…Es sei daher zu prüfen, ob die Teilnahme am Seminar zur Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater für den konkreten Beschwerdeführer in seiner konkreten Berufstätigkeit einer erweiterten Lebenschance außerhalb der Sphäre der bisherigen gegenständlichen Einkunftsquelle diene bzw. dadurch eine neue Grundlage für eine sodann auf dem…
…Lebens- und Sozialberaterin als Fortbildungskosten. In der fristgerechten Berufung wurde eingewendet, dass lt. Fachliteratur "die Fortbildung im Unterschied zu einer Umschulung nicht umfassend sein kann, auch einzelne berufsspezifische Bildungselemente führen zu abzugsfähigen Aufwendungen. Ein weiteres Merkmal, dass gegeben ist, ist die Verbesserung der Kenntnisse und…
…sich bereits durch die umfassende Umschulung zur nicht artverwandten Tätigkeit einer Lebens- und SozialberaterIn (vgl. U/FS 31.3.2009, RV/0083-L/06). Zudem sind die Bildungsmaßnahmen nicht vergleichbar etwa mit dem Lehrgang Beratungslehrer für Kinder und Jugendliche mit sozial- emotionalen Förderbedürfnissen - sozialpädagogische Interventionen…
…Singleberatung, Partnerschafts- und Eheberatung, Berufsfindung, Berufswechsel, Karriere Planung, Arbeitswelt, Burnout, Mobbingberatung usw." Die fristgerechte Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung der Ausbildungskosten zur Ausbildung für Lebens- und Sozialberater als abzugsfähige Werbungskosten: "Nach RZ 358a LStRL sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen dann abzugsfähig, wenn sie "derart umfassend…
…absolvierten ersten zwei Module (1. Modul: Practitioner Ausbildung; 2. Modul: Master Ausbildung) Voraussetzung für die Erlangung der Befähigung zur Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater sind. In diesem Zusammenhang verwies die Bw. auf den § 10 Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Die zuvor im Rahmen der Ausbildung bei Team…
…noch die Bw. auf die tatsächliche Ausübung des Berufes Lebens- und Sozialberater abzielt. Die diesbezüglichen Aufwendungen sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Ermittlung der Werbungskosten | Betriebsratsumlage | € | 36,00 | Ecolex Abo | € | 218,00 | FachWB Handels/Gesellschaftsrecht | €…
…Im Streitjahr der genannten Berufungsentscheidung sei die Ausbildung zum LSB erfolgt, die den Berufseinstieg in den neuen Beruf Lebens- und Sozialberater ermöglicht habe. Mit der Anerkennung der Ausbildung zum NLP-Trainer als umfassende Umschulungsmaßnahme habe der UFS im Ergebnis die Ausbildung zum LSB ebenfalls als…
…Zusammenhang möchte das Finanzamt an dieser Stelle vorweg festhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat bereits wiederholt festgestellt hat, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eines/einer Bankangestellten keine Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG darstellen. Ob diese…
…den HUNA-Lehrgang das rechtliche Schicksal der Aufwendungen zum LSB-Lehrgang, da nach den Angaben des Bw. der Huna-Lehrgang mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater in Zusammenhang steht. Die Aufwendungen sind daher steuerlich nicht abzugsfähig. Das gilt auch für die strittigen Kosten (Reisekosten…
…der Bw. ausgeübten Tätigkeit mit der Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater sei tatsächlich nicht gegeben, sodass die beantragten Kosten als Ausbildungskosten für einen neuen Beruf den Kosten der Lebensführung gem. § 20 EStG 1988 zuzuordnen und nicht abzugsfähig seien. Dagegen richtete sich die Bw. mit ihrem…
…eine mögliche Integration am 1. Arbeitsmarkt - Begleitung von Personen in Firmen (Personalleasing) Damit sie diese Aufgabe bewerkstelligen könne, wäre ihr die Ausbildung zum systemischen Lebens- und Sozialberater sehr hilfreich, da ihr diese schwierige Aufgabenstellungen in einzelnen Modulen näher gebracht hätte. Volkswirtschaftlich gesehen würden die von…
…zur Entscheidung an den Unabhängigen Finanzsenat eingebracht und wie folgt begründet: Der UFS hätte am 29.4.2009, RV/0364-W/08, in einem sehr ähnlich gelagerten Fall wie dem der Berufungswerberin entschieden, dass die Umschulungsmaßnahmen zur Lebens- und Sozialberaterin (im entschiedenen Fall vorläufig) als…
…Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 könnten die geltend gemachten Aufwendungen für NLP-Seminare nicht anerkannt werden. Da auch ohne Ausbildung in NLP der Beruf eines Lebens- und Sozialberaters (über einen anderen Ausbildungsweg) offen stünde, fehle es, laut VwGH, an der für…
…diesem Bereich punktgenau zu unterstützen. Auch wenn die Ausbildung zum LSB gemäß dem Unabhängigen Finanzsenat "nur" auf die Erlangung der Befähigung für das Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten abziele, seien es gerade diese Fähigkeiten und Kompetenzen gewesen…
…großes Blockseminar (Methodik, Grundlagen und Selbsterfahrung), Projekt im eigenen Berufsfeld (100 Stunden), Externe Supervision im Umfang von 20 Stunden (davon mind. 5 Einzelstunden). 3. Lebens- und Sozialberater - 8 Seminare- Kosten € 1.980,00): Da es sich um ein Upgrade handelt, ist der Besuch der…
…ob die vom Berufungswerber im Streitjahr 2006 für das Seminar nlp-Resonanz-Practitioner und die Reisekosten aufgewendeten Beträge in Höhe von 6.100,99 € Betriebsausgaben unter dem Titel Umschulungskosten für eine beabsichtigte Tätigkeit als Lebens- und Sozialberater sein können. Aus dem Veranlagungsakt ist ersichtlich…
…und redigierte in dieser Funktion für den ORF die Sendungen XY. In der Einkommensteuererklärung 2006 machte die Bw. Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für die Umschulung zum Lebens- und Sozialberater im Betrag von € 4.634,86 geltend. Das Finanzamt ließ…
…für Lebens- und Sozialberater als Werbungskosten geltend (2005 € 2.607,45.- ; 2006 € 2.832,84.-). Die Vorinstanz versagte den angeführten Aufwendungen die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten, wobei hinsichtlich der Begründung auf die beiden Verfahrensparteien bekannte Berufungsvorentscheidung vom 8.8.2007 (Bl. 26 und 27…
…Finanzamt die Ausbildungskosten nachträglich im Wege der Bescheidänderung gemäß § 295 a BAO als Werbungskosten berücksichtigen. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall begehrt der Bw. Ausbildungskosten zum Lebens- und Sozialberater unter dem Titel "Umschulungskosten" als Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…
…ein Anzeichen dafür, dass Wissen allgemeiner Art vermittelt wurde. Der vom Berufungswerber gewählte weg, ermöglicht aber allein die Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater und ist an sich nicht dazu gedacht, nur Teilgebiete davon für den persönlichen Nutzen zu erlernen. Für das Erreichen der oben genannten…