…Bestimmung des § 239 BAO, wonach Guthaben nur dann rückzahlungsfähig seien, wenn die Summe der Gutschriften die der Lastschriften übersteige und sich per Saldo ein Überschuss zu Gunsten der Abgabepflichtigen bestehe. Ein entsprechendes Guthaben sei nicht feststellbar, weshalb der Antrag abzuweisen gewesen wäre. Im Übrigen können…
…der Eingabe vom 11. November 2011 nicht geltend gemacht. Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Gutschriften bzw. Lastschriften die Abgabenbehörde hätte durchführen müssen, können nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 1.3.2007, 2005/15/0137) Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein. Der Antrag vom 11. November 2011 auf Erlassung…
…November 2011 eingereicht worden. Das Problem sei gewesen, dass bei der Firma XS die Gutschrift von € 2.912,34 vom Finanzamt als Lastschrift fehlerhaft verbucht worden sei. Daher habe die Firma XS beim Finanzamt keine Gutschrift (gemeint wohl: Guthaben), sondern einen Rückstand von €…
…zurückzahlen oder unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten umzubuchen oder zu überrechnen. Ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften und nicht diejenigen…
…des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen…
…dass er am 16. Juli 2002 keine Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate März, Mai und Juni 2002 eingereicht habe. Die Lastschriften stellen Scheinbuchungen dar, die einer Rechtsgrundlage entbehrten. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 29. Juni 2007 mit der Begründung, dass ein Antrag auf Buchung einer…
…was als unangemessen erscheine. Weiters werde darauf hingewiesen, dass Lastschriften bisher im pünktlich einbezahlt worden wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies der Bw…
…was als unangemessen erscheine. Weiters werde darauf hingewiesen, dass Lastschriften bisher im pünktlich einbezahlt worden wären. Mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Jänner 2007 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies die Bw…
…Abgabenbehörde sei (§ 215 Abs. 1 bis 3 BAO). Ein Guthaben liege vor, wenn die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften auf dem Abgabenkonto überstiegen habe. Abgaben würden gemäß § 210 Abs. 1 BAO mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig, sofern nicht in…
…könne. Ein tatsächlich frei verfügbares Guthaben entstehe erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteige und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen bestehe (UFS 19.03.2004, GZ.RV/0256-W/04). Nach der ständigen…
…215 Bundesabgabenordnung (BAO) zwingend vorgesehenen Verrechnungen verbleibt. Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summer der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Amtswegige Umbuchungen (§ 215 Abs…
…vorauszuschicken, dass ein Guthaben entsteht, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften (Zahlungen, sonstige Gutschriften) die Summe der Lastschriften übersteigt. Maßgeblich sind die tatsächlich durchgeführten Gutschriften (Lastschriften) und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung-Kommentar4, Rz…
…erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Nach § 215 Abs…
…5.2002, 2001/16/0375). Ein Guthaben entstehe erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteige und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen bestehe. Maßgebend wären dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach…
…bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. In den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung sind Zahlungen und sonstige Gutschriften nach der Grundregel…
…drei Monate nach der Stellung des Rückzahlungsantrages zu entrichten haben wird. Ein Guthaben entsteht erst dann, wenn auf einem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht…
…Nachforderungen in Höhe von € 852,78, € 900,06 und € 3.652,22 sowie die Umsatzsteuer 12/2009 und 1-6/2010 mit Lastschriften in Höhe von € 2.368,18 und € 1.290,49 verbucht, sodass sich ein Rückstand am Abgabenkonto…
…regelt: Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist für jeden Abgabenpflichtigen, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht auf den Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Sofern Zweifel über…
…Abs. 1 BAO aus, dass ein Guthaben erst dann entstehe, wenn auf dem Abgabenkonto die Summe der Gutschriften die Summe der Lastschriften übersteige. Maßgeblich seien die tatsächlich durchgeführten Gutschriften und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (VwGH 31.10.2000…
…entschieden: Der Berufung gegen den Abrechnungsbescheid vom 23. Februar 2009 wird insoweit Folge gegeben, als aufgrund des Antrages vom 5. Dezember 2008 ausgesprochen wird, dass die Verbuchung der Lastschriften vom 12. September 2007, 11. Dezember 2007 und 11. Februar 2008 in Höhe von € 334…