…der auf diese Leistungen entfallende Anteil am Reisepreis gemäß § 23 Abs. 5 UStG 1994 steuerfrei. Bei den Eigenleistungen handle es sich um einheitliche komplexe Leistungen (Leistungsbündel, Leistungspaket iSd EuGH 25.1.2001, C-429/97). Der Leistungsort einer solchen Leistung richte sich nach der Generalklausel…
…als die bloße Berechtigung zur Nutzung einer Kapazität. Der Vertrag setzt sich aus einem Leistungsbündel zusammen, das sich von Bestandverträgen ganz wesentlich unterscheidet. Es erfolgt durch den Vertrag keine Überlassung zum Besitz sondern wird damit lediglich die Möglichkeit zur Mitbenützung einer Kapazität und vor allem…
…jedenfalls so dar, dass der Bw für sich und seine Gattin ein Einfamilienhaus erwerben wollte und deshalb das für die konkrete Bebauung vorgesehene unbebaute Grundstück und - zeitnah - das hierfür bestimmte vorgeplante Haus gekauft hat. Der Bw hat wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, bzw. das von…
…jedenfalls so dar, dass die Bw für sich und ihren Gatten ein Einfamilienhaus erwerben wollte und deshalb das für die konkrete Bebauung vorgesehene unbebaute Grundstück und - zeitnah - das hierfür bestimmte vorgeplante Haus gekauft hat. Die Bw hat wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, bzw. das von…
…in seinem Erkenntnis vom 27. Juni 2000 (95/14/0108) aus, dass für Zwecke der Umsatzsteuer in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Zusammenhang zwischen bestimmten Produkten/Dienstleistungen und dem Entgelt für das erworbene Leistungsbündel bestehe. Dieser Entgeltlichkeitszusammenhang liege jedenfalls auch dann vor, wenn aus Werbegründen kein gesonderter…
…für diese Dienstleistung eine Vergütung in Höhe der Differenz zwischen dem nominalen Mehrwertsteuerbetrag und dem an den Touristen ausgezahlten Betrag einhebe, sei bei Drittlandskunden das Empfängerortsprinzip anzuwenden. III) Vorliegen eines Leistungsbündels Selbst bei Vorliegen eines Leistungsbündels, dessen Komponenten unter mehrere Arten von Katalogleistungen fallen würden…
…und der Rechtsprechung des VwGH gelangt die Betriebsprüfung zur Auffassung, dass im zu beurteilenden Sachverhalt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Steuersätze für das Leistungsbündel nicht nachvollziehbar und wirtschaftlich nicht sachgerecht erfolgte. Aufteilung des Entgelts - Ermittlung der Bemessungsgrundlagen lt. Betriebsprüfung Auf Basis der aus dem Lagersystem …
…besagte Werbeaktion die Umsätze des Unternehmens in Summe steigen, weshalb auch für den Staatshaushalt damit Mehreinnahmen verbunden seien. Die Betriebsprüferin hielt dem entgegen, dass es sich nach Ansicht der Amtspartei bei dem in Rede stehenden Vorgang um ein Leistungsbündel, das aus zwei Komponenten bestehe, handle…
…und der Rechtsprechung des VwGH gelangt die Betriebsprüfung zur Auffassung, dass im zu beurteilenden Sachverhalt die Aufteilung auf die unterschiedlichen Steuersätze für das Leistungsbündel nicht nachvollziehbar und wirtschaftlich nicht sachgerecht erfolgte. Aufteilung des Entgelts - Ermittlung der Bemessungsgrundlagen lt. Betriebsprüfung Auf Basis der aus dem Lagersystem …
…besagte Werbeaktion die Umsätze des Unternehmens in Summe steigen, weshalb auch für den Staatshaushalt damit Mehreinnahmen verbunden seien. Die Betriebsprüferin hielt dem entgegen, dass es sich nach Ansicht der Amtspartei bei dem in Rede stehenden Vorgang um ein Leistungsbündel, das aus zwei Komponenten bestehe, handle…
…unter Hinweis auf VwGH 30.3.2006, 2002/15/0075). Bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstelle, sei eine Gesamtbetrachtung erforderlich. Da zum einen jede Dienstleistung in der Regel als eigene selbständige Leistung zu betrachten sei, zum anderen eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines…
…unter Hinweis auf VwGH 30.3.2006, 2002/15/0075). Bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstelle, sei eine Gesamtbetrachtung erforderlich. Da zum einen jede Dienstleistung in der Regel als eigene selbständige Leistung zu betrachten sei, zum anderen eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse eines…
…der Rs C-453/05 (Volker Ludwig), Rn 17, 18) ist bei einem Umsatz, der ein Leistungsbündel darstellt, eine Gesamtbetrachtung notwendig. Zum einen ist eine jede Dienstleistung in der Regel als eigene selbständige Leistung zu betrachten, zum anderen darf eine wirtschaftlich einheitliche Dienstleistung im Interesse…
…Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Im Falle eines Fertighauses ist jedoch bereits die Gestaltung im Wesentlichen vorgegeben und das finanzielle Risiko infolge der kurzen Bauzeit und der fixen Preisgestaltung des Anbieters ausgeschlossen. Die Bw hat somit wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihr als Resultat…
…Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Im Falle eines Fertighauses ist jedoch bereits die Gestaltung im Wesentlichen vorgegeben und das finanzielle Risiko infolge der kurzen Bauzeit und der fixen Preisgestaltung des Anbieters ausgeschlossen. Der Bw hat somit wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihm als Resultat…
…Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Im Falle eines Fertighauses ist jedoch bereits die Gestaltung im Wesentlichen vorgegeben und das finanzielle Risiko infolge der kurzen Bauzeit und der fixen Preisgestaltung des Anbieters ausgeschlossen. Die Bw hat somit wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihr als Resultat…
…Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen! Im Falle eines Fertighauses ist jedoch bereits die Gestaltung im Wesentlichen vorgegeben und das finanzielle Risiko infolge der kurzen Bauzeit und der fixen Preisgestaltung des Anbieters ausgeschlossen. Der Bw hat somit wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihm als Resultat…
…Vorliegen der Bauherrneigenschaft. Dadurch hat der Bw weder einen Anspruch auf Rechnungslegung, noch ein finanzielles Risiko (für 12 Monate). Vielmehr hat der Bw wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihm als Resultat einen fertigen Edelrohbau auf dem hiefür geeigneten Grundstück verschafft hat. Dem steht nicht…
…Vorliegen der Bauherrneigenschaft. Dadurch hat die Bw weder einen Anspruch auf Rechnungslegung, noch ein finanzielles Risiko (für 12 Monate). Vielmehr hat die Bw wirtschaftlich gesehen ein Leistungsbündel erworben, welches ihr als Resultat einen fertigen Edelrohbau auf dem hiefür geeigneten Grundstück verschafft hat. Dem steht nicht…
…ein Leistungsbündel, nämlich im Wesentlichen die Koordination bei den Verhandlungen, die Verhandlungsunterstützung, die Vertragsgestaltung sowie technische Überprüfungen, benötigt. XY, der Geschäftsführer der Bw., sei in diesen Bereichen Spezialist, habe diese Aufgaben jedoch nicht alleine durchführen können und auch Leistungen zukaufen müssen. Um das gesamte Leistungsbündel…