…1 B-VG ist verfassungsmäßig festgelegt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Legalitätsgrundsatz). Dementsprechend darf auch ein Säumniszuschlag nur auf Grund gesetzlicher Anordnung bzw. nur unter den im Gesetz umschriebenen Bedingungen vorgeschrieben werden. Die Festsetzung des berufungsgegenständlichen (ersten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, H,B, vom 22. Februar 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 26. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber…
…verwehrt, in einem solchen Fall irgendwelche Ermessensüberlegungen - wie vom Bw unter Hinweis auf die angeführten Grundsätze begehrt - anzustellen. Nach Art. 18 B-VG kann die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Legalitätsgrundsatz). Die Abgabenbehörde musste sich also auch bei Beurteilung, ob…
… 19.11.1998, 98/15/0150). Im Hinblick auf den vom VwGH immer wieder betonten Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Behörde in ihrer Vorgangsweise nicht durch zwingendes Recht eingeschränkt ist…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…Besteuerung gem. § 114 Abs. 1 BAO Ist zum Teil eine einfachgesetzliche Wiederholung verfassungsrechtlicher Grundsätze, nämlich des Gleichheitsgrundsatzes gem. Art 2 StGG und Art 7 Abs. 1 B-VG und des Legalitätsgrundsatzes Art 18 Abs. 1 B-VG (siehe Ritz Dr. Christoph, Bundesabgabenordnung Kommentar, Wien 2005…
…1 Z 6 EStG 1988 kann es in verschiedenen Fallkonstellationen zu für den jeweiligen Arbeitnehmer unbefriedigenden Ergebnissen kommen. Dies allenfalls zu ändern, ist Sache des Gesetzgebers, kann aber zufolge des Legalitätsgrundsatzes (Art. 18 B-VG) nicht Aufgabe der Vollziehung sein. Wien, am 6. Oktober 2008
…EStG-Kommentar, (2010), Rz 44 zu § 1). Da jedoch der Unabhängige Finanzsenat als Verwaltungsbehörde nach dem Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG in seiner Entscheidungsfindung an die geltende Rechtslage gebunden ist, war im gegenständlichen Verfahren zu prüfen, ob folgende Voraussetzungen laut Zweitwohnsitzverordnung als erfüllt angesehen…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgansweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…10.2004, 2000/13/0179: Der Grundsatz von Treu und Glauben kann sich nur dann auswirken, wenn die Behörde einen Vollzugsspielraum hat; ansonsten ist Legalitätsgrundsatz stärker und die Abgabenbehörde in Durchsetzung der Rechtsordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet sei, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer…
…hat. Der Abgabenbehörde ist es verwehrt, in einem solchen Fall irgendwelche Ermessensüberlegungen anzustellen. Nach Art. 18 B-VG kann die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Legalitätsgrundsatz). Die Abgabenbehörde musste sich also auch bei Beurteilung, ob der gegenständliche Vorlageantrag fristgerecht eingebracht…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…VwGH 23.9.2010, 2010/15/0135, mwN). Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist (vgl. VwGH 5.4…
…dort zit. Jud., zB VwGH 15.3.2001, 2001/16/0063). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt diesem Grundsatz aber im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG, wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze erfolgen darf, nur insoweit…
…wo das Kind nicht dem Haushalt des Beziehers angehört, der aber überwiegend für den Kindesunterhalt aufkommt, ist nach dem Legalitätsgrundsatz und dem Umstand, dass ein Anspruch des Fiskus klar geregelt und eindeutig gesetzlich determiniert sein muss, unzulässig. Ich habe diesen Umstand erst jetzt erfahren und…
…fruchtlosem Ablauf der Frist sein Recht auf Einbringung einer Berufung verwirkt hat. Nach Art. 18 B-VG kann die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Legalitätsgrundsatz). Die Abgabenbehörde musste sich also auch bei Beurteilung, ob der gegenständliche Vorlageantrag fristgerecht eingebracht wurde…
…dass die falsche Auskunft im Vorfeld zu beweisen sei. Zum Grundsatz von Treu und Glauben wies die Referentin auf die Bindung der Verwaltung an die Gesetze auf Grund des Legalitätsgrundsatzes hin; der Grundsatz von Treu und Glauben könne nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nur dann…
…sein sollten, kann das im Rahmen dieser Entscheidung nicht berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art 18 B-VG kann dem Grundsatz von Treu und Glauben nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist. Die Bindung…