmung ab 1. Jänner 2010 danach zu unterscheiden sei…
…berufungswerbende Gesellschaft wie folgt: "I. Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdienstleistungen nach österreichischem Umsatzsteuerrecht Wie von der zuständigen Finanzbehörde richtig festgestellt wurde, bestimmt sich der Leistungsort für Telekommunikationsdienstleistungen zwischen Unternehmern nach § 3a Abs 10 Z 13 iVm § 3a Abs 9 lit a UStG…
…zu telefonieren. Die streitgegenständlichen Leistungen sind daher als Telekommunikationsdienstleistungen iSd § 3a Abs 10 Z 13 UStG 1994 einzustufen. 2. Bestimmung des Leistungsortes 2.1. Im vorliegenden Fall ist der Ort der von der Berufungswerberin erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen strittig. Dienstleistungsempfängerin ist dabei die Firma Drittlandunternehmer, die ihr…
…Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen. Daher stünden diese Rechnungen auch im direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Bw. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung wurde durch das Finanzamt Graz-Stadt darauf hingewiesen, dass sich der Leistungsort mit dem Mehrwertsteuerpaket 2010 ab 1. Jänner 2010 geändert habe. Sonstige Leistungen an…
…nur mit einem inländischen Teil aufgenommen und auf Grund der Kleinunternehmerregelung steuerfrei behandelt worden. Nach der aktuellen Judikatur des VwGH stelle die Tätigkeit eines Trainers eine einheitliche Leistung dar, deren Leistungsort nach § 3a Abs. 8 UStG zu bestimmen und in jenem Land zu besteuern sei…
…an der Saisonabschlussbesprechung sowie an der Planungsbesprechung für die nächstfolgende Saison teilzunehmen (sofern beide Termine bis 31.5. abgeführt würden). Der Trainer erhält für seine Leistungen und für seine Verpflichtungen ein bestimmtes Leistungsentgelt, das innerhalb jedes Vertragsjahres (Verbandsjahres) nach Vereinbarung zur Auszahlung gelangt. Unbestritten ist…
… 3a Abs. 12 UStG 1994 anzuwenden, die besage, dass immer dann, wenn keine Spezialvorschrift über die Leistungsortbestimmung greife, die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt werde, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die sog. Vermittlungsprovisionen würden daher der österreichischen Umsatzsteuer von 20 % unterzogen…
…der laut EuGH maßgeblichen Zweckdienlichkeit wäre es nicht geboten, die vom Bw erbrachten Dienstleistungen nicht dem Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuordnen, weil die Bestimmung des Leistungsortes nicht davon abhängig sein kann, wo der Vermieter eines Servers diesen zufällig aufgestellt hat. Verwiesen sei auch auf Ruppe…
…verstanden, weil die "Organisation von Meetings für die Pharmaziefirmen" grundsätzlich unter diesen Tatbestand fielen. Nachdem für die Bestimmung des Leistungsortes des Veranstalters - das Gleiche müsse innerhalb der Unternehmerkette auch für den Unternehmer gelten, der die Veranstaltung im Auftrag des Veranstalters organisiert - der Ort maßgeblich sei…
…grundsätzliche Ansicht der Betriebsprüfung" festgestellt wurde, nach der in § 3a Abs 5 UStG vorgeschriebenen Reihenfolge bei der Prüfung zur Bestimmung des Leistungsortes bei sonstigen Leistungen sei die Betriebsprüfung zu dem "Ergebnis" gekommen, dass es sich bei der sonstigen Leistung, die der Bw bei der Ausübung…
…ist es Zweck der Bestimmung des wesentlichen Teiles einer einheitlichen Leistung, einen einheitlichen Leistungsort zu ermitteln und die mit dieser Leistung erzielten Umsätze damit einem Staat zur Gänze der Besteuerung zuweisen zu können. Das "Ausland" ist aber kein Staat und kann diesem daher auch kein…
…ist es Zweck der Bestimmung des wesentlichen Teiles einer einheitlichen Leistung, einen einheitlichen Leistungsort zu ermitteln und die mit dieser Leistung erzielten Umsätze damit einem Staat zur Gänze der Besteuerung zuweisen zu können. Das "Ausland" ist aber kein Staat und kann diesem daher auch kein…
…eine Tierarztpraxis, in der neben der medizinischen Behandlung die gesamte organisatorische Abwicklung der Kundenbesuche sowie die Verwaltung erfolge. Der Leistungsort befinde sich daher in Liechtenstein. Einkommensteuer: Der Berufungswerber unterhalte in Liechtenstein seit dem 9. Mai 2000 eine Betriebstätte für seine gewerbliche Tätigkeit als Hufschmied. Nach…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
…gegenüber einem Nichtunternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig sei - eine Besteuerung am Sitz des leistenden Unternehmers gemäß § 3a Abs. 12 UStG 1994 Platz greife. Der Leistungsort für diese Leistungen liege daher gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 in Österreich. Insoweit daher…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Fritzenwallner-Gandler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Vorsteuererstattung für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…